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Quelle: imago images/Anja Cord

Corona-Regeln über die Feiertage

So kann in Berlin und Brandenburg Ostern gefeiert werden

Mit wie vielen Angehörigen und Freunden darf ich Ostern feiern? Sind Tagesausflüge erlaubt? Und welche Geschäfte bleiben offen? Berlin und Brandenburg gehen über die Ostertage verschiedene Wege. Wir fassen die wichtigsten Regeln zusammen.

Während in Brandenburg über die Osterfeiertage nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten, verzichtet Berlin auf diesen Schritt. Allerdings verschärft Berlin die nächtlichen Kontaktbeschränkungen. Der Einzelhandel bleibt in der Bundeshauptstadt geöffnet, wenn auch mit Testpflicht. Ein Überblick:

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KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:

Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg dürfen sich über Ostern (2. bis 5. April) tagsüber fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, plus Kinder unter 14 Jahren. Dies gilt in Brandenburg auch für Landkreise und Städte oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100.

Ab Karfreitag gelten in Berlin zwischen 21 und 5 Uhr schärfere Kontaktbeschränkungen: Im Freien dürfen sich Menschen in diesem Zeitraum nur noch alleine oder zweit aufhalten.

Nach Ostern ab Dienstag (6. April) werden in Berlin die Regeln für private Treffen drinnen nochmals verschärft. Tagsüber dürfen sich dann nur noch Angehörige eines Haushalts plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Auch hier werden Kinder bis 14 nicht mitgezählt. Nachts sind dann zwischen 21 Uhr und 5 Uhr im privaten Raum grundsätzlich keine Treffen mit haushaltsfremden Personen erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts müssen unter sich bleiben.

In Brandenburg sind nach Ostern erneut nur Treffen mit einer haushaltsfremden Person erlaubt. Lediglich bei einer Inzidenz unter 100 sollen sich auch in Brandenburg weiter bis zu fünf Mitglieder von zwei Haushalten treffen dürfen.

Übrigens: Wer über Ostern mit öffentlichen Verkehrsmitteln seine Verwandten oder Freunde besuchen möchte, muss in Berlin ab Mittwoch (31. März) FFP2-Masken tragen. OP-Masken reichen dann nicht mehr aus. In Brandenburg müssen im ÖPNV "medizinische Masken" getragen werden, hier genügt also auch weiterhin eine OP-Maske.

EINZELHANDEL:

Auch hier gehen Berlin und Brandenburg unterschiedlich mit der "Notbremse" um. In Brandenburg bleibt der Einzelhandel (Versorgungsstellen des täglichen Bedarfs sowie Friseure ausgeschlossen) in allen Landkreisen über einer 7-Tage-Inzidenz von 100 auch am Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) geschlossen.

In Berlin dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte auch an diesen beiden Tagen öffnen - allerdings gilt eine Testpflicht sowohl für die Beschäftigten der Branche als auch für die Kundschaft.

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AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN:

Vom 1. bis zum 5. April gelten in allen Brandenburger Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 zwischen 22 und 5 Uhr nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Damit sollen Kontakte im privaten Bereich auf das geringstmögliche Maß begrenzt werden.

In Berlin gibt es keine solche Ausgangsbeschränkung. Lediglich die Kontaktbeschränkungen wurden wie oben erwähnt zwischen 21 und 5 Uhr verschärft. Grundsätzlich bleibt es in Berlin bei der Auflage, nur bei "triftigem Grund" die Wohnung oder das Haus zu verlassen.

FREIZEITAKTIVITÄTEN / AUSFLÜGE

Grundsätzlich sind über die Ostertage sowohl in Berlin als auch in Brandenburg Tagesausflüge möglich. In Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen dürfen Touristen jedoch nicht übernachten. Auch die Gastronomie darf nur zum "To Go"-Verzehr öffnen, verweilen dürfen die Gäste dort nicht.

Der Berliner Zoo hat so wie der Tierpark auch über die Ostertage geöffnet. Allerdings bleiben die Tierhäuser geschlossen. In das Aquarium im Zoo Berlin dürfen vorerst nur Jahreskarteninhaber gehen.

Auch der Tierpark in Cottbus bleibt über die Ostertage geöffnet, ebenso der Wildpark Schorfheide und der Zoo in Eberswalde. Allerdings dürfen hier nur die Außengehege besucht werden, es gilt in allen Zoos, auch in den Berlinern, Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahre.

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CORONA-IMPFUNGEN

Die zwölf Impfzentren des Landes Brandenburg werden an den Osterfeiertagen nicht geöffnet sein. Geimpft wird hier lediglich am Gründonnerstag und am Karsamstag, aber nicht am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

In Berlin sollen dagegen die Impfzentren auch über die Ostertage weiter in Betrieb bleiben.

OSTER-GOTTESDIENSTE

Karfreitag und Ostern sind die höchsten Feiertage im Christentum. Für Kritik hatte deshalb auch die Forderung der Bund-Länder-Konferenz nach rein virtuellen Gottesdiensten gesorgt. Letztlich wurde von diesem Plan wieder Abstand genommen: Während im vergangenen Jahr die Kirchen zu Ostern geschlossen blieben, ist es in diesem Jahr den Kirchen überlassen, ob Gottesdienste in Präsenz stattfinden oder lediglich virtuell übertragen werden.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat ihren Kirchengemeinden Empfehlungen für die Gestaltung von Gottesdiensten mit auf den Weg gegeben. Darin enthalten sind strenge Hygienekonzepte wie Mindestabstände auf den Kirchenbänken und Masken- sowie Dokumentationspflicht und Zugangsbeschränkungen.

"Die Bekämpfung der Pandemie bleibt Gebot der Stunde und gemeinsame Aufgabe, gerade auch im Blick auf die steigenden Infektionszahlen durch die Virusmutante", teilte Bischof Christian Stäblein auf der Internetseite der EKBO [ekbo.de] mit. "Wir schützen einander vor Ansteckung. Aber es gehört für mich auch dazu, Hoffnung, Gelassenheit und Lebensfreude zu stärken, damit wir gut durch diese Zeit kommen. Ich erfahre diese Stärkung, wenn ich Gottesdienst feiere."

Sendung: Inforadio, 30.03.2021, 18:20 Uhr

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