Staatsanwaltschaft - Anklage gegen zwei Berliner Polizisten wegen Körperverletzung im Amt

Do 07.09.23 | 13:18 Uhr
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Symbolbild: Berliner Polizei. (Foto: dpa)
Audio: rbb 88.8 | 07.09.2023 | Michael Ernst | Bild: dpa

Wegen einer mutmaßlichen Misshandlung eines Tatverdächtigen ist in Berlin Anklage gegen zwei Polizisten erhoben worden. Die beiden 26 und 45 Jahre alten Beamten sollen einen Mann bei dessen vorläufiger Festnahme festgehalten und mehrfach getreten haben, wie die Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Ihnen wird gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Beide Angeschuldigte bestreiten die Tatvorwürfe.

Die Polizisten verfolgten im März nachts einen Mann wegen Diebstahlsverdachts. Der Anklage zufolge lief der Verdächtige im Bereich des Denkmal für die ermordeten Juden Europas eine Treppe hinunter, bis er gestellt wurde. Obwohl er selbständig die Hände auf seinen Hinterkopf gelegt und sich hingekniet haben soll, sollen die beiden Polizisten den 32-Jährigen treppabwärts gedrückt haben.

Der 26-jährige Beamte soll ihn dann festgehalten und sein 45-jähriger Kollege insgesamt elfmal zielgerichtet und kraftvoll in den Kopf-, Nacken- und Schulterbereich des Manns getreten haben. Das Amtsgericht Tiergarten muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Sendung: rbb 88.8, 07.09.2023, 13:30 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    "Wenn jemand kniet, kann er kaum noch die Polizisten weiter angreifen."
    Eine Kaffeetisch-Meinung, die NULL mit der Realität zu tun hat. Sie glauben gar nicht, was Festgenommene sich alles einfallen lassen.

  2. 5.

    Sie sollten sich einmal mit den Polizeigesetzen der Länder befassen, noch besser eine Nacht auf dem Streifenwagen mitfahren. Empfehle hierzu das PK 15 in Hamburg St.Pauli.

  3. 4.

    Es ist wieder einmal alles offen ... Es muss erst über die Zulassung einer Klage entschieden werden.
    Ist es bei den - immer häufigeren - Respektlosigkeiten/Angriffen auf Rettungskräfte sinnvoll solche Artikel zu veröffentlichen, wenn noch garnichts richtig klar ist?
    Trägt dies evtl. zum einem Bild der Polizei bei, die man ja dann "bekämpfen" muss?

  4. 3.

    Die "Verteidigung" (Notwehr) darf aber nur so lange dauern, wie ein rechtswidriger Angriff GEGENWÄRTIG stattfindet. Wenn jemand kniet, kann er kaum noch die Polizisten weiter angreifen. Ihre Idee ist also seeehr weit hergeholt.
    Ich hoffe für den Prozess auf Aufnahmen von Sicherheitskameras.

  5. 2.

    Aber war vielleicht nur Verteidigung. Wann werden endlich diejenigen verurteilt die massive Angriffe gegen Polizei, Rettungskräfte ausüben. "
    Reflexhaft die Schuld bei anderen abladen.
    Es ist, mit Verlaub, zum kotzen.

  6. 1.

    Geht eigentlich gar nicht. Aber war vielleicht nur Verteidigung. Wann werden endlich diejenigen verurteilt die massive Angriffe gegen Polizei, Rettungskräfte ausüben. Davon hört man leider zu wenig.

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