Tierseuchen - Landkreis Oberspreewald-Lausitz will wegen ASP Zaun zu Sachsen bauen

Do 31.03.22 | 14:08 Uhr
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Mitarbeiter des Landesbetriebes Forst Brandenburg errichten nahe dem deutsch-polnischen Grenzfluss Neiße einen festen Zaun gegen die Afrikanische Schweinepest. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat zum 26. März eine Tierseuchenallgemeinverfügung [daten.verwaltungsportal.de] zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen.

Beschlossen wird darin vor allem eine Wildschweinbarriere in Form eines festen Wildabwehrzaunes (Knotengeflechtzaun) entlang der Landesgrenze zu Sachsen. Der Zaun soll im östlichen Teil des Kreisgebietes zwischen Grünewald und Lieske entstehen und Wildschweine vergrämende Duftmarkierungen bekommen.

Grundstückseigentümer müssen Zaun dulden

Bürgerinnen und Bürger werden in der Allgemeinverfügung aufgefordert, die Tore des Zaunes nach dem Benutzen stets zu schließen. Nur so könne verhindert werden, dass die ASP durch infizierte Wildschweine in den Landkreis gelangt und somit auf Hausschweine oder in die landwirtschaftlichen Betriebe übertragen werden kann.

Grundstückseigentümer, so steht es in der Tierseuchenallgemeinverfügung, hätten die Errichtung des Zauns auf ihren Grundstücken zu dulden – es handele sich nicht um eine unzumutbare Belastung. Kosten entständen ihnen keine. Wie lange der Zaun stehen bleiben soll, sei "aufgrund der Dynamik des Seuchengeschehens nicht vorhersehbar".

Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz schriftlich Widerspruch erhoben werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 31.03.2022, 15 Uhr

3 Kommentare

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  1. 2.

    Besserer Vorschlag?
    Seuche unkontrolliert ausbreiten und Millionen Schweine elendig verrecken lassen?
    Ernstgemeinte Frage was wäre eine Alternative?

  2. 1.

    Wie kann man noch mehr von diesen Tod bringenden Zäunen bauen. Guckt auf Facebook -Uckermark ASP ASP Zaun Katastrophe-. Ich glaube nicht, dass man als Grundstückseigentümer solche Tierquälerei dulden muss. Das ist unzumutbar und passiert auch schon wenn normale Wilwechsel zugemacht werden.

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