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Quelle: dpa/photothek/Florian Gaertner

Tierarztkosten, Energiepreise, Krankengeld

Das ändert sich im November

Der November bringt in diesem Jahr hauptsächlich eine Sache mit: Preissteigerungen. Aber es wird auch mehr Gerechtigkeit bei der Energieversorgung geben und Krankengeld für Begleitpersonen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Gleiche Energiepreise für Bestands-und Neukunden

Grundpreise bei Energieversorgern kosten ab 1. November für alle gleich viel - egal, ob Bestands- oder Neukunde, wie die Bundesnetzagentur mitteilt. Hintergrund ist eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz, die ein solches Preissplitting untersagt. Aufgrund der Energiekrise mussten Neukunden teilweise deutlich mehr für Strom und Gas zahlen.

Aber Achtung: Die Änderung gilt nur für Neukunden in der Grundversorgung. Kunden, die die ersten drei Monate in der Ersatzversorgung landen, müssen laut Verbraucherzentrale Niedersachsen mit deutlich höheren Energiepreisen rechnen. Denn hier können die Preise jederzeit zum 1. oder 15. eines Monats angepasst werden. Immerhin: Ältere Verträge für Neukunden in der Grundversorgung, die teurer sind als die Grundversorgung, müssen zum 1. November angepasst werden.

Gekündigte Gasverträge

Gesetzeslücke zwingt Berliner Mieter in teuersten Gas-Tarif

Wegen der Krise auf dem Gasmarkt kündigen Lieferanten derzeit zahlreiche Verträge. Mieterinnen und Mieter, die in einem Haus mit zentraler Gastherme wohnen, könnten daher im kommenden Jahr eine besonders hohe Gasrechnung bekommen.

Mehr Kosten beim Tierarzt

Ab dem 22. November wird der Tierarztbesuch teurer, weil die Tierärztegebührenverordnung geändert wurde. Eine allgemeine Untersuchung für Hund oder Katze kostet dann beispielsweise 23,62 Euro. Bislang mussten die Halter in diesem Fall 13,47 Euro für Hunde und 8,98 Euro für Katzen zahlen.

Krankengeld für Begleitpersonen

Angehörige, die Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten, können ab dem 1. November Krankengeld [kbv.de] bekommen. Voraussetzung ist, dass die
Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem Arzt oder einer Ärztin bescheinigt wird. Eltern, Geschwister, Schwiegereltern und Lebenspartner gehören zu den berechtigten Begleitpersonen, die Krankengeld erhalten können. Wichtig ist, dass der Antrag bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse gestellt wird.

Public Viewing auch nach 22 Uhr möglich

Während der Fußball-Weltmeisterschaft im November und Dezember ist in Deutschland Public Viewing im Freien auch nach 22 Uhr möglich. Mit der Ausnahme von den sonst geltenden Lärmschutzregeln dürfen Kommunen Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen, wie es in dem Beschluss des Bundeskabinetts heißt.

Corona-Testverordnung läuft aus

Die aktuelle Verordnung zu den Corona-Teststellen läuft regulär am 25. November aus. Seit Ende Juni sind Corona-Schnelltests nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen kostenlos.

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ARD-Sender in HD-Qualität

Ab dem 15. November können die öffentlich-rechtlichen Sender Arte, Phoenix, ARD One und Tagesschau24 nur noch in HD-Qualität empfangen werden. Die Ausstrahlung in SD-Qualität über den Astra-Satellitentransponder 51 (10,744 GHz) wird von der ARD für die vier Programme eingestellt [ard-digital]. Davon betroffen sind vor allem Zuschauer, die ihr Fernsehprogramm über Satellit empfangen. Beim Empfang über Antenne ändert sich nichts.

Bezahltoiletten an Autobahnen werden teurer

Der Toilettenbesuch wird an vielen Autobahn-Tankstellen und -Raststätten in Deutschland teurer: Ab dem 18. November erhöht der Toilettenbetreiber Sanifair das Nutzungsentgelt an den von ihm betriebenen rund 400 Toilettenanlagen entlang der Autobahnen von bislang 70 Cent auf 1 Euro.

Außerdem neu: Bisher erhielt man für die 70 Cent einen Wertbon in Höhe von 50 Cent. Nach der Preiserhöhung ist es ein Euro, den man für einen Einkauf an teilnehmenden Raststätten einlösen kann. Allerdings dürfen Kunden pro Einkauf nur einen Wertbon einlösen.

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Gasag: Preissteigerungen beim Gas könnten geringer ausfallen als befürchtet

Günstiger konsumieren am Black Friday und Cyber Monday

Am 11. November startet die Schnäppchen-Jagd mit dem "Singles Day", der "Black Friday" folgt am 25. November und am 28. November beschließt der "Cyber Monday" den vermeintlich günstigen Konsum.

Lassen Sie sich allerdings nicht von den rot markierten Preissenkungen täuschen: Viele Händler berechnen ihre Rabatte nicht immer am tatsächlichen Marktpreis, sondern an der unverbindlichen Preisempfehlung. Und die liegt oftmals weit darüber. Deswegen lohnt es sich, die Preisentwicklung von Produkten, die Sie anschaffen möchten, über einen längeren Zeitraum zu beobachten. Dazu eignen sich zum Beispiel die bekannten Preisportale.

Paypal stellt kostenlosen Retouren-Service ein

Bisher konnten Kunden, die ihre Onlinebestellung mit Paypal bezahlt haben, diese kostenlos mit dem Bezahldienst zurücksenden. Dazu musste lediglich eine Rückerstattung der Portokosten bei Paypal beantragt werden. Dieser kostenlose Retouren-Service wird zum 27. November eingestellt. Anträge, die bis einschließlich 26. November eingehen, werden noch bearbeitet. Einen Grund für die Einstellung des Angebots nannte Paypal nicht.

Google schmeißt rund 900.000 Apps aus dem Play Store

Google macht den Frühjahrsputz bereits im November. Etliche Apps im Google Play Store werden bald nicht mehr auffindbar sein und vom Anbieter gelöscht. Mit der Änderung im November 2022 will Google aktualisierte Standards der Sicherheit und Privatsphäre durchsetzen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.11.2022, 08:10 Uhr

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