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Quelle: rbb

Berlin-Lichterfelde

Kita-Betreiber wegen Zusatzbeitrag und Kinder-Trennung in der Kritik

700 Euro Zusatzbeitrag - und wer nicht zahlen kann, dessen Kind muss in eine extra Gruppe: Dieses Vorgehen werfen Eltern einem privaten Kita-Träger in Berlin-Lichterfelde vor. Die Bildungsverwaltung droht mit Entzug der Betriebserlaubnis.

Wegen sehr hoher Zusatzkosten und einem fragwürdigen Betreuungskonzept muss ein privater Kita-Träger in Berlin-Lichterfelde um die Betriebserlaubnis bangen. Das bestätigte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie am Dienstag dem rbb. Zuerst hatten "Berliner Zeitung" und "Bild" [Bezahlinhalt] berichtet.

Die Berliner Kita-Aufsicht habe die Einrichtung in der Drakestraße bereits am Donnerstag der vergangenen Woche unangekündigt besucht und das Gespräch mit der Leitung gesucht, so die Senatsverwaltung.

Wer nicht zahlt, kommt in die "Maulwurf"-Gruppe

Hintergrund sind Beschwerden von Eltern über die zusätzlichen Kosten in der bilingualen Kita "Nanny’s Place". Hier würden bis zu 700 Euro Gebühren für den Kita-Förderverein verlangt. Kinder von Eltern, die den Beitrag nicht zahlen können oder wollen, würden in einer eigenen Gruppe namens "Maulwürfe" separiert, müssten ihr eigenes Essen mitbringen und hätten kein altersgerechtes Spielzeug. Zudem würden sie in einem Durchgangszimmer betreut. Betroffen sein soll auch ein Kind mit Behinderung, das wegen der Einschränkungen inzwischen zu Hause betreut wird. Der Gruppenname "Maulwürfe" würde nicht zum deutsch-englischen Profil der Kita passen: Die restlichen Gruppennamen sind Englisch und beziehen sich unter anderem auf beliebte Disney-Figuren.

Die Kita-Leitung reagierte zunächst nicht auf Anfragen des rbb. Auf Nachfrage vor Ort während der Öffnungszeiten hieß es am Dienstag, von der Geschäftsleitung sei niemand zu sprechen.

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Senat droht mit Entzug der Betriebserlaubnis

"Wir missbilligen das Vorgehen des Trägers", sagte eine Sprecherin der Bildungsverwaltung auf rbb-Nachfrage. Man habe die Betreiber der Kita unverzüglich kontaktiert und deutlich gemacht, "dass weder Eltern zu Zusatzbeiträgen von mehr als 90 Euro verpflichtet werden dürfen, noch die Separierung von Kindern geduldet werden kann". Vor allem die Trennung der Kinder nach Zahler und Nicht-Zahler der Zusatzbeiträge sei untersagt worden. "Ansonsten kann der Prozess zum Entzug der Betriebserlaubnis führen, diesen Weg werden wir bei Bedarf auch gehen. Das sollte dem Träger bewusst sein." Sollte sich bestätigen, dass ein Kind mit Behinderung aufgrund des Vorgehens des Trägers nicht mehr die Kita besuchen kann, sei das "keinesfalls hinnehmbar".

Die Regelfinanzierung der Kita "Nanny’s Place" werde laut Bildungsverwaltung über den Kitagutschein geregelt. Das heißt, dass der Träger vom Senat Geld erhält. Zusätzliche Beiträge der Eltern sind auf maximal 90 Euro beschränkt und der Träger muss nachweisen, welche Zusatzangebote dafür geschaffen werden. Darunter fallen etwa besondere Sportangebote, Bio-Essen oder Sprachunterricht.

Sendung: rbb24 Inforadio, 13.09.2022, 22:00 Uhr

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