Toter nach Polizeieinsatz - Berliner Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen gegen Polizisten wieder auf

Mo 21.08.23 | 17:07 Uhr | Von Johanna Sagmeister
  52
Archivbild: Mutombo Mansamba, sitzt hinter einem Bild seines gestorbenen Bruders Kupa Ilunga Medard Mutombo, bei einer Pressekonferenz in der Beratungsstelle ReachOut. (Quelle: dpa/C. Koall)
Audio: rbb 88.8 | 21.08.2023 | Peter Klinke | Bild: dpa/C. Koall

Medard Mutombo starb vergangenes Jahr nach einem Polizeieinsatz. Die Ermittlungen dazu wurden zunächst eingestellt – doch jetzt schwenkt die Generalstaatsanwaltschaft um. Sie reagiert damit auf die Beschwerde von Mutombos Bruder. Von Johanna Sagmeister

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat entschieden, die Ermittlungen gegen mehrere Polizeibeamte nach dem Tod eines 64-Jährigen nach einem Polizeieinsatz wieder aufzunehmen. Das teilte die Staatsanwaltschaft rbb|24 mit. Der an Schizophrenie erkrankte Medard Mutombo sollte im September vergangenen Jahres von Polizeibeamten in eine geschlossene Psychiatrie im Bezirk Spandau gebracht werden. Doch der Einsatz eskalierte: Medard Mutombo kollabierte und starb drei Wochen später in der Charité.

Sein Bruder Mutombo Mansamba erhob daraufhin schwere Vorwürfe gegen die Polizeibeamte, warf ihnen rechtswidrige Gewalt vor und erstattete Strafanzeige. Warum Medard Mutombo zusammenbrach, ist bis heute ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im April dieses Jahres ein, unter anderem, weil sie kein Fehlverhalten der Polizeibeamten erkennen konnte.

"Nicht hinreichend geklärte Fragen"

Daraufhin sprach die Anwältin des Bruders, Regina Götz, von Ermittlungsversagen und legte Beschwerde gegen die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft ein. Es sei von Anfang an halbherzig ermittelt worden. Unter anderem verwies sie darauf, dass für die Ermittlungen nicht alle beteiligten Polizeibeamten verhört wurden. Insgesamt waren zwölf Polizisten an dem Einsatz beteiligt.

Nun bestätigt der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Sebastian Büchner, gegenüber rbb|24: "Auf die Beschwerde des Bruders des Verstorbenen und die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hin sollen nach Wiederaufnahme des Verfahrens die Ermittlungen fortgeführt werden."

Um welche Ermittlungen es sich nun im Einzelnen handelt, möchte er nicht mitteilen, "weil anderenfalls der Untersuchungszweck gefährdet wäre", so Büchner. "Ungeachtet dessen kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Ermittlungen auf bislang nicht erkennbar hinreichend geklärte Fragen erstreckt werden sollen."

Bruder hofft auf vollständige Aufklärung

Rechtsanwältin Götz sieht sich in ihrer Beschwerde bestätigt: "Die Wiederaufnahme zeigt, dass wir gute Argumente hatten und dass vor allem bei den Zeugenvernehmungen noch Nachholbedarf besteht", sagt Götz. "Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft jetzt gründlicher ermittelt."

Der Bruder des Verstorbenen, Mutombo Mansamba, sagt, die Wiederaufnahme des Verfahrens gebe ihm neue Kraft. "Ich hoffe, dass der Staatsanwalt den Fall meines Bruders unvoreingenommen und fair behandelt", sagt er. Er hofft, dass die Ermittlungen zu einer Anklage führen, damit der Tod seines Bruders vor Gericht vollständig aufgeklärt werden kann.

Sendung: rbb 88.8, 21.08.2023, 18 Uhr

Beitrag von Johanna Sagmeister

52 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 51.

    Kein Notarzt kann einen angeblichen lagebedingten erstickungstod feststellen.

    Das kann man nur, wenn man die Halsweichteile freipräpariert. Ganz davon abgesehen, dass die Aussage des Notarztes unsinn ist.

    Gewalt gegen den Hals geht nur in Form von erdrosseln oder erwürgen.

    Daher ist die Aussage des Notarztes medizinischer Unsinn.

  2. 50.

    Frieda, wie kommen Sie darauf, dass die Ermittlungsbehörden einen Fehler gemacht haben?

    Letztlich ist die Aussage des Notarztes uninteressant, denn der M. lebte ja in der Klinik noch.

    Nach dessen Tod findet bei Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod ein Todesermittlungsverfahren durch die Kripo statt.

    Da dies nicht stattfand, liegt keine nicht natürliche oder unklare Todesursache vor.

    Daher ist ein neues Ermittlungsverfahren Unsinn.

    Der Bruder muss mit der Realität klarkommen.

  3. 49.

    Es gibt in der Ermittlungsakte keinen Beweis das unverhältnismäßige Gewalt durch Polizeibeamte angewandt wurde

    Da der M. sich gegen die Maßnahmen der Polizisten gewehrt und widerstand geleistet hat, ist der Einsatz unmittelbaren Zwangs zulässig und gerechtfertigt. Es gibt nicht mal eine verlässliche Feststellung der Todesursache.

    Aber Unschuldsvermutung ist Ihnen ein Fremdwort?

    Wie soll ohne Obduktion jemals die Todesursache rechtssicher nachgewiesen werden? Kristallkugel? Kartenlegen?

  4. 48.

    Nee, es ist immer noch nicht geklärt, weshalb das Opfer kollabiert ist und genau deswegen werden die Ermittlungen jetzt wieder aufgenommen?

  5. 47.

    Und genau diese Feststellungen sind jetzt nicht mehr zu treffen.

    Als Beweis ist die Aussage des Notarztes ohne Belang.

    Letztlich hätte auch das Pflegepersonal während der 3 Wochen den Tod verursacht haben.

    Daher ist die einzige Folge ein Freispruch In Dubio pro reo

    Oder gelten für Polizisten keine Schutzrechte

    Und mit solch unsinnigen Verfahren belastet man Gerichte. Letztlich wurde schon mal ermittelt.

    Ich hoffe, dass der Kollege die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zulässt

  6. 46.

    Verstehe ich Sie richtig? Weil es keine Obduktion gibt, spielt es keine Rolle ob Mutombo durch Polizeigewalt gestorben ist?

  7. 45.

    Danke für die Info. Das sehe ich genau so.
    Ist es aber nicht so, dass sich auch Notärzte Aufzeichnungen/Notizen über den Patienten und seine Behandlung machen müssen? Die müssen sich doch auch absichern, damit ihnen hinterher kein Behandlungsfehler vorgeworfen werden kann.
    Da muss ja bei den Ermittlungsbehörden etliches schief gelaufen sein. Hoffentlich wird jetzt der Arzt als Zeuge befragt.

  8. 44.

    "Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, nur weil die Staatsanwaltschaft „kein Fehlverhalten der Polizeibeamten erkennen konnte“." Ähm, doch! Das ist der Grundsatz in einem Rechtsstaat. Hier hat die Gegenseite ja auch nur bemängelt, dass die Prüfung auf ein Fehlverhalten nur nicht umfangreich genug war. Diesem Argument ist man gefolgt und wird den Kreis der aussagenden Personen erweitern, um die Beweise dann erneut zu würdigen. Ob dann ein anderes Ergebnis dabei herauskommt, ist meines Erachtens fraglich. Man kann damit aber die Argumente der Verwandten des Verstorbenen zumindest entkräften.

  9. 43.

    Es gibt keine Obduktion. Und somit keinen Nachweis für Gewalt gegen den Hals. Daher ist die Beobachtung des Betreuers uninteressant. Wie soll ohne Obduktion der Beweis einer Schädigung geführt werden?

  10. 41.

    Letztlich bedeuten die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft nichts. Jeder Richter kann die Anklage nicht zulassen oder aber das Verfahren auch einstellen.

    Je länger die Tat her ist, desto mehr irren sich die Zeugen.

    Der Betreuer ist kein unbeschriebenes Blatt und seine Aussage ist nur ein Baustein. Mehr nicht.

    Letztlich wird hier nichts herauskommen. Ich hoffe, dass die Polizisten sich gegen mögliche Anschuldigungen wehren und den Bruder verklagen. Das Recht haben sie auch.

  11. 40.

    Wie lange sind Sie schon Polizeibeamtin um das Vorgehen beurteilen zu können?

    Wenn eine psychisch kranke Person tobt und eine Eigen- und Fremdgefährdung vorliegt, müssen die Polizisten Zwang anwenden?

    Letztlich ist nicht mal obduziert worden. Jedenfalls ist nichts in der Akte zu finden.

    Die Polizisten haben richtig gehandelt. Was anderes ist niemals nachzuweisen. Und es gilt die Unschuldsvermutung!

  12. 39.

    Zitat: Außerdem gäbe es einen Vermerk zu einem Gespräch zwischen einem Polizisten und dem Notarzt. Der Arzt habe gesagt, dass er von einem "lagebedingten Erstickungstod" ausgehe...."Der Notarzt wurde dazu nicht befragt.....Er tauche nicht mal namentlich in der Ermittlungsakte auf"

    Dieses Zitat stammt aus der TAZ vom 7-6-2023--"Beschwerde im Fall Mutombo"

    Sollte stimmen, dass wichtige Zeugen nicht befragt wurden, dann wäre das ein Skandal.
    Hoffentlich erinnert sich der Notarzt dann aber auch noch daran, was er zu wem gesagt haben soll....wir wissen doch auch aus der Politik, dass man sich oft nicht mehr an Gespräche und Gesprächspartner erinnern kann....

  13. 37.

    Gann is ja gut. Nur weil Sie an Sheela schrieben: „… Der Mann ist drei Wochen später im Krankenhaus gestorben, und nicht bei einem Pölizeieinsatz.“
    Ja, aber bei der Gewalt, die die Polizisten ausgeübt haben - ob nötig oder unnötig, muss in dem Zusammenhang auch geklärt werden - müssen alle Umstände des Polizeieinsatzes aufgeklärt werden, zumal Koma und Tod auch als Spätfolgen eingetreten sein können.
    Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, nur weil die Staatsanwaltschaft „kein Fehlverhalten der Polizeibeamten erkennen konnte“.
    Bei der Einstellung kein Wunder, wenn so viele Femizide ungestraft bleiben.

  14. 36.

    Sie anworten auf meinen Beitrag so, als wenn ich gegen die Wiederaufnahme der Ermittlungen wäre.
    Im Gegenteil, ich bin dafür.

  15. 35.

    In Deutschland gibt es kaum Verurteilungen wegen nachgewiesener Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt --also muss Deutschland doch Rechtsstaat sein.

  16. 34.

    In dem von Ihnen angebrachten Artikel steht, der Betreuer von Mutombo hat gesehen, wie ein Polizist mit dem Knie in seinem Nacken hockte und er Blut im Gesicht hatte. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Aussage der Beamten höher gewertet wird, als die des Betreuers. Fügt sich bei Ihnen nicht auch langsam ein Bild zusammen?

  17. 33.

    Ich weiß nicht, was es dem Zitat aus dem Beitrag zu kritisieren gibt. Es ist so, auch wenn Sie es nicht so wahrhaben wollen.

Nächster Artikel