Bundestagsbeschluss - Arbeitgeber dürfen in bestimmten Bereichen Impfstatus abfragen

Di 07.09.21 | 22:08 Uhr
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Eine Mitarbeiterin und Senioren in einem Pflegeheim sitzen um einen Tisch und spielen. (Quelle: dpa/Waltraud Grubitzsch)
Video: Abendschau | 07.09.2021 | Anna-Maria Deutschmann | Bild: dpa/Waltraud Grubitzsch

Wer in einem Pflegeheim, einer Kita oder einer Schule arbeitet, muss möglicherweise bald dem Arbeitgeber seinen Corona-Impfstatus offenbaren. Das hat der Bundestag am Dienstag beschlossen. Die Auskunftspflicht soll aber nur zeitlich begrenzt gelten.

Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen dürfen künftig von ihrem Arbeitgeber gefragt werden, ob sie gegen Corona geimpft sind. Der Bundestag hat am Dienstag in Berlin eine Reihe von Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen.

Die Auskunftspflicht über den Impfstatus soll ermöglichen, ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen einzusetzen, in denen es weniger Personenkontakte gibt. Sie gilt, solange die sogenannte epidemische Lage andauert. Zuletzt wurde sie vom Bundestag bis zum 24. November verlängert.

Auskunftspflicht gilt bereits in Kliniken

Arbeitgeber hatten eine Auskunftspflicht auch für andere Branchen und Unternehmen gefordert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnte dies ab. SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar verteidigte die Regelungen. Auskünfte über den Impfstatus, die für Beschäftigte in Kliniken seit langem selbstverständlich seien, würden aus gutem Grund auf weitere Einrichtungen ausgeweitet, in denen sich Schutzbedürftige nahekämen. Krankenhäuser haben bereits ein gesetzliches Recht, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abzufragen - allerdings nur bei Angestellten mit Patientenkontakt.

Linke-Fraktionsvize Gesine Lötzsch kritisierte, mit Blick auf die Impfstatus-Auskünfte, die Regierung wolle völlig überstürzt die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über den Haufen werfen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisierte den generellen Kurs mit weiteren Grundrechtseinschränkungen. "Von Nicht-Geimpften geht keine Gefahr aus, die Gefahr geht ausschließlich von Infizierten aus."

Neue Indikatoren für Maßnahmen

Mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz werden zudem die Indikatoren zur Beurteilung der Corona-Lage verändert. Maßgeblich ist künftig die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen, die sogenannte Hospitalisierungsrate. Weitere Indikatoren, an denen die Bundesländer ihre Corona-Maßnahmen ausrichten, sind die Zahl der Neuinfektionen - die verfügbaren Intensivbetten und die Zahl der Impfungen. Genaue Werte legt das Infektionsschutzgesetz dabei nicht fest. Darüber entscheiden die Länder. Brandenburg hat die neuen Indikatoren bereits auf den Weg gebracht.

Der Bundesrat soll den Änderungen in einer Sondersitzung am Freitag noch zustimmen.

Sendung: rbb24, 07.09.2021, 21:45 Uhr

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43 Kommentare

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  1. 43.

    Natürlich hat der Staat nur gutes im Sinn, genau wie die Unternehmen...

    Die lieben die Menschen.

  2. 42.

    Deshalb werden gesunde Ungeimpfte in Österreich speziell gebranntmarkt: Sie müssen mit FFP2 rumrennen.
    Damit erkennt man sie schon von weitem. Hat auch den Vorteil, dass sie die Möglichkeit haben, einen großen Bogen um ungetestete, symptomfrei infizierte Geimpfte machen können!

  3. 41.

    ... ich fasse es nicht: jetzt sollen also die geimpften schön Doppelschichten und die nicht getesteten Corona - Kontakte in den KiTas betreuen - während die Impfgegner zuhause, in Quarantäne ‚
    die Füße hochlegen und sich schlapp lachen ...

  4. 40.

    Und dann folgt der "freiwillige" Ich-bin-geimpft-Button" - und alle freuen sich darüber. Gestern im RBB-Beitrag zum Button, war ja auch der Geschäftsführer der Meinung, auf die Nichtgeimpften entsprechend einwirken zu wollen ...

    Enden wird es wie in Griechenland, wo 7.000 Mitarbeiter im Krankenhaus suspendiert wurden, die sich nicht impfen lassen wollten.

    Hier gab es eine schöne Überschlagsrechnung zur Impfquote. Geimpft, Genesen, nicht impfbar (Kinder etc.) - gibt es dazu eine offizielle aktuelle Info, wie viele noch nicht geimpft wurden, die könnten - haben Sie da etwas lieber RBB?

    Wobei die Impfquote vom RKI ja auch nicht genau ist ...

  5. 39.

    Ohne Einschränkungen?
    Meines Wissens sollen auch Dreifach Geimpfte nach aktuellem Stand bis an ihr Lebensende mit Maske rumrennen.

    Denn ein Datum wann dieser ganze unerträgliche, menschenverachtende Irrsinn endlich beendet wird, wird nicht genannt. Bis auf Widerruf heißt aktuell = bis an unser Lebensende!

    Da können Sie sich 3x, 4x, 5x impfen lassen. Sie werden diese Einschränkungen NIE wieder los.
    Und warten Sie mal nach der Wahl ab, da kommt dann die Testpflicht auch für die 2x geimpften.

  6. 38.

    Corona-Studie aus den USA verrät: Geimpfte genauso ansteckend wie Ungeimpfte. Gut zu wissen: Dass man sich trotz Impfung mit dem Corona-Virus ansteckt.

    Ergebnisse von Untersuchungen haben gezeigt: Die Viruslast bei Geimpften, die sich dennoch mit der Delta-Variante anstecken, ist genauso hoch wie bei ungeimpften Delta-Infizierten.

    „Corona-Studie: Genesene besser geschützt als Geimpfte mit BioNTech“
    „Berliner Morgenpost“ 01.09.2021
    „Genesene sind besser vor Corona geschützt als Geimpfte. Das ergibt eine neue Studie aus Israel.“

    Impfdurchbruch: Trotz vollständiger Impfung haben sich in Hamburg bislang 676 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Mittwoch, 08.09.2021

  7. 37.

    #Nana, die Geimpften bekommen keine "Sonderrechte". Sie können jedoch ihre im GG festgelegten Grundrechte ggf. ohne Einschränkungen nutzen.
    Die Ungeimpften haben im Prinzip genau die gleichen Grundrechte lt. GG. Die Nutzung derselben wird jedoch durch Verordnungen und Gesetze eingeschränkt und nicht aberkannt. Somit sind alle prinzipiell erstmal vor dem Gesetz gleich.

  8. 36.

    Keine Frage, es ist nur zu unterscheiden nach bewährtem Impfstoff, bei dem die Nebenwirkungen bekannt sind oder neuer Impfstoff mit bedingter Zulassung, bei dem die Nebenwirkungen noch nicht letztgültig bekannt sind.

  9. 34.

    Es geht nicht um erklären oder nicht erklären, sondern ums Prinzip. Es soll auch noch Menschen geben, die weder bei Facebook oder sonstwo aktiv sind und ja diesbezüglich haben Sie sicherlich Recht, dass sich keiner beschweren muss, der mit seinen Daten im Netz um sich wirft.
    Es geht schlicht darum, dass Geimpfte keine Sonderrechte haben dürfen (AGG).
    Im übrigen wird aus Oberhausen gemeldet, dass nach einer Drittimpfung in einer Betreuungseinrichtung massive gesundheitliche Probleme aufgetreten sind und Ärzte darauf hinweisen, gut abzuwägen, ob eine weitere Impfung verabreicht wird.

  10. 33.

    Die erste Frage, die da aufkommen müsste: warum gibts eigentlich nichts vergleichbares mit Bezug auf die Grippe-Impfung im Gesundheitswesen, wobei die Grippe in schlimmen Jahren auch viele Leben kostet? Ist doch ziemlich inkonsequent....

    Zudem ist klar, dass dies nicht alleinig zur Koordinierung am Arbeitsplatz dient, sondern eher eine weitere Stufe des Druck ausübens gen Impfung darstellt, indem zugleich die Rede davon ist, dass AG dadurch Ungeimpfte möglich nicht mehr in allen Bereichen einsetzen können/sollen.

    Heisst also: Impfung oder Du kannst nicht mehr jede Arbeit machen = (sofern einem die Arbeit lieb ist) "Impfpflicht" ganz offen durch die Vordertür durch ausgeübten Druck per vor die Wahl gestellt sein.

    ....und wie gesagt, bei der Influenza konnte man sich bisher nicht zu sowas durchringen (allein schon die Auskunftspflicht, zu schweigen von Impfpflicht) u.a. aus rechtlichen Gründen, während man bei Corona nun alles zack-zack auf den Weg bringt.

  11. 32.

    Naja - fast richtig. "Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ...." nachzulesen auf der Startseite des Deutschen Bundestages.

  12. 31.

    "diese müssten sich vielleicht ständig vor den Kollegen erklären warum sie nicht geimpft sind"

    Wenn ich solche Kollegen hätte, würde ich den Betrieb wechseln. Das hat nichts mit einem Arbeitsklima zu tun, welches von Respekt und einem freundschaftlich-kollegialen Miteinander auf Augenhöhe geprägt ist.

    Ich muss mich vor niemandem rechtfertigen. Es geht einfach niemanden etwas an, fertig.
    Oder will der Chef künftig eine Stuhlprobe, um seine Angestellten vor dem Novovirus zu schützen?

    Das sind faule Ausreden, vorgeschobene Argumente, damit man weiß, wen man "besonders im Auge behalten" muss. Und bei wem man künftig ganz genau hinschaut, wenn er mal wieder zu spät kommt oder seine Mittagspause überzieht. Denn in der betriebseigenen Kantine sind ungeimpte Personen ja nicht erwünscht.

  13. 30.

    Den Bildungsstand der Wähler*innen fänd ich gut. Und nur wer versteht, wie Demokratien und Systeme funktionieren, darf wählen. Vorher aber noch ein Empathie-test. Gemeine gefühlskalte pseudo Intellektuelle haben wir schon genug.

  14. 29.

    Die Voraussetzungen für das Arbeiten in Pflege sind festgelegt und schon immer musste man in diesen sozialen Berufen Impfnachweise vorlegen, ansonsten keine Arbeit mit vulnerablen Gruppierungen. 13 Impfungen sind demnach gesetzlich verankert, mich wundert nur, warum man nicht die Selbstverständlichkeit akzeptiert, auch diese Impfung dort mit aufzuführen, denn für mich steht außer Frage, wer Menschen pflegt, kann und darf nicht durch Unwissenheit andere gefährden. Berufsethos, das Leben der Klienten gilt es zu schützen. Wer andere fahrlässig gefährdet, kann außerdem mit einer Anzeige rechnen.

  15. 27.

    Wie wäre es mal mit der Geschichte was passierte dann….
    1874 hat man das eingeführt…. es war die Pocken Impfpflicht….da wurden dann auch Kinder von der Polizei abgeholt und zum Impfen gebracht….
    1972 gab es dann den letzten Fall…. hat also nur 98 Jahre gedauert um das gewünschte Ergebnis zu erzielen
    1976 wurde die Pflicht dann aufgehoben

  16. 26.

    Coronaviren kennt man seit 1960, SARS führte bereits 2002 zu einer Pandemie mit damals 1.000 Toten. 2012 gab es dann MERS-CoV, was dem SARS-CoV2 sehr ähnlich ist. Somit sind die Foruschungen an diesen Viren auch nicht vor 20 Monaten aus dem Boden gestampft worden, sondern schon länger aktiv. Ca. 1/3 der typischen "Erkältungen" gehen auf Coronaviren zurück.

    Damit ist die Forschung an diesen Viren nicht neu und die Impfstoffe mussten nur an die Variante angepasst werden. Dabei hat man den klassischen Vektorimpfstoff (also Vektorviren, die harmlos sind, aber den Körper anregen, Immunantworten aufzubauen - AstraZeneca, Johnson & Johnson) genutzt. BioNTech und Moderna haben auf mRNA (also dem Bauplan zum Herstellen der Antigene) geimpft. Hier musste der Körper nicht mehr selbst Antigene "erfinden", sondern die Lösung zum Abwehren der Viren wurde bereits mitgeteilt.

    Vektorimpfstoffe sind Klassiker, mRNA seit 10 Jahren in der Krebsbekämpfung im Einsatz. Also so neu war da nichts.

  17. 25.

    Ich fordere, dass der Wähler mal den BILDUNGSSTATUS abfragen darf permanent! Dann würde so mancher Senator bei uns sehr traurig sein denn die Qualifikation der Gesundheitssenatorin ist, dass sie Bürokraft von Herr Müller war...

  18. 24.

    Laut Masernschutzgesetz müssen alle Personen ab dem Geburtsjahr 1970 und Kinder älter als ein Jahr geimpft oder genesen sein, die in öffentlichen Betreuungseinrichtungen arbeiten oder betreut werden.
    Älter als 51 - egal.

    Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

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