rbb24
  1. rbb|24
  2. Sport
Quelle: imago images/osnapix

Europa-League-Spiel bei Saint-Gilloise

Unions Klage gegen Betretungsverbot abgewiesen

Das Betretungsverbot der Stadt Leuven für deutsche Fans vor dem entscheidenden Europa-League-Spiel von Union Berlin bei Royale Union Saint-Gilloise in Belgien bleibt bestehen. Wie die Köpenicker am Donnerstagabend auf ihrer Homepage mitteilten, wurde ihre Klage im Eilverfahren abgewiesen.

Entgegen der Auffassung des belgischen Generalanwalts habe das Gericht eine Gefahr für die öffentliche Ordnung als gegeben angesehen, hieß es von Union. Die Stadt habe daher zulässigerweise darauf reagiert, zudem sei die Anordnung aus Sicht des Gerichts verhältnismäßig.

Klage am Mittwoch eingereicht

Der 1. FC Union hatte am Tag vor der Partie beim belgischen Staatsrat per Eilverfahren Klage gegen das Betretungsverbot der Stadt Leuven für Union-Fans eingereicht. Der Fußball-Bundesligist hatte am Mittwochabend mitgeteilt, man wolle gemeinsam mit drei Anhängern im Eilverfahren eine Außerkraftsetzung dieses Verbotes erwirken.

Aufgrund von Uefa-Regularien kann Saint-Gilloise seine Heimspiele in der Europa League nicht im eigenen Stadion austragen, sondern muss in das Den Dreef Stadion nach Leuven ausweichen. Der dortige Bürgermeister hatte das Betretungsverbot am Dienstag erlassen.

Zingler: "Erlass aus unserer Sicht absolut unverhältnismäßig"

Das Verbot sieht im Detail vor, dass "Union-Fans ohne gültiges Ticket im Stadtgebiet und den angrenzenden Teilgemeinden" zwischen dem 3. und 4. November (jeweils 10 Uhr) von der Polizei Leuven festgesetzt werden. Auch Union-Fans mit einem Ticket für das Spiel sind von dem Verbot betroffen. Laut Union Berlin werde es am Stadion Ausweiskontrollen geben, in deren Rahmen Personen mit "deutschen Ausweisdokumenten" der Zutritt zum Stadion verwehrt wird.

Dem vorausgegangen war ein Urteil der Uefa, das dem 1. FC Union nach den Ausschreitungen in Malmö den Verkauf von Tickets für den Gästeblock Leuven verboten hatte. "Der Erlass des Bürgermeisters von Leuven ist aus unserer Sicht allerdings absolut unverhältnismäßig. Er setzt Grundrechte außer Kraft und steht im Gegensatz sowohl zum europäischen Gedanken als auch zur Idee der Uefa, Wettwerbe über Ländergrenzen hinaus auszutragen", hatte Union-Präsident Dirk Zingler die eingereichte Klage begründet.

Sendung: rbb24, 02.11.2022, 21:45 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen