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Video: Brandenburg aktuell | 16.02.2022 | Interview mit Dietmar Woidke | Quelle: dpa/Michele Tantussi

Corona-Maßnahmen werden gelockert

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sollen zuerst fallen

Bund und Länder wollen mit einem Stufenplan die Corona-Maßnahmen lockern - ab dem 20. März gilt das für den Großteil der Beschränkungen. In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte wieder ohne Obergrenze möglich sein.

Die Corona-Maßnahmen werden stufenweise gelockert, darauf haben sich am Mittwoch die Ministerpräsidenten der Länder und der Bund geeinigt. Ab dem 20. März wird schließlich ein Großteil der Corona-Beschränkungen entfallen. Das sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin.

Die Berliner Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD), die auch Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz ist, betonte, dass zunächst die eingeführten 2G-Zugangsbeschränkungen und Kontrollen beim Einkaufen enden sollen. In Berlin und Brandenburg wurde dieser Schritt bereits auf den Weg gebracht: Ab Freitag entfällt in Berlin die 2G-Regel im Einzelhandel, in Brandenburg wird in diesem Bereich bereits seit einer Woche auf 2G verzichtet. Stattdessen gilt in beiden Bundesländern im Einzelhandel eine FFP2-Maskenpflicht.

Lockerungen im Dreischritt

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Weitere Lockerungen ab dem 4. März für Gastronomie, Hotels und Clubs

Giffey zufolge werden zudem private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder mit mehr Menschen möglich sein. "In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich", heißt es dazu in dem Beschlusspapier von Bund und Ländern. Ab wann diese Lockerung konkret gilt, ist aber unklar. Denn wann einzelne Einschränkungen konkret aufgehoben oder heruntergefahren werden, ist abhängig vom Bundesland und davon, wie schnell jeweils die entsprechenden Corona-Verordnung geändert wird.

Weitere Lockerungen sollen ab dem 4. März eintreten - etwa in der Gastronomie, in Hotels und Clubs, sagte Giffey. Auch wer nicht geimpft ist, kann also ab dem 4. März wieder ins Restaurant oder ins Hotel. Voraussetzung ist jedoch die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises oder eines negativen Tests (3G). Dabei sei die Situation in den Krankenhäusern zu berücksichtigen.

Diskotheken dürfen öffnen - mehr Fans in Stadien

Diskotheken und Clubs dürfen allerdings zunächst nur für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem Test oder Booster-Impfung (2G plus) wieder öffnen. In Stadien wird die zulässige Zuschauerzahl zudem erhöht. Stadien dürfen maximal zu drei Vierteln gefüllt werden, höchstens aber mit 25.000 Menschen. Drinnen dürfen es 60 Prozent Auslastung aber maximal 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauer sein, heißt es in dem Beschlusspapier. Der Zugang ist zunächst weiterhin auf Genesene und Geimpfte beschränkt.

Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kündigte am Mittwochabend eine Lockerung der Corona-Regeln an. Da die Experten sinkende Inzidenzen erwarten, könne man weitere Lockerungsschritte wagen, sagte der Ministerpräsident dem rbb.

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Für die Zeit ab 20. März wird ein Gesetzgebungsverfahren vorbereitet

Es stellt sich noch die Frage, wie es ab dem 20. März weitergeht. Ab diesem Datum "sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt", heißt es im Beschluss. Das ist auch geltende Rechtslage nach dem Infektionsschutzgesetz: Zahlreiche Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Verkehrsmitteln und das Vorzeigen von Impf- Genesenen- oder Testnachweisen dürfen nur noch bis zum 19. März angewandt werden.

Auch Zuschauerhöchstgrenzen oder Obergrenzen für private Treffen, ob geimpft oder nicht geimpft, müssten nach diesem Datum wegfallen. Die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, entfällt ebenfalls.

Scholz und die Ministerpräsidenten sind sich aber einig, dass es weiterhin möglich sein soll, zumindest Masken in Bussen, Bahnen, Innenräumen oder Schulen vorzuschreiben und dass in "bestimmten Bereichen" Tests verlangt und Impf-, Genesenen- und Testnachweise kontrolliert werden dürfen. Laut Bund-Länder-Beschluss wird dafür ein "Gesetzgebungsverfahren im Bund vorbereitet". Im Zuge dieser Gesetzgebung wird sich in den kommenden Wochen herauskristallisieren, welche Corona-Maßnahmen nach dem 20. März noch möglich sein werden.

Quelle: rbb|24

Sendung: Abendschau, 16.02.2022, 19:30 Uhr

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