Berliner Verwaltungsgericht - Schüler mit Eilanträgen für Präsenzunterricht erfolgreich

Mo 31.05.21 | 19:31 Uhr
  60
"Schülerinnen und Schüler der Klasse 1B sitzen in ihrem Klassenraum in der Bonifatiusgrundschule"; © Rolf Vennenbernd /dpa
Video: Abendschau | 31.05.2021 | Ulli Zelle | CDU-Landesvors. Kai Wegner im Studio | Bild: Rolf Vennenbernd /dpa

Zwei Grundschüler sind gerichtlich gegen den Wechselunterricht an ihrer Schule vorgegangen - mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht sieht angesichts der sinkenden Infektionszahlen keinen Grund mehr, kompletten Präsenzunterricht weiter zu verbieten.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat Eilanträgen auf Wiederaufnahme des Präsenzbeschulung im Regelbetrieb stattgegeben.

Die Eilanträge eingereicht hatten eine Grundschülerin und ein Grundschüler. In ihrer Schule gibt es derzeit wie in allen anderen Berliner Schulen Wechselunterricht in halbierter Klassenstärke. Die beiden Kinder sahen ihre Grundrechte verletzt und hatten eine Vollbeschulung gefordert.

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Antragstellerin und der Antragsteller “in ihren Bezirken eine Vollbeschulung unter Beachtung der im Übrigen geltenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen beanspruchen" dürfen.

Gericht sieht Lücken bei Legitimation von Wechselunterricht

Der Senat hatte den Wechselunterricht an den Schulen damit begründet, dass die Inzidenzwerte in der Altersklasse höher sind als im Durchschnitt der Bevölkerung. Dies ließ das Gericht nicht gelten. Die Inzidenzwerte lägen unter dem Bundesdurchschnitt. Außerdem nähmen Testungen und Impfquote zu. Der Senat habe nicht belegt, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht für einen Regelunterricht ausreichten.

Die Beschränkung des Unterrichts auf das Wechselmodell diene zwar einem legitimen Zweck, nämlich der Eindämmung des Infektionsgeschehens. Es sei jedoch angesichts der rückläufigen Infektionszahlen "nicht hinreichend dargetan" worden, dass die Beschränkung des Schulunterrichts zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich sei.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes gilt nur für die Schülerin und den Schüler, die die Eilanträge eingereicht hatten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Scheeres will erst nach den Ferien vollen Präsenzunterricht

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will bis zum Ferienbeginn am 24. Juni den Wechselunterricht beibehalten. Kompletter Präsenzunterricht soll dann nach den Ferien im August starten. Die Senatsverwaltung für Bildung führte in einem Standardschreiben an Eltern weiter aus, dass Unterricht im Regelbetrieb Öffnungen in anderen Bereichen gefährden könnte und das Wechselmodell "organisatorische Kontinuität für die Schulen" ermögliche.

Die Frage nach der Rückkehr zur Präsenzbeschulung hatte zuletzt auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition zu Diskussionen geführt. Die Grünen sehen sich nun in ihrem Standpunkt zum Wechselunterricht bestätigt. "Ich erwarte, dass die Koalition angesichts des Urteils zu einer weitergehenden Einigung kommt, als bisher", teilte die Spitzenkandidatin der Partei für die Abgeordnetenhauswahl, Bettina Jarasch, am Montag mit. "Der Senat sollte es mindestens für alle Grundschulkinder umsetzen und so schnell es geht ermöglichen, dass die Kinder mit all ihren Mitschülerinnen und Mitschüler noch vor den Ferien gemeinsamen Unterricht haben."

CDU und FDP sehen "richtungsweisendes Urteil"

Auch die Berliner CDU begrüßt die Gerichtsentscheidung und kritisiert Senatorin Scheeres. Sie habe grundsätzliche Regeln der Infektionsschutzverordnung "missachtet und die Schulen nun ins Chaos gestürzt", teilte Landesparteichef Kai Wegner am Montag mit. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts habe eine Signalwirkung für alle Schülerinnen und Schüler in Berlin. "Zu Hause machen sich Kopfschütteln, Ärger und Verunsicherung breit. Es ist an der Zeit, endlich Klarheit zu schaffen. Die Schülerinnen und Schüler gehören zurück in die Schulen", so Wegner weiter.

Und auch die FDP sieht sich bestätigt. Man habe bereits in der jüngsten Sitzung des Bildungsausschusses auf rechtliche Probleme mit dem Wechselunterricht hingewiesen, "doch Bildungssenatorin Scheeres wollte sich nicht damit beschäftigen", sagte der Berliner FDP-Bildungspolitiker Paul Fresdorf am Montag. Dieses Urteil sei richtungsweisend - an Grundschulen müsse nun wieder in ganz Berlin Regelunterricht aufgenommen werden, so Fresdorf.

Sendung: Abendschau, 31.05.2021, 19:30 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 01.06.2021 um 19:41 Uhr geschlossen

Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

Was Sie jetzt wissen müssen

60 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 60.

    Liebe Andrea,

    ich habe nochmal extra nach Ihrem Kommentar gesucht und konnte ihn tatsächlich nicht finden. Falls wir Ihr Kommentar versehentlich entfernt haben, möchten wir uns dafür entschuldigen!

  2. 59.

    Nein, es geht hier um die Berücksichtigung ALLER von mir genannten Faktoren, was ausblieb. Auch Kinder können sehr unangenehme Folgeerkrankungen durch Sars-CoV-2 entwickeln. Es sind ferner längst nicht alle Risikopatienten geimpft mangels Impfstoff. Vor diesem Hintergrund ist dieses Urteil höchst fragwürdig. Es trägt der Gesamtsituation nicht angemessen Rechnung.

  3. 58.

    Hallo, ich hatte heute gegen 10.20 Uhr eine Antwort auf Kommentar Nr.52 von Spandauerin gesendet und wundere mich, warum er von Ihnen nicht freigeschaltet wurde. Hat dies einen besonderen Grund oder ist meine Antwort vielleicht übersehen worden. Freundliche Grüße!

  4. 57.

    Nein, es geht hier um das RECHT der Kinder auf eine geordnete Schulbildung. Sofern das Infektionsgeschehen das zulässt, darf dieses Recht den Kindern nicht vorenthalten bleiben. Die Folgen daraus wären gravierender, als eine mögliche Infektion, die die meisten Kinder fast gar nicht mitbekommen und die auch auf deren Eltern in der Mehrzahl keine gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen hat, zumal inzwischen nahezu alle Risikopatienten mit Gefahr eines schweren Verlaufs gegen Corona geimpft sind. Insofern geht von den Kindern keine ausreichend große Gefahr mehr aus, um ihnen den geordneten Gang zur Schule und die Vermittlung des ausstehenden Lernstoffs zu verweigern.
    Gleichwohl erwächst meines Erachtens aus dem Recht nicht automatisch eine Pflicht. Wenn es gute Gründe zum Fernbleiben vom Präsenzunterricht gibt, wird dies ohne Probleme durchsetzbar sein.

  5. 56.

    Einmal mehr ein realitätsfernes "Elfenbeinturm"-Urteil eines Gerichtes. Kontagiosität bei Kindern bzw. zwischen Kindern und Erwachsenen? Irrelevant. Noch nicht vorhandene Durchimpfung/Herdenimmunität unter den Erwachsenen? Irrelevant. Infolgedessen erhöhtes Risiko, dass es zumindest lokal zu größeren Corona-Ausbrüchen kommt? Irrelevant. Das Gericht hätte im Sinne der Objektivität und realistischen Risikoeinschätzung zumindest einen Virologen oder Epidemiologen zurate ziehen sollen, anstatt eilfertig und mit Scheuklappen nur auf unflexible Gesetzestexte zu starren. Insofern bezweifele ich stark, dass eine Beschwerde beim OVG Aussicht auf Erfolg hat.

  6. 55.

    In dieser Krise zeigt sich, dass die Kinder für unsere Gesellschaft wohl keine Bereicherung sind, sonst wären sie nicht so schnell zu so einem herausragendem Problem mutiert.

  7. 54.

    Das ist aber nicht richtig dargestellt. Nicht die Kinder sind die Belastung, sondern die doppelte Funktion der Eltern als Lehrer und Arbeitnehmer. Auch das lasse ich so mal stehen.

  8. 53.

    Und durch die Gewaltenteilung beurteilt das Gericht auch nur verstößt eine Regel gegen geltendes Recht.
    Es darf niemals berücksichtigt werden .... ist es (in diesem Fall) für den Senat schwierig das umzusetzen.

  9. 52.

    Das lohnt sich ja auch so sehr, die Kinder kurz vor den Ferien wieder in den Präsenzunterricht zu schicken! Es is doch icht so, das die Kinder zu Zeit gar keine Schulbildung erhalten! Sie sind im Wechselunterricht in der Schule und einige sind in der Notbetreuung und können dort lernen. Ist natürlich schlimm, wenn man sich als Eltern immer noch so viel um seine Ki der kümmern muß und evtl. auch noch auf die Schulaufgaben achten muß! Wenn die Eltern sich bisher nicht um die Schulsachen der Kinder gekümmert haben, werden diese drei Wochen Unterricht wohl auch nichts mehr rausholen!

  10. 51.

    Mein Dank und Respekt an die Eltern, die erfolgreich geklagt haben.

    Grundrechte sind keine Gnade der Politiker, sondern Rechte.
    Darüber sollten viele Politiker, die sich Demokraten nennen, mal intensiv nachdenken. Besonders nach dem, was die Politik in den letzten Monaten in unserem Land durchgezogen hat.

  11. 50.

    So kurz vor den Ferien ist eine Öffnung nicht sinnvoll. Es gibt doch immer noch keine Belüftungskonzepte.

  12. 49.

    @ Lehrer: Sorry, kleiner Nachtrag zu meinem eben gesagten. Klingt, als würde ich manch andere Berufe nicht schätzen. Ich habe Achtung vor jeder(!)Tätigkeit und jedem Beruf. Aber nur mal so nebenbei: ich durfte nach 9 (!) Monaten Kurzarbeit Null vor 2 Wochen endlich wieder Arbeiten. Und zwar voll. Mein Arbeitgeber würde mir den Hals umdrehen, wenn ich sagen täte: "Ja nun mal langsam, ich muss da jetzt erst mal wieder reinkommen."

  13. 48.

    @ Lehrer: Sorry, welchen Aufwand? Zu einem Schulbetrieb zurückzukehren wie er vor der Pandemie schon da war? Habt Ihr denn alles verlernt? Dann lasst Euch von Euren Schülern helfen.

  14. 47.

    Haben Sie Mal speziell an die gedacht, die gerade mit der Schule angefangen haben?
    Oder ihren Abschluss "geschenkt" bekommen haben?
    Die werden immer Probleme haben und daran ist dann die Politik der Corona Zeit Schuld.

  15. 46.

    Soll das wirklich die Antwort auf meinen Kommentar sein?
    "Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes gilt nur für die Schülerin und den Schüler, die die Eilanträge eingereicht hatten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden."
    Das ist alles was man aktuell wissen muss und dann mal schaun,wie es für die restlichen Schüler und Schülerinnen weitergeht. Wegen Schülern wird der Senat vermutlich keine Rechtsmittel einlegen."
    Übrigens gehen die Meinungen der Eltern in meinem Umfeld weit auseinander. Eine knappe Mehrheit findet den Unterricht in kleinen Gruppen im Wechselunterricht besser. Besserer Betreuungsschlüssel der dem eibzelnen Kind mehr Aufmerksam und Unterstützung durch die Lehrer bringt.

  16. 45.

    Das Recht der Kinder auf Bildung ist gleichzeitig auch eine unverhanldlbare Pflicht des Staates und der Eltern dieser nachzukommen.
    Tja, hier läuft seit der Pandemie desbezüglich manches schief, man muss schon aufpassen das die Kids der Verwahrlosung nicht preisgegeben werden, beispielsweise wenn die IV Welle kommt.

  17. 44.

    Also wenn es nach den "klagenden" Grundschülern geht, dann hätten diese wahrscheinlich am liebsten gar keine Schule... .
    Selbstverständlich ist es im Interesse der Eltern. Haben Sie Kinder? Vermutlich nicht, denn dann würden Sie verstehen, welche Belastung die letzten Monate für die Eltern bestand. Vielleicht sind Sie aber auch einfach nur toll.

  18. 43.

    Wieso in ein paar Jahren. Viele konnten schon vor Corona kaum Rechnen und Lesen. Von Rechtschreibung mal ganz zu schweigen. Also nicht alles auf Corona schieben.

  19. 42.

    Wo kein Kläger da kein Richter, heißt ,wenn nicht geklagt wird kommen die Gerichte nicht zum Zug.
    Das Kinder ein Recht auf Bildung haben gerät langsam in Vergessenheit.
    Diese Klage ist ein Glück für die Kläger, und hoffentlich bald auch für andere Schüler.
    Die Kinder sind das Unwichtigste in dieser Pandemie geworden, sie werden rumgeschubst, und den Eltern scheint es zum großen Teil zu gefallen.
    Die Eltern haben wohl andere Prioritäten auf ihrer Agenda

  20. 41.

    Na ja die Grundschüler haben sicher nicht geklagt sondern deren. Die gehören dann zu der Gruppe,die ihre Kinder auf jeden Fall im kompletten Regeluntersicht sehen wollen und nicht im Wechselunterricht in kleinerer Klassenbesetzung. Der Riss geht quer durch die Elternschaft und so kann man es nicht allen Recht machen und in 2 Wochen sind sowieso Ferien.

Nächster Artikel