Verurteilt wegen Mordes - Ku'damm-Raser scheitert mit Beschwerde vor Bundesverfassungsgericht

Fr 16.12.22 | 10:02 Uhr
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Marvin N. (l) und Hamdi H. (r) stehen in einem Gerichtssaal und warten auf ihr Urteil im Berliner Ku'damm-Raser-Prozess. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Video: rbb24 | 16.12.2022 | Bild: dpa/Paul Zinken

Vor fast sieben Jahren verursachte ein Raser auf dem Berliner Ku'damm einen tödlichen Unfall und wurde des Mordes schuldig gesprochen. Vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte er jetzt mit seiner Beschwerde gegen das Urteil.

Der Unfallfahrer vom Berliner Kurfürstendamm ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

Der Mann war für einen Unfall mit Todesfolge nach einem illegalen Autorennen vor fast sieben Jahren wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil verletze ihn nicht in seinen verfassungsmäßig garantierten Rechten, teilte das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung mit.

Zunächst hatte es Lebenslang für beide Fahrer des illegalen Rennens gegeben

Der Mann hatte sich mit einem anderen Fahrer am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht mitten in Berlin auf dem Kurfürstendamm spontan ein illegales Autorennen geliefert. Mit einer Geschwindigkeit von 160 bis 170 Stundenkilometern rammte er auf einer Kreuzung ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Dessen 69 Jahre alter Fahrer starb noch am Unfallort.

Das Berliner Landgericht hatte anschließend beide Teilnehmer des illegalen Autorennens wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das war ein Novum. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil allerdings auf, 2019 endete aber auch der zweite Berliner Prozess mit dem Urteil zwei Mal Lebenslänglich, dieses Mal bestätigte der BGH dieses Urteil für den Unfallfahrer. Der zweite Raser wurde wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Sendung: rbb24, 16.12.2022, 16 Uhr

34 Kommentare

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  1. 34.

    Viele der Foristen plappern nur Bild Schlagzeilen nach und haben von der Rechtsprechung keine Ahnung. Viele kennen nicht mal den Unterschied zwischen BGH und BVerfG

  2. 33.

    Die Strafe bemisst sich nicht an den Angehörigen.

    Meine Kollegen und ich haben täglich mit dieser Materie zutun.

    Im Strafverfahren geht's um den Täter, seine Beweggründe, seine Entwicklung und das finden einer angemessenen Strafe.

  3. 32.

    Haben Sie etwas nicht richtig verstanden?
    In einer Stadt bestehen immer Geschwindigkeitsbegrenzungen.
    Haben die Einschränkungen hier etwa die Raserei verhindert?
    Noch Fragen Kienzle?
    Einfach mal nachdenken und nicht nur Sprüche klopfen.

  4. 31.

    Na, hat Franz Angst, auch als Stadtraser erwischt zu werden? Anders kann mich mir diesen geistigen Unflat nicht erklären.

  5. 30.

    Wollen Sie damit sagen dass alle Bürger und z.B. auch Sie so ticken, wie diese "Gesellen"?

  6. 29.

    In Neuruppin ist gerade mal wieder ein Raser, der sturzbetrunken mit 230 km/h zwei Frauen und ein ungeborenes Kind umgebracht hat, zu einer gemessen an der Schwere seiner Tat lächerlichen Strafe von 7 Jahren verurteilt worden (siehe aktuellen Bericht des rbb). Damit wird er, bei der üblichen vorzeitigen Entlassung, schon mit weniger als 30 Jahren wieder auf die Menschheit losgelassen. Es scheint sich die dringend nötige harte Linie gegenüber diesen Verkehrsterroristen keineswegs durchzusetzen.

  7. 28.

    8 Ampeln wurden bei Rot überfahren. Es ist pures Glück, dass sonst niemand verletzt wurde. Ich fände 8 x 13 Jahre nacheinander absitzbar für vollkommen angemessen. Haben sich die D...backen jemals beim Opfer entschuldigt. Ich habe davon nicht gehört, aber es bis zum Bundesverfassungsgericht zu versuchen. Dies zeigt doch jetzt schon die Einsicht in das eigene Handeln. So Jemanden muss ich die Eignung zum Führen eines PKWs lebenslang absprechen.
    Es tut mir Leid.

  8. 27.

    Er hat in Kauf genommen, das jemand stirbt und das ist klar Vorsatz, Mord wurde es dadurch das jemand gestorben ist, nach deiner Logik, kann ich dich mit dem Auto ermorden und werde nur für Raserei bestraft. Kanns ja irgendwie auch nicht sein. Der Grund für Mord und Vorsatz waren hier die Geschwindigkeit, 3 fache erlaubte Geschwindigkeit ist ganz klar Vorsatz.

  9. 26.

    Für Autorennen sind Rennstrecken da, die Strafe ist für die Angehörigen viel zu niedrig. Normalerweise gehören solche Vollpfosten in nen Kerker in Sibirien und das bis ans Lebensende.

  10. 25.

    Laut Gesetz gilt:
    Als Mord gilt auch die Tötung unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Solch ein Mittel wäre zum Beispiel eine Bombe, die vom Täter an einem belebten Platz gezündet wird.
    Der Punkt ist genau, dass ein Fahrzeug mit 170 km/h in der Stadt ein gemeingefährliches Mittel ist, dass man objektiv nicht beherrschen kann und der Täter somit billigend und bewusst Opfer in Kauf nimmt.

  11. 23.

    ..Strafe muss sein - ABER: wie kann das Mord sein?
    Der Vorsatz war ja nicht da.
    Sind die VW Manager die den Abgasskandal vertuscht haben Mörder? Es werden leute, die bei einem Überfall mit Schusswaffe töten nur wg Totschalg vorurteilt, aber ein dummer Raser ist ein Mörder??

    Da wird recht gebogen nur um den Zorn der Allgemeinheit gerecht zu werden. Das ist kein Rechtsstaat, sondern eine Hetze der Medien und der Politik die die Verurteilung bewirkt haben...

  12. 22.

    @NN
    Woher wissen Sie, dass er 2 mal vor dem BVerfG gescheitert ist? Hier ist nur von einer abgewiesenen Beschwerde die Rede.

  13. 21.

    Kleiner Hinweis zum Inhalt: Der Unfall fand nicht auf dem Ku'damm, sondern auf der Tauentzienstraße statt.

  14. 20.

    Genau so ist es und es hätte jeden von uns treffen können. Ich war damals kurz vorher an dieser Kreuzung und kann meinem Schutzengel nicht genug danken. Das hier alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden statt einfach mal die Konsquenzen für das eigene krasse Fehlverhalten zu akzeptieren,sagt für mich auch viel über den Charakter des Fahrers aus. Ich hoffe,dieses gute Urteil ist jetzt der Schlussstrich,damit der Sohn und alle Hinterbliebenen endlich zur Ruhe kommen können.

  15. 19.

    Wenn das nächste Mal geneigt-libertäre Kreise (FDP et. al) was vom mündigen, eigenverantwortlichen Bürger schwafeln, dann ist ein Blick auf Gesellen wie diesen angezeigt.

  16. 18.

    Die Anklage wegen Mordes und der verschärfte Straftatbestand des illegalen Autorennens haben nur mittelbar miteinander zu tun und auch weiterhin kommen beide Anklagemöglichkeiten in Betracht. Das hängt von der jeweiligen Situation ab.
    Alleine die hohe Geschwindigkeit genügt in der Tat nicht für eine Mordanklage. Dafür muss ein unmittelbarer oder mittelbarer Tötungsvorsatz hinzukommen. Das heißt, wenn der Täter den Tod von Dritten billigend in kauf nimmt, ist dieser Umstand auch erfüllt. Beim Kuhdammraser war das durch das willentliche Überfahren mehrerer roter Ampeln gegeben. Er musste deshalb jederzeit damit rechnen, arglose Verkehrsteilnehmer zu rammen und damit deren Tod in Kauf zu nehmen. Dieser bedingte Vorsatz ist derart eindeutig nicht immer gegeben und dann greift zumindest das verschärfte Strafrecht zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Schädigung Dritter.

  17. 16.

    Vor Gericht sind alle "gleich":
    2016 Ku-Damm: ein Zivilist, bzw. "gewöhnlicher" Bürger rast in ein Auto, die beteiligte Person (Unfallgegner) stirbt. Das sei Mord, also ein geplantes Tötungsdelikt.
    2018 Alexanderplatz: Ein POlizist bzw. "Mensch der über dem Gesetz steht", rast besoffen (1,1 Promille) in ein Auto, die beteiligte Person (Unfallgegner) stirbt. Das ist KEIN Mord, alles wird vertuscht, verschleiert, es gibt kein ernst zu nehmendes Ermittlungsverfahren.
    Vor Gericht sind eben alle Menschen "gleich". 2 Unfälle, beide durch unnütz überhöhter Geschwindigkeit verursacht.
    Im einen Fall ist es Mord, im anderen Fall ist es "egal". Lasst uns alle weiter an den Rechtsstaat glauben. :-)

  18. 15.

    Da brauche ich mir das Wrack gar nicht anzusehen. Das Urteil ist sowas von gerecht. Aber, das so ein Urteil gerade in Berlin gefällt wird, erstaunt mich doch. Wird hier doch eher die kuschel Verurteilung gewählt.

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