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Video: Abendschau | 02.12.2021 | Iris Sayram | Quelle: dpa/Florian Gaertner

Corona-Maßnahmen

Bund und Länder einigen sich auf Ausweitung von 2G - Impfpflicht ab Februar möglich

Ins Museum, ins Schwimmbad und auch in viele Geschäfte kommt künftig bundesweit nur noch, wer gegen Corona geimpft oder genesen ist. Daneben haben sich Bund und Länder am Donnerstag auf weitere Einschränkungen geeinigt.

Um die vierte Corona-Welle zu brechen, haben Bund und Länder am Donnerstag schärfere Maßnahmen beschlossen.

In den meisten Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen künftig nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene Zugang. Die in einigen Ländern schon geltende 2G-Regel soll bundesweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten, wie die scheidende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Konferenz von Bund und Ländern mitteilte. Nicht betroffen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte und Apotheken.

Für private Treffen, an denen mindestens eine nicht geimpfte Person teilnimmt, gilt künftig, dass nur ein Haushalt und zwei weitere Personen daran teilnehmen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

In Schulen soll generell eine Maskenpflicht in allen Jahrgangsstufen gelten.

Ministerpräsidentenkonferenz

Bund und Länder wollen Corona-Maßnahmen verschärfen

Kontaktbeschränkungen, 2G-Ausweitung, weniger Fans in Fußballstadien: Über diese Themen wurde bereits gesprochen, nun wollen sich Bund und Länder bei der vorgezogenen Ministerpräsidentenkonferenz auf konkrete Maßnahmen einigen.

Handelsverband kritisiert 2G mitten im Weihnachtsgeschäft

Kanzlerin Merkels designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) sicherte der Wirtschaft zu, dass die wirtschaftlichen Folgen von neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie abgefedert werden sollen. Sämtliche Hilfen seien verlängert worden. Scholz sagte zudem auf eine Frage zur geplanten bundesweiten Ausweitung der 2G-Regel im Einzelhandel, dies sei vertretbar. Jeder habe die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Dennoch kritisierte der Einzelhandelsverband HDE die Beschlüsse von Bund und Ländern zu einer 2G-Pflicht mitten im Weihnachtsgeschäft. Dies sei angesichts von Maskenpflicht und funktionierender Hygienekonzepte nicht nachvollziehbar, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. "Und das in der wichtigsten Phase des Jahres."

Höchstens 15.000 Fans in Fußballstadien

Zudem wurde eine deutliche Reduzierung der Zuschauerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen beschlossen. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden.

In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5.000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein. Volle Fußballstadien wie teilweise noch am vergangenen Wochenende wird es damit vorerst nicht mehr geben.

Böller-Verkaufsverbot beschlossen

Geenigt haben sich Bund und Länder auch auf ein erneutes Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerk zu Silvester. In bestimmten Bereichen wird zudem das Zünden von Pyrotechnik verboten. Bereits im vergangenen Jahr war wegen der Corona-Pandemie der Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt. Ziel war es, die Krankenhäuser vor Überlastung durch Verletzte zu schützen.

Clubs müssen ab Inzidenz von 350 schließen

Zudem sollen Clubs und Diskotheken spätestens ab einer 7-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Städten oder Kreisen schließen.

Auch für private Feiern gilt dann in Innenräumen eine Personenobergrenze: Maximal 50 Geimpften oder Genesene dürfen zusammenkommen, im Außenbereich liegt die Grenze bei 200.

Die beschlossenen Maßnahmen seien der Mindeststandard, die Länder könnten auch strengere Regeln erlassen, so Merkel. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferez, Hendrik Wüst forderte, in Corona-Hotspots müssten deutlich strengere Regeln gelten.

Woidke sieht in Brandenburg schon einiges umgesetzt

Der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) äußerte die Hoffnung, dass es mit den Maßnahmen gelingen könne, dass sich die Situation auf den Intensivstationen nicht weiter zuspitze.

Der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärte nach dem Bund-Länder-Treffen: "Da Brandenburg durch seine aktuelle Verordnung bereits einige der Punkte festgelegt hat, darunter vielerorts 2G und die grundsätzliche Maskenpflicht an Schulen, sind bei uns nicht viele Änderungen erforderlich."

Das Kabinett wird voraussichtlich am kommenden Dienstag über die Pläne für Brandenburg entscheiden. Die neuen Regeln sollen spätestens am 16. Dezember in Kraft treten. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 750 an drei Tagen in Folge, die es in Brandenburg derzeit gibt, sollen Woidke zufolge auch nach dem 15. Dezember gelten.

Intensivbetten-Auslastung

Zweite Corona-Warnampel des Berliner Senats springt auf Rot

Während das Robert-Koch-Institut weiter sinkende Inzidenzen meldet, ist die zweite Corona-Ampel in Berlin auf Rot gesprungen. Sie zeigt den Anteil der Corona-Patienten auf Intensivstationen an.

Übergangsfrist nach Auslaufen der "epidemischen Lage" verlängert

Die vielerorts noch geltenden Corona-Maßnahmen aus der Zeit der epidemischen Notlage sollen noch länger bestehen können als bisher geplant. Die bislang geltende Übergangsfrist bis zum 15. Dezember soll verlängert werden, wie Wüst sagte. "Das ist ganz besonders wichtig für Regionen mit hohen Infektionszahlen", so der nordrhein-westfälische Ministerpräsident.

Für welchen Zeitraum die Frist verlängert werden soll, muss nun der Gesetzgeber festlegen, wie es in dem Beschlusspapier der Bund-Länder-Runde heißt. Die Maßnahmen sollen auch regional differenziert, also beispielsweise für einzelne Landkreise, angeordnet werden können.

Im Zuge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vom November waren bestimmte Maßnahmen wie Ausgangssperren und flächendeckende Schließungen von bestimmten Einrichtungen aus dem Katalog der Möglichkeiten zur Pandemie-Bekämpfung gestrichen worden. Damit hätten sie nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November eigentlich beendet werden müssen. Viele Bundesländer hatten das kritisiert, ihnen würden damit wichtige Instrumente im Kampf gegen die Pandemie genommen.

Berliner Senat kündigt Verschärfungen an

"Wir wollen mehr verbieten"

In Berlin sollen die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie abermals verschärft werden. Das hat der Senat am Dienstag angekündigt. Geplant sind unter anderem strengere Regeln für Veranstaltungen. Clubs möchte der Senat am liebsten schließen.

Merkel und Scholz betonen Wichtigkeit von Impfungen

Um die Impfkampagne zu beschleunigen, können sich daran künftig auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte beteiligen. Dazu soll es später auch eine gesetzliche Regelung geben. Merkel bezeichnete die Lage in der Corona-Pandemie in Deutschland als sehr ernst. Die vierte Welle müsse gebrochen werden, sagte sie und betonte die Bedeutung von Booster-Impfungen.

Wer bereits zweimal geimpft ist, muss sich darauf einstellen, dass der Status "vollständig geimpft" nach einer gewissen Zeit abläuft. Wie Merkel sagte, wird auch auf EU-Ebene diskutiert, dass nach neun Monaten die zweite Impfung ihre Gültigkeit verliert. Daher sei das Boostern ganz wichtig. Der Übergang werde aber so sein, dass jeder eine Chance habe, seinen Impfstatus zu erneuern.

Weil der Impfschutz im Laufe der Zeit deutlich nachlässt, soll der Impfstatus perspektivisch nach einer bestimmten Zeit seine Anerkennung als "vollständig" verlieren, sofern keine Auffrischung erfolgt.

Impfpflicht könnte Anfang Februar kommen

Scholz mahnte, es seien nicht genügend Menschen geimpft. Das Vorhaben, viele Menschen erstmalig zu impfen müsse im Vordergrund stehen. Er bekräftigte das Ziel des Bundes, bis Weihnachten 30 Millionen Impfungen durchzuführen.

Auch wird es eine "einrichtungsbezogene Impfpflicht" für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitswesen geben, also beispielsweise für Beschäftigte in Altenpflegeeinrichtungen und Kliniken. Einen entsprechenden Vorschlag für einen Gesetzentwurf hat das Bundesgesundheitsministerium bereits erarbeitet.

Zudem soll der Bundestag zeitnah über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll der Deutsche Bundestag anhand von Gruppenanträgen entscheiden. Dabei soll es für die Abgeordneten bei der Abstimmung keinen Fraktionszwang geben. Die Impfpflicht könne greifen, sobald sichergestellt sei, dass alle Impfwilligen auch zeitnah geimpft werden können. Dies könne etwa ab Anfang Februar der Fall sein. Bund und Länder bitten den Ethikrat, bis bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.

Sendung: Inforadio, 02.12.2021, 8:40 Uhr

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