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Audio: radioeins | 16.12.2022 | Boris Hermel | Quelle: dpa/Sebastian Gollnow

Gemeinsame Verfassungsbeschwerde aus Berlin

Klage gegen Wahlwiederholung kommt vor Bundesverfassungsgericht

43 Berlinerinnen und Berliner wollen, dass das Bundesverfassungsgericht nochmal überprüft, ob die Wahl zu Abgeordnetenhaus und Bezirksparlamenten wirklich komplett wiederholt werden darf. Am Freitag haben sie Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die vollständige Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen landet nun doch vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie ein Gerichtssprecher dem rbb bestätigte, ging dort im Lauf des Freitags eine Verfassungsbeschwerde in Form eines Eilantrages ein.

Insgesamt 43 Beschwerdeführende wenden sich damit gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs, der die Wahlen vom 26. September 2021 wegen einer Vielzahl von schweren Fehlern für ungültig erklärt und deshalb eine komplette Wiederholung der Wahl angeordnet hatte. Als Termin für die Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.

Berliner Landeswahlausschuss

25 Kandidaten können zur Wiederholungswahl nicht mehr antreten

Der Berliner Landeswahlausschuss hat alle Landeslisten der Wahl zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirke vom September 2021 geprüft. Das Ergebnis: Einige Kandidaten - und eine Partei - können nicht mehr gewählt werden.

Bezirkspolitiker von Boxberg: "Warum ungültig, wenn es hier kaum Fehler gab?"

Nach rbb-Informationen sollen unter den 43 Personen mehrere Berliner Politiker verschiedener Parteien auf Bezirks- und Landesebene sein. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" über diesen Aspekt berichtet. Einer der Beschwerdeführer ist der Vizefraktionsvorsitzende der Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg, Bertram von Boxberg. Nach seinen Angaben haben sich sowohl Wählerinnen und Wähler, aber auch Mandatsträger mehrerer Parteien zu der Verfassungsbeschwerde zusammengeschlossen.

Aus Sicht von von Boxberg habe der Berliner Verfassungsgerichtshof die Mandatsrelevanz der Wahlfehler nicht ausreichend nachgewiesen, um eine Komplettwiederholung der Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen zu rechtfertigen. So habe es in seinem Bezirk keine gravierenden Fehler in den Wahllokalen gegeben. "Warum soll eine Wahl in Tempelhof-Schöneberg ungültig sein, wenn es hier kaum Fehler gab?", sagte von Boxberg am Freitagabend dem rbb.

Zudem sei in keiner Weise nachvollziehbar, dass die Bundestagwahl nur in Teilen, die Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen aber komplett wiederholt werden sollten. Bertram von Boxberg sagte, er lege Wert darauf, dass er die Beschwerde als Privatperson und nicht als Vertreter der Grünen unterstütze.

Zunächst keine Auswirkungen auf Wiederholungswahl am 12. Februar

Der Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 16. November keine Notwendigkeit gesehen, sein Urteil selbst in Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen. Betroffene können dennoch selbst Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen, wie gegen jede andere Gerichtsentscheidung auch. Die Frist für solche Beschwerden läuft Freitagnacht ab.

Der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts machte keine Angaben zur Identität der Beschwerdeführenden. Zum weiteren Verfahren erklärte er, die Verfassungsbeschwerde werde zeitnah bearbeitet. Ob die Karlsruher Richterinnen und Richter die Beschwerde überhaupt annehmen, ist jedoch offen. Ähnlich gelagerte Klagen beispielsweise zur für ungültig erklärten Hamburger Bürgerschaftswahl 1991 hatte das Bundesverfassungsgericht nicht angenommen.

Direkte Auswirkungen auf den Zeitplan bis zur Wiederholungswahl am 12. Februar hat die aktuelle Verfassungsbeschwerde zunächst nicht. Nach Angaben des Berliner Verfassungsgerichtshofs haben "etwaige außerordentliche Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung".

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Bundesverfassungsgericht überprüft auch Wiederholung der Bundestagswahl

Die ebenfalls pannenreiche Bundestagswahl in Berlin vom selben Tag soll nur in bestimmten Bezirken wiederholt werden, in denen es nachgewiesene Probleme gab. Das hatte der Bundestag auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses am 10. November beschlossen.

Dass diese Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird, steht nach dem Eingang erster Wahlprüfungsbeschwerden schon fest. Die Frist hierfür läuft bis 10. Januar, bis Freitag waren laut Sprecher sechs Beschwerden eingegangen. Auch die Fraktionen von Union und AfD hatten jeweils eine eigene Wahlprüfungsbeschwerde angekündigt. Sie wollen eine breitere beziehungsweise vollständige Wiederholung der Wahl.

Sendung: radioeins | 16.12.2022 | 18:00 Uhr

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