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Video: Abendschau | 07.09.2021 | Anna-Maria Deutschmann | Quelle: dpa/Waltraud Grubitzsch

Bundestagsbeschluss

Arbeitgeber dürfen in bestimmten Bereichen Impfstatus abfragen

Wer in einem Pflegeheim, einer Kita oder einer Schule arbeitet, muss möglicherweise bald dem Arbeitgeber seinen Corona-Impfstatus offenbaren. Das hat der Bundestag am Dienstag beschlossen. Die Auskunftspflicht soll aber nur zeitlich begrenzt gelten.

Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen dürfen künftig von ihrem Arbeitgeber gefragt werden, ob sie gegen Corona geimpft sind. Der Bundestag hat am Dienstag in Berlin eine Reihe von Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen.

Die Auskunftspflicht über den Impfstatus soll ermöglichen, ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen einzusetzen, in denen es weniger Personenkontakte gibt. Sie gilt, solange die sogenannte epidemische Lage andauert. Zuletzt wurde sie vom Bundestag bis zum 24. November verlängert.

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Auskunftspflicht gilt bereits in Kliniken

Arbeitgeber hatten eine Auskunftspflicht auch für andere Branchen und Unternehmen gefordert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnte dies ab. SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar verteidigte die Regelungen. Auskünfte über den Impfstatus, die für Beschäftigte in Kliniken seit langem selbstverständlich seien, würden aus gutem Grund auf weitere Einrichtungen ausgeweitet, in denen sich Schutzbedürftige nahekämen. Krankenhäuser haben bereits ein gesetzliches Recht, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abzufragen - allerdings nur bei Angestellten mit Patientenkontakt.

Linke-Fraktionsvize Gesine Lötzsch kritisierte, mit Blick auf die Impfstatus-Auskünfte, die Regierung wolle völlig überstürzt die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über den Haufen werfen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisierte den generellen Kurs mit weiteren Grundrechtseinschränkungen. "Von Nicht-Geimpften geht keine Gefahr aus, die Gefahr geht ausschließlich von Infizierten aus."

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Neue Indikatoren für Maßnahmen

Mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz werden zudem die Indikatoren zur Beurteilung der Corona-Lage verändert. Maßgeblich ist künftig die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen, die sogenannte Hospitalisierungsrate. Weitere Indikatoren, an denen die Bundesländer ihre Corona-Maßnahmen ausrichten, sind die Zahl der Neuinfektionen - die verfügbaren Intensivbetten und die Zahl der Impfungen. Genaue Werte legt das Infektionsschutzgesetz dabei nicht fest. Darüber entscheiden die Länder. Brandenburg hat die neuen Indikatoren bereits auf den Weg gebracht.

Der Bundesrat soll den Änderungen in einer Sondersitzung am Freitag noch zustimmen.

Sendung: rbb24, 07.09.2021, 21:45 Uhr

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