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Audio: rbb24 Abendschau | 31.03.2022 | Marcel Trocoli Castro | Quelle: dpa/Annette Riedl

Regeln in Berlin und Brandenburg

Corona-Maßnahmen werden gelockert - Maskenpflicht im ÖPNV bleibt

Für einige ist es der "Freedom Day", für andere purer Leichtsinn: Trotz hoher Inzidenzen fallen ab Freitag die meisten Corona-Beschränkungen in Berlin. Masken sind nur noch an wenigen Orten Pflicht. Brandenburg folgt am Sonntag.

Viele Corona-Maßnahmen sind für die Berliner von Freitag an Geschichte. Dazu zählen zum Beispiel die Maskenpflicht beim Einkaufen und in Schulen sowie die 3G-Regel bei Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen, nach der das nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete möglich war.

Nach einem Beschluss des Senats müssen sich die Berlinerinnen und Berliner aber an einige Basisschutzmaßnahmen halten. Dazu gehören etwa die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken und Pflegeeinrichtungen. Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.

Auch in Brandenburg sollen ab Sonntag nur noch einige Basis-Schutzmaßnahmen bestehen bleiben. So müssen alle Fahrgäste in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs ab 3. April eine FFP2-Maske tragen. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr reicht eine OP-Maske. Auch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens müssen Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte bei der Ausübung körpernaher Dienstleistungen eine FFP2-Maske tragen.

Beschränkungen wegen Corona

Was in Berlin derzeit erlaubt ist - und was nicht

In Berlin gelten weiterhin die sogenannten Basis-Schutzmaßnahmen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Test- und Maskenpflicht. Ein Überblick, was sonst aktuell noch gilt.

Corona-Tests an Schulen weiterhin vorgeschrieben

In den Schulen der Stadt sind außerdem Corona-Tests weiterhin drei Mal pro Woche vorgeschrieben. Die Regel ist auf Vorschlag der Bildungsverwaltung auch auf geimpfte und genesene Personen ausgeweitet worden - egal ob Schüler, Lehrkräfte oder andere Angestellte. Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse sieht den Wegfall der Maskenpflicht ab dem 1. April in Schulen kritisch und hat dazu aufgerufen, freiwillig an dieser Schutzmaßnahme festzuhalten. In Brandenburg sollen die Masken an den Schulen ab dem 3. April fallen. Hier müssen sich dann nur ungeimpfte Schüler drei Mal wöchentlich testen.

Unter anderem eine Reihe von Berliner Kulturinstitutionen hat bereits erklärt, an der Maskenpflicht festhalten zu wollen. Dazu zählen zum Beispiel die drei Opernhäuser der Stadt, das Deutsche Theater, die Schaubühne, das Berliner Ensemble und das Humboldt Forum. Im Rahmen des sogenannten Hausrechts ist es möglich, weiter auf der Maskenpflicht zu bestehen.

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Was in Brandenburg jetzt erlaubt ist - und was verboten

Die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind derzeit gut überschaubar in Brandenburg. Nur einige Basis-Schutzmaßnahmen gelten noch. Ein Überblick über die aktuellen Regelungen.

Ticket für Schwimmbadbesuch weiterhin nötig

Für einen Schwimmbadbesuch müssen nach wie vor online Tickets für ein bestimmtes Zeitfenster gekauft werden, weil sonst die 1,50 Meter Abstandsregel nicht eingehalten werden könne, sagte ein Sprecher der Bäder-Betriebe. Maskenpflicht besteht in den Bädern nicht mehr, auch die 3G-Regel für den Einlass entfällt.

Generell gelten außerdem noch die bisherigen Regelungen zur Isolation von Personen nach einem positiven Corona-Test. Das betrifft auch diejenigen, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurden und weder geimpft noch genesen sind. Allerdings sind auch bei den Quarantäne-Regelungen Lockerungen in Sicht.

In Brandenburg fallen die meisten Corona-Regeln ab Sonntag, den 3. April, weg. Neben der Maskenpflicht in den Schulen entfallen die Maskenpflicht im Einzelhandel und 3G in Gaststätten, Theatern und Kinos und 2G in Clubs.

Sendung: Abendschau, 31.03.2022, 19:30 Uhr

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