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Quelle: dpa/H. Rech

Corona-Pandemie

Gericht weist Klage auf Entschädigung für Hotelbetreiber ab

Das Potsdamer Langericht hat die Klage eines Hotelbetreiber aus dem Landkreis Teltow-Fläming abgewiesen, der wegen hoher Verluste durch den Lockdown eine finanzielle Entschädigung gefordert hatte. Jetzt könnte der Streit in die nächste Instanz gehen.

Das Land Brandenburg muss einem Gastronomen keine Entschädigung wegen der pandemiebedingten Schließung seines Betriebes zahlen. Das Landgericht Potsdam wies eine Klage des Mannes am Mittwoch ab. Der Gastronom hatte einen Ausgleich für die in der Corona-Pandemie entstandenen finanziellen Einbußen angestrebt.

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350.000 Euro Schaden

"Es gibt keine Grundlage, die ihm den geltend gemachten Anspruch zusprechen würde - insbesondere nicht aus dem Infektionsschutzgesetz", sagte Sprecherin Sabine Dießelhorst nach der Verkündung des Urteils.

Der Betreiber des Hotels und Lokals Schloss Diedersdorf (Teltow-Fläming) musste seinen Betrieb - wie auch andere Betriebe im Gastgewerbe - wegen der Eindämmungsverordnung fast komplett einstellen, nur der Verkauf von Speisen außer Haus und ein eingeschränkter Betrieb des Hotels waren möglich. Dafür hatte er das Land auf rund 27.000 Euro verklagt. Der Anwalt des Gastronomen kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht einzulegen.

Der Gastronom erklärte zuvor, ihm seien nach Abzug von ausgezahlten Soforthilfen allein in sechs Wochen der Schließung vom 22. März bis Anfang Mai 2020 rund 350.000 Euro Schaden entstanden. Der Anwalt des Hotelbetreibers ist der Auffassung, sein Mandant müsse Entschädigung für die Schließung erhalten, da er als sogenannter Ansteckungsverdächtiger gelte.

Sendung: Brandenburg aktuell, 24.02.2021, 19:30 Uhr

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