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Quelle: imago images/Emmanuele Contini

Kostenpflichtig ab 11. Oktober

Was das Ende der Gratis-Corona-Tests bedeutet

Restaurant, Fitness-Studio, Kino, Friseur: Wer nicht gegen Corona geimpft oder davon genesen ist, braucht dafür einen aktuellen Schnelltest. Bislang waren die sogenannten Bürgertests kostenlos - ab Montag nicht mehr. Was Ungeimpfte nun beachten müssen.

Mit welcher Begründung werden die Schnelltests nun kostenpflichtig?

Inzwischen wurde jedem, der geimpft werden darf, ein Impfangebot gemacht, argumentieren die Verantwortlichen im zuständigen Bundesgesundheitsministerium. "Daher ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger erforderlich", heißt es auf der Homepage des Ministeriums.

Ein Grund ist aber auch: Die Impfquote stagniert, der Fortschritt ist aus Sicht der Gesundheitsbehörden unzureichend. Nach Ansicht von Experten des RKI wäre wegen der deutlich ansteckenderen Delta-Variante eine Impfquote von mehr als 85 Prozent nötig.

In Berlin sind bisher laut offiziellen Erhebungen 65 Prozent der Bürgerinnen und Bürger vollständig geimpft, in Brandenburg 59 Prozent. Das Robert-Koch-Institut geht neuesten Schätzungen vom vergangenen Donnerstag zufolge allerdings inzwischen von einer höheren Impfquote aus. Demnach seien knapp 80 Prozent der impffähigen Erwachsenen in Deutschland geimpft [tagesschau.de].

Schnelltests kostenpflichtig zu machen, soll auch den Druck auf freiwillig Ungeimpfte erhöhen - denn durch die geltenden 3G- und 2G-Regelungen ist ein Besuch in Restaurants oder von Veranstaltungen nur für Geimpfte, Genesene oder eben Getestete möglich.

Corona-Verordnung

Berliner Senat lockert 2G-Ausnahmen für Ungeimpfte

Wer sich nicht impfen lassen kann, aus medizinischen Gründen, kann künftig trotzdem Angebote unter 2G-Bedingungen wahrnehmen. Das hat der Berliner Senat nun geändert. Einen negativen Test braucht man dennoch - und die sind bald nicht mehr kostenlos.

Wo in Berlin brauche ich als Ungeimpfter künftig einen Test?

Seit dem 20. August gilt in Berlin 3G - unabhängig von der Inzidenz. Wer nicht geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen ist, benötigt einen tagesaktuellen Test für folgende Zwecke in Innenräumen: Gastronomie, touristische Übernachtungen, Sport, Versammlungen mit mehr als 50 Personen, Konzerte, Kino- und Clubbesuche, Friseurbesuche und andere körpernahe Dienstleistungen, Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Einrichtungen für behinderte Menschen. Auch für Veranstaltungen im Freien gilt 3G, falls mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sind.

Die strengere 2G-Regel, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, gilt in Clubs, Diskotheken, Saunen, Thermen und Dampfbädern. Darüber hinaus können Betreiber von Gastronomie, Einrichtungen, Veranstaltungen und ähnlichen Unternehmungen selbst entscheiden, ob 2G anwenden. Gilt 2G, entfällt die Maskenpflicht, auch die Mindestabstände müssen nicht mehr eingehalten werden, die Personenobergrenze entfällt.

Ausnahmen gibt es ab 9. Oktober aber für Menschen, die nicht geimpft werden können - sie brauchen neben einer ärztlichen Bescheinigung allerdings einen negativen PCR-Test. Diesen PCR-Test müssen sie selbst bezahlen. Die Geltungsdauer eines solchen Tests wurde von 24 auf 48 Stunden verlängert.

Steglitz-Zehlendorf

Auch letzter Berliner Bezirk bekommt staatliches Corona-Testzentrum

Wo in Brandenburg brauche ich als Ungeimpfter künftig einen Test?

In Brandenburg gilt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene noch eine Testpflicht ab einer lokalen Inzidenz von 20. Ab dem 13. Oktober wird diese Schwelle auf 35 erhöht. Heißt: In den kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dieser Inzidenz liegt, ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen die Vorlage eines negativen Testergebnisses nicht mehr nötig.

Liegt sie über der Schwelle von 35, gilt die Testpflicht unter anderem in der Innengastronomie, in Hotels und Pensionen, bei Busreisen, in Innen-Sportanlagen wie Fitnessstudios, in Theatern, Konzerthäusern und anderen Veranstaltungsräumen, sowie in Schwimmbädern, Thermen und Saunen.

Unabhängig von der Inzidenz vor Ort brauchen Ungeimpfte weiterhin einen Test in Schulen und Kitas, als Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen, Diskos, Clubs und Festivals (sowohl innen als auch außen) sowie bei sexuellen Dienstleistungen.

Veranstalter und Gastronomen haben aber auch die Möglichkeit, ein strengeres 2G-Modell zu verfolgen. Heißt: Dann haben nur Geimpfte, Genesene und Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren Zutritt. Alle Infos dazu finden Sie auch hier.

Momentan liegt die Inzidenz in Brandenburg bei etwa 42 bestätigten Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, sie ist in den vergangenen Tagen gestiegen. Cottbus hat mit 70 die höchste Inzidenz, gefolgt von Potsdam (67).

Wer darf sich auch weiterhin kostenlos testen lassen?

- Kinder, die höchstens zwölf Jahre und drei Monate alt sind.

- Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere – dieser Anspruch gilt allerdings nur bis Ende 2021.

- Stillende haben bis einschließlich 17. Dezember einen Anspruch auf kostenlose Testung [bundesgesundheitsministerium.de].

- Studierende aus dem Ausland, die mit einem anderen Impfstoff geimpft wurden, als den in Deutschland zugelassenen von Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson [pei.de]. Auch für diese Gruppe endet der Anspruch auf Gratis-Tests Ende dieses Jahres.

- Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, und nachweislich Infizierte, die in Quarantäne sind, dürfen sich weiterhin kostenlos freitesten.

- Menschen, die zum Zeitpunkt des Tests an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben.

- All diese Personen dürfen sich auch künftig mindestens einmal pro Woche gratis testen lassen.

Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich zuhause arbeiten, kostenlose Schnelltests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin bestehen. Demnach müssen die Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche ein Testangebot zur Verfügung stellen.

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Was kosten die Schnelltests künftig, für diejenigen, die sich nicht kostenfrei testen lassen können?

Noch zahlt der Bund den privaten Testanbietern 11,50 Euro pro Schnelltest und 52 Euro pro PCR-Test. Diese Pauschale fällt ab Montag weg. Es gibt danach keine staatliche Preisvorgabe. Heißt: Der Markt regelt. Größere Testanbieter in Berlin und Brandenburg kalkulieren künftig mit Preisen zwischen etwa zwölf und 25 Euro je Schnelltest. Das ergaben Anfragen von rbb|24 bei mehreren Unternehmen in der Region. Bei PCR-Tests dürften die Preise laut Anbietern zwischen etwa 60 und 120 Euro variieren. Die Preise könnten allerdings steigen, weil voraussichtlich weniger private Betreiber übrig bleiben werden.

Wie weist man nach, dass man auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen Test hat?

Für Kinder und Jugendliche genügt ein Ausweis mit Foto. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein Zeugnis vom Arzt vorweisen. Darauf muss nicht die jeweilige Diagnose stehen, es genügt die Bestätigung, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Corona-Schutzimpfung vorliegt. Schwangere und Stillende können ihren Mutterpass als Nachweis vorlegen. Studierende können ihre Studienbescheinigung zusammen mit ihrem Impfpass zeigen. Und Studienteilnehmer schließlich können sich einen Teilnahmenachweis an der Studie ausstellen lassen.

Was wird aus den Teststellen und Testzentren?

In Berlin gibt es noch mehr als 1.000 Teststellen, fast alle privat. Wie viele nun schließen werden, lässt sich noch nicht sagen. Es gibt immer weniger Betreiber, weil die Nachfrage in den vergangenen Monaten stetig zurückgegangen ist. Die Drogeriemarktkette "dm" beispielsweise hat bereits im August entschieden, ab Oktober keine Tests mehr anzubieten.

Laut der Gesundheitsverwaltung wird der Berliner Senat zwölf landeseigene Testzentren geöffnet halten, davon je eins in jedem Bezirk. Diese sind nur für die Menschen vorgesehen, die weiterhin Anspruch auf kostenlose Tests haben. Ab dem 11. Oktober findet man alle Anbieter nicht mehr auf der Webseite test-to-go.berlin [externer Link], sondern unter direkttesten.berlin [externer Link].

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Welche Probleme könnten aus dem Ende der Gratis-Tests entstehen?

Dass mehr Menschen, die das Geld für einen Test nicht ausgeben wollen, ihr Testzertifikat fälschen - davon gehen laut Informationen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" mehrere kommunale Gesundheitsbehörden aus [tagesschau.de]. Die Kunden können selber entscheiden, in welchem Format sie ihr Testergebnis übermittelt bekommen. Viele Ergebnisse werden noch immer als PDF-Dateien ausgestellt. Hierbei lassen sich allerdings vergleichsweise einfach Datum, Name und sogar Ergebnis manipulieren.

Die Kommunikationsabteilung des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums reagiert hier ausweichend. Mittlerweile würden immer mehr Schnelltestergebnisse über die Cov-Pass-App und die Corona-Warn-App ausgegeben, heißt es aus dem Ministerium. Manipulationen seien hier sehr viel schwerer möglich. Noch gibt es laut Bundeskriminalamt keine Anzeichen für verbreitete Fälschungen von Testergebnissen.

Ein weiteres Problem: Wenn sich weniger Menschen testen lassen, wird automatisch das Dunkelfeld von Infektionen größer - die Gesundheitsbehörden haben dann einen weniger genauen Überblick über das tatsächliche Infektionsgeschehen [rki.de].

Wieviel haben die Bürgertests bislang insgesamt gekostet?

Laut Bundesamt für Soziale Sicherung mehr als 3,7 Milliarden Euro. Bundesweit haben bislang 15.000 Teststellen kostenlose Schnelltests angeboten. Deutschland ist eines der letzten Länder, die diese Tests gratis angeboten haben.

Sendung: Abendschau, 06.10.2021, 19:30 Uhr

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