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Quelle: imago images/J. Eckel

Bedenken wegen Infektionsschutz

Berlin verbietet zwei geplante "Querdenker"-Demos am Wochenende

Eine Neuauflage des bislang größten Protestes gegen die Corona-Politik in Berlin wird es am Wochenende wohl nicht geben: Die Polizei hat eine für Sonntag geplante Demo der "Querdenken"-Bewegung verboten - angemeldet waren 22.500 Menschen.

Die Versammlungsbehörde der Berliner Polizei hat zwei für das kommende Wochenende geplante Demonstrationen gegen die Corona-Politik verboten. Nach rbb-Informationen wurde auch eine für Sonntag geplante Veranstaltung aus dem Umfeld der "Querdenken"-Bewegung mit 22.500 angemeldeten Teilnehmern untersagt. Grund für diese Entscheidung waren absehbare Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.

Am 1. August, also genau ein Jahr zuvor, fand unter dem Motto "Das Ende der Pandemie" nahe des Brandenburger Tors und im Tiergarten die in Berlin bislang größte Demonstration gegen die Corona-Politik statt. Auch damals hatten die Veranstalter 22.500 Teilnehmer angemeldet. Im Netz verbreiteten sich während des Protestes Gerüchte, es seien in Wahrheit mehrere Hunderttausend Menschen gegen die Corona-Politik auf die Straße gegangen. Die Versammlungsbehörde der Polizei sprach hinterher von etwa 30.000 Protestierenden.

Polizei setzte Demo-Verbote auch im Mai durch

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin, Norbert Cioma, betonte am Mittwoch, die Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut und nicht ohne schwerwiegende Gründe einzuschränken. "Mit Blick auf die bisherigen Versammlungen des Anmelders und die öffentliche Sicherheit der Stadt scheint das durchaus angebracht und wir sind uns sicher, dass die Versammlungsbehörde ihre Lehren aus dem letzten Verbots-Desaster gezogen hat."

Das Gericht hatte im vergangenen Jahr das von der Versammlungsbehörde der Polizei ursprünglich auferlegte Demo-Verbot gekippt. Bei der Veranstaltung selbst hatten dann zahlreiche Teilnehmende die geltenden Abstands- und Hygieneregeln missachtet.

Zuletzt hatte die Polizei vergangenen Mai das Verbot von zwei "Querdenker"-Demonstrationen in Berlin durchgesetzt. Mit zahlreichen Beamten auf der Straße wurden größere Versammlungen der angereisten Demo-Teilnehmer unterbunden. Vorher hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) das Verbot der beiden Kundgebungen bestätigt.

Ursprünglich waren damals 16.000 Menschen angemeldet gewesen. Trotz des Verbotes waren in Berlin-Mitte zumindest immer wieder Gruppen von Demonstranten unterwegs.

Vom Verfassungsschutz beobachtet

Teile der "Querdenker"-Bewegung werden seit April von Verfassungsschutzbehörden des Bundes und des Landes Berlin beobachtet. Das Bundesinnenministerium erklärte zur Begründung, Teile der Corona-Protestbewegung stellten die Legitimität der staatlichen Institutionen in Frage. Verbindungen zu "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" sowie Rechtsextremisten seien "in Kauf genommen oder gesucht, das Ignorieren behördlicher Anordnungen propagiert und letztlich das staatliche Gewaltmonopol negiert" worden, hieß es.

Zuvor wurde von Behörden eine zunehmende Radikalisierung der Corona-Proteste festgestellt, sowohl verbal als auch mit Blick auf eine zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei oder Journalistinnen und Journalisten.

Die Kommentarfunktion wurde am 28.07.2021 um 19:20 Uhr geschlossen

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