Märkisch-Oderland - Nach Angriff auf Schule in Petershagen: Psychologische Untersuchung bei 22-Jährigem

Mo 11.03.24 | 18:29 Uhr
Polizei an Schule in Petershagen
Audio: Antenne Brandenburg | 11.03.2024 | Nachrichten | Bild: rbb

Der 22-Jährige, der am Freitag bewaffnet in eine Schule in Petershagen (Märkisch-Oderland) eingedrungen war, ist nach dem Vorfall medizinisch untersucht worden. "Er kam dann in ein Krankenhaus, wo geschaut wird, ob die Ursache des Geschehens in einem psychologischen Ausnahmezustand zu sehen ist", erklärte ein Sprecher der Polizei am Montag.

Zu dem Ergebnis werde man sich nicht äußern. Zudem wurde er aufgrund von mangelden Haftgründen aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) am Montag mitteilte.

Polizei durchsucht Wohnung

Der 22-Jährige hatte am Freitagmorgen mit einem Messer und einer Schreckschusswaffe eine Gesamtschule in Petershagen östlich von Berlin betreten und eine Mitarbeiterin der Schule bedroht. Anschließend wurde er von der Polizei überwältigt und festgenommen. Zuvor war ein Amokalarm ausgelöst worden. Den Angaben zufolge befanden sich zu dem Zeitpunkt vor allem Lehrkräfte, Schulmitarbeiter und Beschäftigte einer Gartenbaufirma in der Schule. Schüler seien noch nicht in der Einrichtung gewesen.

Motiv derzeit unklar

Dem 22-Jährigen werde Bedrohung vorgeworfen, erklärte der Sprecher der Polizei weiter. "Ob Nötigung oder darüber hinaus noch weitere Tatbestände eine Rolle spielten, haben die Ermittlungen zu erbringen." Bei Durchsuchungen an der Wohnanschrift des Mannes wurden Beweismittel sichergestellt. Dabei handele es sich nach Polizeiangaben um Speichermedien. Zum weiteren Ermittlungsvorgehen wollte sich die Polizei nicht äußern.

Auch die Motive des 22-Jährigen sind weiterhin unklar. "Die Hintergründe liegen im persönlichen Bereich", heißt es von der Staatsanwaltschaft. Es sei ihm nicht darum gegangen, die Schule in Angst und Schrecken zu versetzen. Der Mann soll kein Schüler der Einrichtung sein und sei nicht vorbestraft, heißt es weiter.

Eine Untersuchungshaft sei nicht angeordnet worden. "Der Tathergang stellt nach eingehender Prüfung allenfalls eine Bedrohung dar", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Ricarda Böhme. Mögliche Verstöße gegen das Waffengesetz müssten gesondert betrachtet werden. Eine U-Haft kommt laut Strafgesetzbuch dann infrage, wenn eine Störung des öffentlichen Friedens vorliege, etwa durch die Androhung einer Straftat oder bei einem versuchten Tötungsdelikt. Beides habe so nicht vorgelegen, hieß es.

Sendung: Antenne Bandenburg, 11.03.2024, 17:30 Uhr

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