rbb24
  1. rbb|24
Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 17.11.2022 | Michel Nowak/Josefine Jahn | Quelle: dpa

Nach Blockade des Kraftwerks Jänschwalde

Kohlegegner zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Cottbus hat entschieden: Zwei Kohlegegner müssen vier Monate in Haft. Sie hatten an einer Blockade des Kraftwerks Jänschwalde teilgenommen und bis zuletzt ihre Namen nicht verraten. Maximal fünf Jahre Haft waren möglich.

Nach der Blockade des Kraftwerks Jänschwalde im September sind zwei festgenommene Aktivisten zu vier Monaten Freiheitsstrafe wegen Störung öffentlicher Betriebe, Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt worden. Das hat das Amtsgericht Cottbus am Donnerstagabend entschieden. Für die Haftzeit, die nicht zur Bewährung ausgesetzt ist, wird die Zeit der Untersuchungshaft seit Ende September angerechnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten "Ralph" und "Ava" sechs Monate ohne Bewährung beantragt. Möglich gewesen wäre für die Anklagepunkte eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Mehr zum Thema

Keine Auskunft über Identität

Gerichtsprozess gegen Kohlekraft-Gegner nach Blockade an Kraftwerk gestartet

Nach der Blockade des Kraftwerks Jänschwalde im September müssen sich zwei der festgenommenen Aktivisten vor Gericht verantworten. Sie haben noch immer ihre Identität nicht preisgegeben. Bis zu fünf Jahre Haft sind nun möglich.

Die beiden Verurteilten hatten sich nach ihrer Festnahme geweigert, ihre bürgerlichen Namen zu nennen. Hätten sie ihre Namen genannt, hätten sie nicht in Untersuchungshaft gemusst. Gegen die Frau und den Mann mit den Decknamen "Ava" und "Ralph" wurde in einem beschleunigten Verfahren verhandelt. Das wird meist angewendet, wenn die Beweislage klar und die Aufklärung einer Straftat einfach erscheint.

Vor dem Amtsgericht Cottbus versammelten sich am Donnerstagvormittag einige Demonstranten mit Bannern. Darauf forderten sie unter anderem Solidarität mit der Aktionsgruppe, die die Blockade im September durchgeführt hatte.

Quelle: rbb/Jahn

Leag fuhr zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter

Eine Gruppe von Klimaaktivisten war am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks in Jänschwalde eingedrungen, hatte sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt. Das Energieunternehmen Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Das Braunkohlekraftwerk in der Lausitz ist das drittgrößte in Deutschland. Die Leag hatte die Blockade der Gleise und Förderbänder auf dem Kraftwerksgelände als "Angriff auf die Versorgungssicherheit" bezeichnet und Strafanzeige gestellt.

Die Aktivisten berufen sich nach eigenen Angaben vor Gericht auf den Notstand, der angesichts der rasanten Erhitzung der Atmosphäre bestehe. In ihrer Mitteilung rechtfertigte die Aktionsgruppe die Blockade des Kraftwerks abermals. Man lasse sich nicht einschüchtern und bringe den Protest weiter an Orte, an denen Konzerne wie die Leag "auf Kosten der Umwelt dicke Profite einstreichen" würden.

Urteilsverkündung war zunächst nicht absehbar

Bis zum Donnerstagnachmittag war nicht sicher, ob noch am selben Tag ein Urteil gefällt wird.

Da die anderen 18 Blockierer aus der Gruppe der Kohlekraftgegner Angaben zu ihrer Identität gemacht hatten, kamen sie nicht in Untersuchungshaft beziehungsweise wurden inzwischen entlassen. Doch auch für sie sind Prozesse geplant.

Bei der Urteilsverkündung gab es laut rbb-Gerichtsreporterin Störungen im Saal, Klimaaktivisten fingen zum Beispiel an zu singen, einige Klimaaktivisten mussten aus dem Saal getragen worden.

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 17.11.2022, 19:30 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 18.11.2022 um 09:11 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

Artikel im mobilen Angebot lesen