Neue Corona-Regeln ab Mittwoch - Brandenburg beschließt Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Die Brandenburger Landesregierung hat die Corona-Regeln wie erwartet verschärft: Für Ungeimpfte gelten künftig Kontaktbeschränkungen, in Hot Spots auch Ausgangsbeschränkungen. Weihnachtsmärkte müssen wieder schließen.
In Brandenburg wird es für Ungeimpfte schwierig, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Die Landesregierung hat die Regeln wie erwartet nochmals deutlich verschärft. Sie treten am Mittwoch in Kraft. Dies verkündete Ministerpräsident Woidke (SPD) am Dienstag.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte auch im privaten Raum
So gelten wieder Kontaktbeschränkungen. Ungeimpften Menschen ist der gemein-
same Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit Angehörigen des eigenen und solchen eines weiteren Haushalts - oder insgesamt mit bis zu fünf Personen zulässig.
Die gleichen Kontaktbeschränkungen gelten auch für private Feiern und sonstige Zusammenkünfte, die im privaten Wohnraum oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen stattfinden.
Geimpfte und Genesene sind von diesen Kontaktbeschränkungen nicht betroffen und werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt. Es können sich also weiterhin beliebig viele Geimpfte und Genesene treffen. Auch Kinder unter 12 Jahren bleiben hierbei unberücksichtigt.
Die Begrenzung der Zahl der Haushalte und Personen gilt darüber hinaus nicht für die Wahrnehmung des Sorge- oder eines Umgangsrechts sowie die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen. Im öffentlichen Raum gibt es zudem Ausnahmen für begleitete Außenaktivitäten mit Kindern und Jugendlichen, die Ausübung beruflicher, öffentlich-rechtlicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen ein Zusammentreffen mehrerer Personen zwingend erforderlich ist.
2G-Regel im Einzelhandel, bei Friseuren und in der Gastronomie
Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, dürfen von Ungeimpften nicht mehr betreten werden.
Zu den Ausnahmen zählen unter anderem: Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Drogerien und Apotheken, Optiker und Hörgeräteakustiker, Waschsalons, Bau- und Gartenfachmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, der Buch- und Zeitschriftenhandel, sowie Tankstellen und Werkstätten. Ebenfalls von der 2G-Regel befreit sind Banken und Sparkassen, Bibliotheken, Gerichte und Behörden. Dort gelten weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln, sowie eine Maskenpflicht.
Unter die 2G-Regel fallen auch Friseure und anderen körpernahen Dienstleistungen. Ausnahmen gibt es hier für den Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen, darunter auch die Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient.
Auch die Innen- und Außenbereiche von Gaststätten müssen 2G anwenden. Ausnahmen gibt es hier unter anderem für Gaststätten im Reisegewerbe, Mensen und Cafeterien, Betriebskantinen und Rastanlagen.
2G gilt ebenso für Hotels und Jugendherbergen, Ausnahmen bestehen unter anderen für dienstliche Reisen und Reisen zur Inanspruchnahme von zwingend notwendigen medizinischen Leistungen, beim Besuch von schwer erkrankten Angehörigen oder zur Wahrung des Umgangsrechts von Kindern.
Weihnachtsmärkte sind ebenso untersagt wie auch Spezial- und Jahrmärkte. Dies gelte zunächst bis einschließlich 15. Dezember. Woidke sagte dazu, dass er großes Verständnis für den Ärger der Betreiber und der Einzelhändler habe. Wirtschaftliche Schäden könne man ausgleichen.
Profisport fällt nicht unter 2G
Weiterhin fallen unter die 2G-Regel Sportanlagen, sowohl drinnen aus auch draußen. Ausnahmen gelten auch hier für medizinische und sozialtherapeutische Zwecke, sowie für den Schulsport.
Auch dem Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufssportlern wird eine Ausnahme von 2G zugestanden.
Weiter unter 2G fallen Innen-Spielplätze, Gedenkstätten und Museen, Freizeitparks, Zoos, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen und Ausstellungen, Spielhallen, Spaß- und Freizeitbäder und Saunen.
Ausnahmen von 2G auch für Jugendliche unter 18 Jahren mit Test
Die 2G-Regel bedeutet in Brandenburg grundsätzlich: Zutritt haben nur nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen, sowie Kinder unter 12 Jahren.
Mit einem negativen Testnachweis haben außerdem Zutritt: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde. Diese gesundheitlichen Gründe müssen vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachgewiesen werden.
Clubs und Diskotheken nur mit 2G-Plus erlaubt
Für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sowie Festivals gilt zudem die 2G-Plus-Regel. Geimpfte und Genesene benötigen zusätzlich einen negativen Testnachweis.
Ausgangssperren für Ungeimpfte schon ab einer Inzidenz von 750
In Hotspot-Regionen greifen weitere Einschränkungen. Einen Hotspot sieht die Landesregierung
- wenn die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet
- und zusätzlich landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID- Patienten in Bezug auf die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht.
In solchen Hotspots werden für Ungeimpfte nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 6 Uhr eingeführt. Ausnahmen gelten hier unter anderem für Wege zur Arbeitsstätte oder in medizinischen Notfällen.
Geimpfte oder genesene Personen müssen in diesen Hotspots zwischen 22 und 6 Uhr jederzeit einen entsprechenden Nachweis vorzeigen können. Der gelbe Impfpass reicht dabei nicht mehr aus. Der Nachweis muss als digitales COVID-Zertifikat der EU in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden.
In diesen Regionen werden zudem Klubs und Diskotheken grundsätzlich geschlossen.
Den aktuellen Fallzahlen zufolge gilt dies ab Donnerstag mindestens für Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.
Schulen ohne Präsenzpflicht möglich, drei Tests pro Woche für Ungeimpfte Pflicht
Die Präsenzpflicht an Schulen kann aufgehoben werden. Das Bildungsministerium kann dies unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens für bestimmte Jahrgangsstufen bestimmen. Eltern können dann selber entscheiden, ob ihre Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen können. Einzelheiten werden vom Bildungsministerium noch bekanntgegeben. Man sei sich aber einig, Schulen und Kitas grundsätzlich offen zu halten. Man wolle das Recht auf Bildung gewährleisten, so Woidke.
Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen sich mindestens an drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche testen lassen. Dafür reicht wie bisher ein zuhause durchgeführter Selbsttest aus. Weiterhin müssen alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Die Weihnachtsferien beginnen früher: Der letzte Schultag ist nun Freitag, der 17. Dezember.
An Universitäten und Fahrschulen gilt für Teilnehmende eine tägliche Testpflicht - vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit oder Lehrveranstaltung in Präsenz.
Am Arbeitsplatz gilt darüber hinaus die 3G-Regel. Dies hat die Ministerpräsidentenkonferenz schon vergangene Woche beschlossen.
Die Landesregierung habe schnell und entschlossen handeln müssen, sagte Woidke. Man befinde sich in einer akuten Notsituation. Er appellierte an die Bevölkerung, nicht notwendige Kontakte zu reduzieren. Einige Krankenhäuser hätten die Belastungsgrenze schon überschritten, hieß es weiter.
Stübgen: Krankenhäuser stehen vor dem Kollaps
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte, die Situation lasse der Regierung keine andere Wahl. Man müsse die Ausbreitung des Coronavirus unbedingt bremsen, sonst "könne wir schon bald die Versorgung der Patienten nicht mehr gewährleisten". Alle Bürgerinnen und Bürger müssten jetzt Verantwortung übernehmen.
Laut Innenminister Michael Stübgen (CDU) stehen die Krankenhäuser "vor einem Kollaps". Man müsse das öffentliche Leben einschränken, die Polizei werde den zuständigen Verantwortlichen in Amts- und Vollzugshilfe unterstützend zur Seite stehen, wenn die Einhaltung der Regeln kontrolliert werde. Brandenburg stehe ein harter Winter bevor, so Stübgen.
Handelsverband kritisiert 2G-Regel scharf
Kritik an den geplanten Regelungen kam vom Handelsverband Berlin-Brandenburg. Der Einzelhandel habe laut Robert-Koch-Institut am Infektionsgeschehen einen Anteil von unter einem Prozent, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Nils Busch-Petersen, dem rbb. Nachdem die Politik "in ihrer Hilflosigkeit alles an die Wand gefahren habe", werde jetzt, statt "gezielt Brandnester zu bekämpfen, der ganze Wald geflutet, egal wer dabei ertrinkt", so Busch-Petersen bei Radioeins. Dies sei keine erfolgsversprechende Strategie.
Er kritisierte ebenfalls, dass der Einzelhandel auch für die Kontrollen sorgen müsse. Im Gegensatz zu den Verkehrsbetrieben, die erklärten, dazu nicht in der Lage zu sein, setze man darauf, dass die Kaufleute zu allem in der Lage seien, sozusagen als Ersatzbehörde, so Busch-Petersen.
Drei Landkreise mit Inzidenz über 1.000
Mit Spree-Neiße hat am Montag ein dritter Landkreis die Marke von 1.000 neuen Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen übersprungen. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg im Kreis Elbe-Elster laut Gesundheitsministerium auf 1310,8. In Oberspreewald-Lausitz legte er auf 1.247,3 zu und in Spree-Neiße auf 1015,8. In ganz Brandenburg nahm die Zahl neuer Fälle pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen auf 570,3 zu.
Damit hat Brandenburg im Ländervergleich nach Sachsen, Thüringen und Bayern weiter den vierthöchsten Wert. Bei diesem Wert steht die Warnampel von Brandenburg schon länger auf Rot. In der Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz mit 1826 am höchsten im Landesdurchschnitt.
Sendung: Brandenburg aktuell, 23.11.21, 19:30 Uhr
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