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Video: Abendschau | 11.11.2021 | Studiogespräch Epidemiologe Prof. K. Stöhr | Quelle: dpa/Paul Zinken

Einschränkungen für Ungeimpfte

Berliner Senat beschließt 2G-Regel ab Montag

Der Besuch von Gaststätten, Kinos oder Veranstaltungen ist in Berlin ab Montag nur noch Geimpften und Genesenen möglich. Vor dem Hintergrund stark steigender Corona-Inzidenzen hat der Senat die Ausweitung der 2G-Regel beschlossen.

Der Berliner Senat hat angesichts der verschärften Corona-Lage am Mittwoch eine deutliche Ausweitung der 2G-Regel beschlossen. So wird der Zutritt etwa zu Kinos, Theatern und Gaststätten ab Montag nur noch für Geimpfte und Genesene (2G), nicht aber auch für Getestete (3G) möglich sein.

Das betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen sowie Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder geschlossene Räume in Freizeitparks sowie Sport in Innenräumen, Fitness- und Tanzstudios.

2G gilt ab Montag außerdem bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseur-Besuchen, Kosmetik und sexuelle Dienstleistungen.

Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen

Stiko empfiehlt für unter 30-Jährige nur noch Biontech-Impfung

Die Stiko empfiehlt für unter 30-Jährige nur noch Impfungen mit dem Biontech-Vakzin gegen das Coronavirus und begründet dies mit einer neuen Datenlage zu Impfungen. Berlin will der Empfehlung folgen.

Veranstaltungen ab 2.000 Besucher

Eine explizite 2G-Regel für Besucher in Alten- und Pflegeheimen erwähnt die Verordnung nicht. Ausnahme ist hier der Besuch bei Schwersterkrankten. Das Personal jedoch muss laut Verordnung geimpft, genesen oder täglich getestet sein.

Außerdem wird zwischen drinnen und draußen unterschieden. So gilt 2G beim Zutritt in den Zoo nicht, der Besuch des angrenzenden Aquariums ist aber nur für Geimpfte und Genesene möglich, bestätigte eine Senatssprecherin dem rbb.

Bei Veranstaltungen im Freien ab 2.000 Besucher wie Fußballspiele gilt ab Montag ebenfalls die 2G-Regel. Für alle anderen Veranstaltungen draußen bleibt sie eine Option.

Mit den strengeren Maßnahmen reagiert der Senat auf die in den vergangenen Wochen erheblich gestiegenen Infektionszahlen in Deutschland und auch in Berlin. Schon am Dienstag hatte die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt die 200er-Marke überschritten. Nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Mittwochmorgen liegt der Wert aktuell bei 227,8.

Jugendliche ausgenommen

Ausgenommen von den Maßnahmen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sie können auch mit einem negativen Testergebnis am öffentlichen Leben teilnehmen. Das gilt ebenso für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Weiterhin 3G gilt bei Veranstaltungen der Demokratieausübung und Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte, etwa Parteitagen. Bei Demonstrationen draußen, bei Gottesdiensten sowie beim Einkaufen oder im ÖPNV gilt weder 2G noch 3G: Hier bleibt es bei Maskenpflicht und Abstandsregeln. Zunächst hatte eine Senatssprecherin von einer 3G-Regel für Demos gesprochen, dies später jedoch konkretisiert.

Der Senatsbeschluss empfiehlt außerdem eine 50-prozentige Homeoffice-Quote: Wenn keine Gründe dagegen sprechen, soll in Büros nur jeder zweite Platz besetzt werden.

Brandenburg will am Donnerstag entscheiden

Brandenburg hat angekündigt, sich über die Ausweitung der 2G-Regel mit Berlin abzustimmen. Fest steht bereits, dass sie künftig in Diskotheken, in Clubs und auf Festivals gelten wird, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke am Dienstag nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Am Donnerstag soll formal beschlossen werden, ob sie auch in der Gastronomie, im Beherbergungs- und im Kulturbereich zur Anwendung kommt.

Sendung: Abendschau, 10.11.2021, 19:30 Uhr

 

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