Aktion vor dem Reichstagsgebäude - Grundgesetz-Initiative entrollt riesige Regenbogenfahne

Di 23.05.23 | 10:10 Uhr
  29
Eine riesige Regenbogenfahne liegt am 23.05.2023 bei einer Aktion der Initiative "Grundgesetz für Alle" für die Rechte und den verfassungsmäßigen Schutz der Rechte queerer Menschen vor dem Reichstagsgebäude. (Quelle: Picture Alliance/dpa/Christoph Soeder)
Audio: rbb24 Inforadio | 23.05.2023 | Bild: Picture Alliance/dpa/Christoph Soeder

Auf der Wiese vor dem Berliner Reichstagsgebäude ist am Dienstagvormittag eine überdimensionale Regenbogenfahne ausgerollt worden. Anlass ist der Tag des Grundgesetzes.

Unter dem Motto "Wir zeigen Flagge" will sich die Initiative "Grundgesetz für alle" für den verfassungsmäßigen Schutz der Rechte queerer Menschen einsetzen. Nach ihren Angaben soll die ausgerollte Regenbogenfahne die größte ihrer Art in Deutschland sein.

Konkret fordert die Initiative, den Artikel 3 des Grundgesetzes zu ergänzen. Darin fänden queere Menschen bis heute keine Erwähnung. Die sexuelle Identität eines Menschen dürfe niemals Grund für Diskriminierung sein. Daher bräuchten diese Menschen den vollen Schutz des Grundgesetzes, hieß es von der Initiative.

Sendung: Radioeins, 23.05.23, 10 Uhr

29 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 29.

    Kommentare wie dieser sind genau der Grund, wieso solche Aktionen gut und absolut notwendig sind.

  2. 28.

    In Bezug auf das Thema GG-Artikel ist das sehr verschwurbelt. Was wollen Sie genau damit in Bezug zum GG sagen? Es werden doch alle Menschen diskriminierungsfrei im GG bereits erfaßt und nicht nur < 100%. Eine andere Klassifizierung an bestimmten Stellen ändert doch nichts an der bereits kompletten Erfassung.

  3. 27.

    " ... dieses soll aber nicht zu Mode gemacht werden und nicht den Kindern im Kindergarten als das non plus ultra verkauft werden."

    Die bloße Tatsache, dass etwas 90 oder 95 %ig Existierendes nicht das 100 % ig Existierende ist, dürften auch Kinder begreifen. Da wird nichts als nun plus ultra verkauft, sondern nur als selbstverständlich angesehen, dass es etwas häufig Vorkommendes gibt und etwas weniger häufig Vorkommendes gibt.

    Zu früheren Zeiten wurden deshalb Menschen als minderwertig betrachtet, die eine dunkle Hautfarbe, schwarze Haare, die falsche Nase und Stirn hatten. Das haben wir als Gesellschaft überwunden. Noch nicht überwunden ist der Gedankengang, dass ggü. einer Mehrheit Abweichendes nicht zur Kenntnis genommen werden bräuchte, obwohl es ja da ist.

  4. 26.

    " ... dieses soll aber nicht zu Mode gemacht werden und nicht den Kindern im Kindergarten als das non plus ultra verkauft werden."

    Die bloße Tatsache, dass etwas 90 oder 95 %ig Existierendes nicht das 100 % ig Existierende ist, dürften auch Kinder begreifen. Da wird nichts als nun plus ultra verkauft, sondern nur als selbstverständlich angesehen, dass es etwas häufig Vorkommendes gibt und etwas weniger häufig Vorkommendes gibt.

    Zu früheren Zeiten wurden deshalb Menschen als minderwertig betrachtet, die eine dunkle Hautfarbe, schwarze Haare, die falsche Nase und Stirn hatten. Das haben wir als Gesellschaft überwunden. Noch nicht überwunden ist der Gedankengang, dass ggü. einer Mehrheit Abweichendes nicht zur Kenntnis genommen werden bräuchte, obwohl es ja da ist.

  5. 25.

    Bei aller immer noch vorhandener und teilweise auch übler Diskriminierung: Die Aktiven missverstehen den Grundgedanken jeglicher Verfassung und damit auch des Grundgesetzes: Nicht einzelne Gruppierungen werden genannt, die nicht diskriminiert werden dürfen, sondern die umfassende Tatsache an sich.

    Hier gebe ich Wolfgang Thierse vollkommen recht, als er m. W. im Frühjahr 2021 vom Auseinanderdriften der Gesellschaft sprach, durch ein zunehmend lauthalses Auftreten einzelner Gruppen und wobei er nach der Existenz einer übergreifenden Klammer fragte. Der Hinweis auf sexuelle Diskriminierung ist im Grundgesetz vorhanden, ohne das alles im Detail ausformuliert sein muss - was ansonsten ein Ausformulieren ohne jegliches Ende wäre.

  6. 24.

    Dieses Land geht zugrunde, wenn es hier nichts besseres gibt als über sowas zu diskutieren und solche Auktionen zu machen ! Jeder soll leben wie er will, dieses soll aber nicht zu Mode gemacht werden und nicht den Kindern im Kindergarten als das non plus ultra verkauft werden. Das Grundgesetz und die Natur haben hier klar aufgezeigt Mann/Frau ohne Zweifel. Alles andere soll sein wie es will. Aber nicht immer alles feiern.

  7. 23.

    Sie vermengen zwei Klassifikationsschemata. Es gibt die Möglichkeit der Einteilung nach biologischem Geschlecht und es gibt die parallele Einteilungsmöglichkeit nach sexueller Identität bzw. Orientierung - das sind zwei parallele Möglichkeiten, welche im Endeffekt jeweils immer alle Menschen umfassen, nur anders klassifiziert. Die beiden Schemata stehen dabei nicht in Konkurrenz, sie stehen einfach nebeneinander. Es ist leider momentan modern das wild durcheinanderzumischen und so jede weitere sinnvolle Diskussion zu hintertreiben.
    Zurück zum GG. Das GG unterteilt Menschen nach biologischem Geschlecht und erfaßt damit auch alle, das GG macht keine Aussage zu sexueller Identität oder Orientierung bei der Einteilung, es diskriminiert also nicht dagegen.

  8. 22.

    Wie wahr! So tief einsteigen wollen ich nicht, aber Sie haben natürlich recht. Wobei diese negative Einfärbung ja erst eine jüngere Entwicklung ist und zum gleichen Wortstamm zwei ähnliche Begriffe etabliert wurden.

    Aber nichtsdestotrotz halte ich das Grundgesetz in der vorliegenden Form für absolut ausreichend. Es bedarf schlicht keiner Ergänzung.

  9. 21.

    In der von Ihnen angeführten Weise wird das Wort Diskriminierung im allgemeinen Sprachgebrauch aber nicht genutzt.
    Dafür steht das Wort Diskrimination zur Verfügung.
    Oder ging es Ihnen nur um eine Portion Relativierung?

  10. 20.

    "Ansonsten müsste die Initiative ja nun nicht demonstrieren …" Keine sinnvolle Begründung. Damit könnten Sie auch die Demos der Querdenker problemlos als auf Fakten basierend begründen. Nur weil jemand demonstriert, hat er noch lange nicht recht.

  11. 19.

    "Absatz 2 kennt nur Männer und Frauen als gleichberechtigt, was ist mit denen die nicht zu den beiden Möglichkeiten gehören" Das GG geht immer vom biologischen Geschlecht aus und erfaßt damit automatisch die Queeren als gleichberechtigt, da auch diese ein biologisches Geschlecht haben - es bedarf dazu keiner weiteren erst einzuführenden und dann auch zu definierenden Begriffe im GG.

  12. 18.

    "die sexuelle Identität bzw. Orientierung ist nicht Bestandteil von Absatz 3, nur das Geschlecht" Damit sind dann automatisch alle inkludiert, da es damit beide biologischen Geschlechter erfaßt sind. Es bedarf dann keiner weiteren Ergänzungen, da schlicht keine Gruppe übrig ist - auch ein queerer Mensch hat ein biologisches Geschlecht neben seiner sexuellen Identität bzw. Orientierung.

  13. 17.

    Und nun schauen wir uns mal den ganzen Paragraphen an und stellen folgendes fest:

    - Absatz 2 kennt nur Männer und Frauen als gleichberechtigt, was ist mit denen die nicht zu den beiden Möglichkeiten gehören, das Melderegister gibt einem ja die Wahl es sogar offen zu lassen was man ist.
    - die sexuelle Identität bzw. Orientierung ist nicht Bestandteil von Absatz 3, nur das Geschlecht

    Und ja, wir haben noch das AGG, allerdings reden wir hier von 2 unterschiedlichen Bereichen. Das GG bezieht sich auf das Verhältnis Staat - Bürger, das AGG ist Privatrecht. Also ganz anderer Wirkungsbereich.

    Ist also doch nicht ganz allgemein.

  14. 16.

    Tolle Aktion ! Ganz im Gegensatz zu unserer allerletzten Generation, die das Grundgesetz Denkmal ja mehrfach beschmiert haben - was aber wiederum zum Ausdruck bringt, worum es ihnen wirklich geht ...

  15. 15.

    Zunächst mal: Diskriminierung heißt Unterscheidung, das hat inhaltlich noch gar nichts mit Herabwürdigung oder sonstigen negativen Konnotationen zu tun. Wenn wir also letztlich alle gleich machen wollen, also nicht mehr "diskriminieren" nach Alter, Geschlecht, Farbe, Herkunft, Beruf etc., dann wird es im Ergebnis ziemlich realitätsfremd.
    Im GG wird die Würde des Menschen geschützt, ohne dass es hier einer diskriminierenden Ergänzung bedürfte, damit ist alles inkludiert! Besser geht's nicht!

  16. 14.

    „Es gibt genügend Hilfsorganisationen für queere Menschen, die das anders sehen!“

    Ja? Woher wollen Sie das so genau wissen? Nennen Sie doch mal spontan mal ein paar, von denen Sie sich da auch wirklich hundertprozentig sicher sind!

  17. 13.

    „Und genau so steht es doch schon im GG.“

    Offenbar scheint das allein ja leider noch nicht auszureichen, um queere Menschen vor Anfeindungen und Diskriminierung zu schützen. Ansonsten müsste die Initiative ja nun nicht demonstrieren …

  18. 11.

    Der Schutz queeren Lebens ist im Grundgesetz bereits mit Artikel 1 und Artikel 3 Absatz 1 ausreichend festgelegt. Ergänzt und detailliert festgelegt wird es dann im Antidiskriminierungsgesetz. Das Grundgesetz ist nicht dazu da, jedes Detail haarklein zu regeln. Eine Änderung würde zudem überhaupt keine höhere Schutzwirkung entfalten. Egal, wie die Gesetze aussehen, einen absoluten Schutz vor Diskriminierung kann es nicht geben. Ein paar Ewiggestrige oder Verblendete werden immer ihren Hass auf irgendwas haben. Man kann sich aber dagegen erfolgreich zur Wehr setzen und das ist das Entscheidende. Unsere Gesellschaft war niemals toleranter, als sie es heute ist. Aber je toleranter sie wird, um so größer werden auch die Forderungen. Die Forderungen nach Toleranz sind teils doch sehr einseitig geworden und darin sehe ich eine erhebliche Gefahr. Mich interessiert die sexuelle Orientierung Anderer schlicht nicht, solange ich diejenigen nicht als potentiellen Partner in Betracht ziehe.

  19. 10.

    Sogar für alle Zeugen und Täter ist es schlimm, denn sie nehmen es in sich auf bzw. bringen es in die Welt – zu: "Diskriminierung Herabwürdigung ist für alle die davon Betroffen sind gleichermaßen schlimm."

    Umfassende BILDUNG und GEMEINSCHAFTSSINN sind wohl gute Mittel, solches zu reduzieren.

    Das immer gesteigertere Ausdifferenzieren einer Gemeinschaft in definierte Gruppen zersplittert und spaltet Gemeinschaften, Gesellschaften.

    Vllt. sollten wir Bedürfnisse formulieren (Sicherheit, Freiheit etc.) statt unterteilte "Träger von Rechten zur Bedürfnisbefriedigung" – denn diese haben wir alle, das verbindet. GRUNDBEDÜRFNISSE, physisch, psychisch, gesellschaftlich.

Nächster Artikel