Kontrollen an Bahnhöfen - Bundespolizei Berlin beschlagnahmt Waffen und andere gefährliche Gegenstände

So 30.07.23 | 15:58 Uhr
Bundespolizisten haben am 28.07.2023 am Bahnhof Alexanderplatz einen mutmaßlichen Drogendealer vorrübergehend festgenommen. (Quelle: Picture Alliance/Paul Zinken)
Bild: Picture Alliance/Paul Zinken

Schlagringe, Messer, Reizgas - und ein 14-Jähriger mit einem Totschläger. Bei Kontrollen an vier Berliner Bahnhöfen hat die Bundespolizei am Wochenende diverse gefährliche Gegenstände beschlagnahmt.

Bei groß angelegten Kontrollen an Berliner Bahnhöfen am Wochenende sind zahlreiche gefährliche Gegenstände entdeckt und beschlagnahmt worden. Insgesamt wurden 59 Gegenstände sichergestellt, darunter diverse Messer, Reizstoffe, Schlagstöcke und Schlagringe.

Beispielsweise hatte ein 14-Jähriger am Bahnhof Ostkreuz ein Messer, einen Nothammer und einen Totschläger dabei, wie die Bundespolizei twitterte.

Konkret lag bei 35 Gegenständen ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung vor, bei 24 Gegenständen ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Zahl der sichergestellten Gegenstände habe im Rahmen der Erwartungen gelegen, so die Bundespolizei.

Zudem stellten die Beamten bei den Kontrollen 75 weitere Straftaten fest, meist Drogendelikte. Bei den Kontrollen waren rund 320 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Insgesamt wurden 1.500 Menschen kontrolliert.

Allgemeinverfügung geht über Waffengesetz hinaus

Hintergrund ist eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die zu bestimmten Zeiten das Mitführen "gefährlicher Gegenstände" an den Bahnhöfen Friedrichstraße, Alexanderplatz, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz und Treptower Park verbietet. Die Verfügung galt am Freitag und Samstag, jeweils von 16 Uhr bis 5 Uhr am Morgen des Folgetages.

Die Allgemeinverfügung geht über die Verbote des Waffengesetzes hinaus und verbietet das Mitführen von Gegenständen, die "geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen". Dazu gehören den Angaben zufolge Feuer-, Hieb- und Stichwaffen, deren Besitz und das Mitführen nicht nach dem Waffengesetz verboten ist.

Wie die Bundespolizei mitteilte, hat sie die Verfügung erlassen, weil vor allem an Wochenenden an bestimmten Orten Konflikte leichter eskalieren, wenn dort mehr Menschen unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen. Zudem wurde eine "zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Geschädigten" verzeichnet. Aktuell galt sie nur für dieses Wochenende, die Bundespolizei hat allerdings in der Vergangenheit schon mehrfach solche Verfügungen erlassen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.07.2023, 19:30 Uhr

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