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Audio: Antenne Brandenburg | 02.07.2022 | Arne Sprung | Quelle: dpa/B.Settnik

Vor erwarteter Herbst-Welle

Gesundheitsminister fordern mehr Befugnisse für Corona-Maßnahmen vom Bund

Die Gesundheitsminister der Länder wollen ein neues Infektionsschutzgesetz, um früh auf eine neue Corona-Welle im Herbst reagieren zu können. Eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse vermieden werden, so die Brandenburger Ministerin.

Wegen der im Herbst erwarteten nächsten Corona-Welle haben die Gesundheitsminister und -ministerinnen der Länder den Bund aufgefordert, noch vor der Sommerpause ein Infektionsschutzgesetz mit weitgehenden Länderbefugnissen vorzulegen.

Nur so könnten die Länder im Ernstfall schnell, angemessen und rechtssicher handeln, teilte die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Freitag nach der Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit. "Wir kennen die Gefahr, wir kennen geeignete Schutzmaßnahmen im Kampf gegen die Pandemie und wir wissen, dass wir vulnerable Personengruppen besonders schützen müssen. Jetzt müssen diese Maßnahmen mit dem Infektionsschutzgesetz den Ländern alsbald wieder vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden, damit wir rechtzeitig auf alle denkbaren Szenarien gut vorbereitet sind."

Ähnlich hatte sich vor der Gesundheitsministerkonferenz bereits die Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) geäußert. Es sei "hochgefährlich", wenn ein neues Infektionsschutzgesetz erst beschlossen werde, kurz bevor die bisherige Regelung Ende September auslaufe, so die Senatorin am Mittwoch im rbb-Inforadio.

Trotz Kritik von Kassenärzten

Lauterbach hält an Corona-Bürgertests fest

Die Kassenärztlichen Vereinigungen wollen die Corona-Bürgertests nicht mehr abrechnen, das haben sie Bundesgesundheitsminister Lauterbach geschrieben. Der hält an der neuen Testverordnung fest - will aber mit den Kassenärzten reden.

Länder fordern neben Basismaßnahmen auch Option für Testpflicht

Nonnemacher warnte zudem, dass eine erneute Belastung des Gesundheitssystems unbedingt vermieden werden müssen, weil es wegen hoher Personalausfälle an die "absolute Belastungsgrenze" gelangt sei.

Neben Basismaßnahmen wie einer möglichen Maskenpflicht und Abstandsgeboten in Innenräumen wollen die Länder Corona-Tests etwa in Einrichtungen wie Kliniken, Heimen, Schulen oder Kitas anordnen und von Einrichtungen Hygienekonzepte verlangen können. Im Falle einer ungünstigen Entwicklung der Corona-Pandemie sollen die Länder zudem unter anderem Zugangsbeschränkungen erlassen und Personenobergrenzen festlegen können.

Kapazitätsbeschränkungen oder gar ein Veranstaltungsverbot müssten verhindert werden. Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen habe oberste Priorität.

Expertenkommission: Datenlage für genaue Bewertung der Maßnahmen unzureichend

Am Freitag hat zudem die Expertenkommission der Bundesregierung ihren Bericht zu den Corona-Maßnahmen [tagesschau.de] vorgelegt. Demnach wirken die Maßnahmen zwar, eine präzise Bewertung sei aber wegen der unzureichenden Datenlage schwierig.

Demnach haben die Lockdowns zu Beginn der Pandemie dazu beigetragen, die Ausbreitung des Erregers einzudämmen. Dieser Effekt verliere sich aber schnell. Auch die 2G- und 3G-Regeln, die etwa den Besuch von Veranstaltungen an Impfung oder Test knüpften, seien nur begrenzt sinnvoll. Die Expertinnen und Experten empfehlen eine Maskenpflicht nur noch für Innenräume. Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken sei aus den bisherigen Daten nicht ableitbar, heißt es.

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Sendung: Antenne Brandenburg, 02.07.2022, 10 Uhr

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