Fragen und Antworten - So soll das Shoppen in Berlin mit Corona-Testpflicht ablaufen

Mi 31.03.21 | 19:37 Uhr
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Einkaufen in Berliner Mall (Quelle: imago-images)
Bild: imago-images

Anders als bisher will der Senat von der Logik "Öffnen-Schließen-Öffnen-Schließen" wegkommen und deshalb keine "Notbremse" ziehen. Die vorsichtigen Lockerungen im Handel sollen bleiben, allerdings ab Mittwoch mit Testpflicht. Fragen und Antworten dazu.

Wo gilt ab Mittwoch in Berlin die Testpflicht?

Die Testpflicht "Test & Meet" löst ab Mittwoch die "Click & Meet"-Regelung im Berliner Einzelhandel ab. Soll heißen: Vor dem Ladenbesuch müssen keine Termine gebucht werden. Allerdings müssen tagesaktuelle negative Testergebnisse vorgelegt werden. Nur Kinder unter sechs Jahren müssen keine Testergebnisse vorlegen.

Gleichzeitig muss Abstand zueinander eingehalten werden, es dürfen nur wenige Kunden das Geschäft betreten, es bleibt bei der Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Ab Mittwoch wird diese Pflicht derweil verschärft: Waren bislang neben FFP2-Masken auch OP-Masken zulässig, dürfen dann im Berliner Einzelhandel nur noch FFP2-Masken getragen werden.

Betreibende von Kaufhäusern und Einkaufszentren (Malls) sind angehalten, für die Besucher Testmöglichkeiten zu organisieren. Der Hauptgeschäftsführer des regionalen Handelsverbands, Nils Busch-Petersen, signalisierte bereits die Bereitschaft der Händler, hier aktiv mitzumachen und beispielsweise in leeren Ladenflächen oder auf Parkdecks solche Teststationen einzurichten.

Die Testpflicht gilt nicht für "Stellen der Grundversorgung", also Supermärkte, Metzger, Bäckereien, Apotheken, gewerblicher Handwerkerbedarf, Drogerien, Optiker, Wochenmärkte, Tankstellen, Fahrrad- und Autowerkstätten, Buchhandel, Abhol- und Lieferdienste von Restaurants.

Gilt die neue Berliner Testpflicht auch für den Friseur und die Kosmetik?

Ja - für körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik und auch Friseure in Berlin gilt laut aktueller Eindämmungsverordnung: Sie dürfen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem tagesaktuell bescheinigten, negativen Testergebnis wahrgenommen werden. Gleiches gilt auch für den Besuch kultureller Einrichtungen wie Museen, Galerien und Gedenkstätten.

Wo und wann können Corona-Schnelltests in Berlin durchgeführt werden?

Die Internetseite "test-to-go.berlin" listet alle Teststationen auf, die es in Berlin gibt. Stand Montag, 29. März waren dies 157 verschiedene Anlaufstellen. Die Liste wird fortlaufend erweitert.

Neben 16 offiziellen Testzentren des Landes Berlin, die sich über alle Bezirke erstrecken und teilweise auch ohne Terminbuchung genutzt werden können, bieten fünf Krankenhäuser den Service für Bürgertests an. Hinzu kommen zahlreiche gewerbliche Anbieter wie Apotheken sowie Testzentren von Drittanbietern. Auch in Einkaufszentren und Warenhäusern selbst sollen "zügig" Teststationen entstehen, wie der Hauptgeschäftsführer des regionalen Einzelhandelsverbands, Nils Busch-Petersen, am Montagabend im rbb sagte.

Zu beachten ist, dass nicht alle Testzentren auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Apotheken zum Beispiel bieten die Bürgertests nur innerhalb ihrer Geschäftszeiten an. Alle übrigen Anbieter, auch die öffentlichen, können von Testpersonen auch an Sonn- und Feiertagen aufgesucht werden - so auch an Ostern.

Wie alt darf ein "tagesaktuelles" Corona-Schnelltestergebnis höchstens sein?

Das Testergebnis muss vom selben Tag sein. Das teilte die Gesundheitsverwaltung dem rbb auf Nachfrage mit.

Die Potsdamer Stadtverwaltung hat das anders geregelt. "Der PoC-Antigen-Schnelltest oder der PCR-Test mit negativem Ergebnis kann höchstens 24 Stunden vor dem Besuch in einem Geschäft vorgenommen worden sein", heißt es auf der entsprechenden Internetseite der Stadtverwaltung [potsdam.de]. Die Testpflicht galt in Potsdam seit 27. März im Einzelhandel. Inzwischen wurde das Modellprojekt in Potsdam aber wegen stark angestiegener Infektionszahlen wieder eingestellt.

Kann ich meinen Selbst-Schnelltest, den ich zu Hause durchgeführt habe, als Nachweis vorlegen?

Nein. Für die Wahrnehmung von Dienstleistungen und den Besuch von Geschäften gelten nur tagesaktuelle "PoC"-Antigen-Schnelltests, die an offiziellen Teststellen oder auch direkt in dem aufgesuchten Geschäft ("Teststelle vor Ort") durchgeführt werden.

Selbsttests ergeben besonders im privaten und familiären Bereich Sinn, gerade mit Blick auf Ostern. Daher heißt es auch in der aktuellen Berliner Eindämmungsverordnung: "Alle Bürger*innen sind zudem dringend angehalten, sich auch vor privaten Treffen in einer der inzwischen stadtweit rund 170 Stellen testen zu lassen oder sich mit sogenannten Selbsttests zu untersuchen, um eine Coronavirus-Infektion auszuschließen."

Gibt es überhaupt genügend Schnelltests?

Laut Taskforce der Bundesregierung hat das Bundesgesundheitsministerium schon im vergangenen Jahr mit Anbietern von Schnelltests ein Kontingent von 550 Millionen Schnelltests für das Jahr 2021 gesichert - in diesem Jahr wurden demnach weitere Kontingente im Volumen von knapp 100 Millionen Schnelltests gesichert. Nach Auskunft der Anbieter waren 150 Millionen Schnelltest im März direkt bestellbar. Darüber hinaus ermöglicht die Taskforce den Ländern, über ein Joint Procurement Agreement der EU-Kommission weitere 240 Mio Schnelltests zu bestellen.

Gibt es eine Meldepflicht bei einem positiven Selbsttest?

Nein. Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, sollte diesen aber genauso wie bei einem positiven Antigen-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen lassen und sich vorsichtshalber solange zu Hause in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt.

Muss ich auch ein Testergebnis vorlegen, sobald ich das Geschäft nicht betrete, sondern mir einen Artikel außerhalb des Ladens im Freien aushändigen lasse?

Nein, die Testpflicht für Geschäfte in Berlin und Potsdam besteht nur dann, sobald der Laden "betreten" wird, wie es in den jeweiligen Verordnungen heißt. Für die Übergabe der Ware im Freien ist kein Testergebnis erforderlich. Allerdings sollten Kunden und Verkäufer auch in diesem Fall eine medizinische Maske tragen.

Was ist eigentlich mit den Beschäftigten im Einzelhandel?

Seit Montag (29. März) sind deren Arbeitgeber verpflichtet, die individuellen Schutz- und Hygienemaßnahmen durch ein Testkonzept zu ergänzen - soweit ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, müssen regelmäßig, mindestens aber zwei Mal pro Woche kostenlos ein Testangebot bekommen. Beschäftigte mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden, auch Beschäftigte in Supermärkten, sind verpflichtet, das Angebot wahrzunehmen. Das gilt auch für Selbstständige, also beispielsweise Späti-Händler.

Wie wird das Testergebnis dokumentiert?

Jedes Testzentrum hat laut Bundesgesundheitsministerium ein Dokumentationssystem. Nach einem Schnelltest bekommt der Getestete ein Zeugnis, auf dem u.a. angegeben wird, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde. Ähnliche Zeugnisse halten Apotheken und Arztpraxen vor. Testergebnisse erhalten die Getesteten entweder per E-Mail, bei Bedarf kann das Testergebnis aber auch in der Teststation ausgedruckt werden.

Sind geimpfte Menschen von der Testpflicht befreit?

Nein, geimpfte Menschen sind laut Bundesgesundheitsministerium aktuell von dem Nachweis eines negativen Tests noch nicht befreit.

Sind Menschen, die bereits an Corona erkrankt waren, von der Testpflicht befreit?

Nein, auch genesene Corona-Patienten sind aktuell von dem Nachweis eines negativen Tests nicht befreit.

Welche Arten von Corona-Schnelltests gibt es?

Es werden derzeit zwei Arten von Antigen-Schnelltests unterschieden, die sogenannten Point-of-Care-Antigen-Schnelltests ("PoC"-Tests) für den professionellen Gebrauch ("Schnelltests") und die Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien ("Selbsttests"). Außerdem gibt es nach wie vor den PCR-Test, der im Labor ausgewertet wird.

Antigen-Schnelltests können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort und nicht im Labor. Seit 8. März hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.

Selbsttests haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, zum Beispiel zuhause, machen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.

PCR-Tests sind der "Goldstandard" unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore. Sind Schnelltest-Ergebnisse positiv, müssen diese dem Gesundheitsamt gemeldet und durch einen PCR-Test überprüft werden.

Wie sicher sind Selbst- und Schnelltests?

Sowohl Selbst- als auch Schnelltests sind, soweit die Anwendung entsprechend den Herstellerangaben erfolgt, sicher, schreibt die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit auf ihrer Internetseite [berlin.de]. Grundsätzlich dürfen Tests nur nach vorheriger Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf den Markt gebracht werden.

Selbst- und Schnelltests können ein Virus in der Phase, in der die zu testende Person besonders ansteckend ist, recht sicher erkennen. Wenn der Test positiv ausfällt, ist die entsprechende Person ziemlich sicher infiziert. Ein negatives Ergebnis schließt eine Infektion aber nicht unbedingt aus, insbesondere dann nicht, wenn eine niedrige Viruslast vorliegt oder der notwendige Abstrich nicht korrekt durchgeführt wurde.

Die Qualität vieler Selbsttests, die bei Discountern wie Aldi, Rossmann, dm und in Apotheken verkauft werden, ist in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. "Die Empfindlichkeit dieser Schnelltests ist immer besser geworden, und das ist die Voraussetzung dafür, dass wir sie jetzt in der Breite anwenden", sagte der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Karl Broich, am 27. März.

Bei 22 von dem Institut geprüften Produkten lägen die Gütekriterien Empfindlichkeit wie auch Spezifität - also die Zuverlässigkeit, Infektionen und Nicht-Infektionen zu erkennen - weit über 90 Prozent, betonte Broich. "Das Problem der falsch-positiven und falsch-negativen Testergebnisse ist dadurch deutlich geringer geworden." Allerdings habe das Institut bei seiner Prüfung auch Produkte aussortiert. Die zuverlässigen Schnelltests listet das BfArM auf seiner Website [bfarm.de] auf.

Welche Tests gibt es für Kinder?

Prinzipiell gibt es für Kinder und Jugendliche die gleichen Testmöglichkeiten wie für Erwachsene. Damit der Test weniger unangenehm ist, nehmen Ärzte bei Antigenschnelltests beispielsweise dünnere Abstrichstäbchen oder wählen einen Test, bei dem eine Probe aus dem vorderen Nasenbereich ausreicht. Bei diesem Test-Typ sind verschiedene Varianten auf dem Markt, die sich teils besser für Kinder eignen. Gemein haben alle, dass das Ergebnis nach etwa einer Viertelstunde vorliegt.

Welche Alternativen gibt es für Kinder?

Eingesetzt werden können Selbsttests, die das Coronavirus mithilfe einer Speichel- oder Spuckprobe nachweisen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) listet unter anderem den Coronavirus (2019-nCoV)-Antigentest-Speichel der chinesischen Firma Beijing Hotgen Biotech Co sowie den AMP Rapid Test SARS-CoV-2 Ag Sputum des österreichischen Herstellers AMEDA Labordiagnostik.

Zudem gibt es die "Lolli-Methode", die in einer Kita in Solingen (Nordrhein-Westfalen) eingesetzt wird: Bereits Anfang März berichtete der WDR [wdr.de] darüber. In der Kita wurden die Kinder nach Zustimmung der Eltern zweimal die Woche mit einem neu-entwickelten PCR-Test auf das Coronavirus getestet. Bei diesem nicht invasiven schmerzfreien Test lutschen die Kitakinder und Kita-Beschäftigten zweimal pro Woche an einer Art Stäbchen. Die PCR-Tests werden gesammelt im Labor untersucht. Auch Kitas in Köln beteiligten sich an diesem Projekt.

Sendung: Fritz, 30.03.2021, 10 Uhr

Korrektur: In der Antwort auf die Frage "Kann ich meinen Selbst-Schnelltest, den ich zu Hause durchgeführt habe, als Nachweis vorlegen?" haben wir zunächst geschrieben, dass lediglich PoC-Schnelltests akzeptiert werden, die in offiziellen Testzentren durchgeführt wurden. Wie jedoch aus der am 27. März aktualisierten Eindämmungsverordnung unter §6b, Satz 1 [berlin.de] hervorgeht, sind auch PoC-Schnelltests, die vor Ort, also direkt im Laden (z.B. Friseur) durchgeführt werden, zulässig. Wir haben dies jetzt ergänzt.

Die Kommentarfunktion wurde am 30.03.2021 um 14:50 Uhr geschlossen

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186 Kommentare

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  1. 186.

    ich wollte heute im Sterncenter in Potsdam etwas kaufen, vorher wollte ich im Bürgerhaus in Potsdam einen Test machen, als ich die Schlange von 30 Personen sah habe ich davon Abstand genommen und bin so dort hin.
    Das Einkaufen ist eine absolute Katastrophe ( allerdings auch mit Test ) und ich bin anschließend so entnervt nach Hause gegangen und habe mir vorgenommen des Weiteren darauf zu verzichten.
    Es wird ständig behauptet, das die Leute sich nicht testen lassen wollen, aber es ist unmöglich einen zeitnahen Termin zu bekommen.
    Ständig mit den Infizierten zu argumentieren finde ich auch unfair, es muss ja eine andere Alternative geben als diese ständigen Lockdowns , die auch vor Allem für die nächste unbestimmte Zeit durchführbar ist.
    Wann soll nach der Meinung der Kritiker überhaupt wieder geöffnet werden? So wäre dieser Zustand eine „never ending Story“, denn es wird immer/ wieder Infizierte geben!

  2. 185.

    Nein, das ist falsch.
    Nicht vor der Abreise, sondern als Reiserückkehrer bei der Einreise müssen sie einen Negativtest vorweisen.

  3. 184.

    Eben. Genau!
    Nur mit dem entscheidenden Vorteil für Vater Staat, dass man den Betrieben keine Corona Nothilfen mehr zahlen muss!
    De jure sind die ja alle geöffnet - de fakto aber geschlossen!!!
    Man kann nun immer sagen: Wieso, wir haben euch doch die Möglichkeit mit den Test gegeben, wenn ihr sie nicht nutzt...

  4. 183.

    (ein zweiter Versuch)
    Der Kommentar ist nicht hilfreich in seiner verallgemeinenden Form.

    Ich hatte Anfang März fast sofort ("kommen Sie in 20 Minuten wieder") einen Friseurtermin bekommen, weil eine Kundin abgesagt hatte. Ich hätte hinterher nie gedacht, dass ein Friseurbesuch so eine Wohltat sein kann, wenn die Haare endlich runter sind, und kann es nun den Damen der Schöpfung nachfühlen.

    Den letzten Friseurtermin hatte ich vor vier bis fünf Monaten. Es ging bei mir nur um einen Maschinenhaarschnitt.

    Ja, ein wöchentlicher Friseurbesuch muss auch in der Damenwelt nicht wirklich sein, genausowenig wie das 25. Paar Schuhe. Aber wenn mein - eines - Paar Schuhe kaputt ist, dann muss umgehend Ersatz her. Ich sehe es jetzt als Fehler, in den letzten Wochen kein Paar Schuhe auf Vorrat gekauft zu haben.

    Eine differenzierte Betrachtung wäre schon angemessen.

  5. 182.

    Bei Rewe kann man Berge von FFP2-Masken kaufen für 0,99 € Stückpreis

  6. 181.

    Jeder, den es trifft erleidet u.U. ein Schreckliches. Aber gucken Sie doch mal nach konkreten Zahlen der Belegung wegen Corona und auf ITS in BB. in den letzten Wochen rückläufig. Also keine Panikmache mit irgendwelchen Zahlen, die Inzidenz ist ja auch nicht gleich Krankheitsymptom.
    Schnelltest sind u.U. nach einer Stunde nichtig. Helfen wird neben Impfen nur die richtige Anwendung der Luca-App.

  7. 180.

    Nachwievor wird die Maskenpflicht auf der Wilmersdorfer Straße vernachlässigt, ignoriert. niht kontrolliert. Es wird gegessen, geraucht, Fahradgefahren, rumgestanden, etc.
    In anderen Fußgängerzonen sieht es nicht anders aus, warum wird danicht mal durch gegriffen anstatt noch mehr Freiheit einzuschränken, verboten ist es eh scbon. Kurz mal shoppen ist ja ok, von anstecken. war nicht die
    rede.

  8. 179.

    Viele Dank für Ihre "wertvollen" Hinweise!

    Passen Sie auch gut auf sich und Ihre Angehörigen auf, nicht dass Ihnen auf dem Weg ins Krankenhaus die Grundrechte verloren gehen!

  9. 178.

    Der Fünfjährige muss beim kleinsten Schnupfen für die Kitabetreuung getestet werden aber hey; zur Shoppingrunde darf er natürlich mitkommen! Schon ein wenig absurd...

  10. 177.

    Die immense Anzahl an Kommentaren hier auf rbb24 in den letzten Tagen, zeigt doch deutlich, dass die Informationspolitik des Senats einfach nur katastrophal ist!

    Und selbst Heute, gibt es immer noch offene Fragen:
    1. Was bedeutet eigentlich "Tagesaktueller Test"?
    2. Wie viele Kunden pro m² sind denn in den Geschäften, nach der neuen Verordnung, nun erlaubt?

    Bis dato gibt es zu diesen Fragen nur Vermutungen, aber keine konkreten Aussagen seitens des Senats!

  11. 176.

    Wer steht in Haftung bei unsachgemäßem testen? Ist der Einzelhandel bei Personen die zu Schaden kommen versichert?
    Wie sieht es bei Regress leistungen aus?
    Der Einzelhandel macht dies nicht freiwillig, sondern auf Anordnung der Regierung, demnach müsste die Politik für eventuelle Personen Schäden zuständig sein und dafür aufkommen?!

  12. 175.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg - und meine das ehrlich!

    Es gibt ein Problem, wenn man das nicht als Schwarzarbeit machen möchte. Der mobile Friseur handelt dann gewerblich und muss von seinen Kunden dann eigentlich auch einen negativen Test verlangen.

  13. 174.

    Sie glauben doch nicht im Ernst, dass wegen 10 % Ansteckungsgefahr weiterhin die Grundrechte eingeschränkt werden müssen? 100-prozentig ist gar nix im Leben, darauf hat auch keiner einen Anspruch. Wenn SIe das wollen, müssen Sie nur noch zu Hause bleiben und im Schutzanzug, FFP3-Maske und Schutzbrille durch die Gegend laufen, aber Ihr ganzes Leben, dann werden Sie nie wieder eine Infektion bekommen, egal welcher Art.

  14. 173.

    Vergesst es! So kann man niemanden zurück in den Einzelhandel locken. Das wird sich dann auch in Zukunft nur auf Notkäufe beschränken. Der Großteil bleibt im Internet. Damit bekommt der Einzelhandel den Gnadenschuss: Noch einmal ein bisschen was verdienen und dann ab in die Insolvenz. Mit freundlicher Unterstützung der Politik.

  15. 172.

    Es wäre schön wenn diese Besserwisser endlich aufhören FFP2 Masken schlecht zu machen. Die Argumente sind nur noch lächerlich.

  16. 171.

    Da sind test termine uber all - in Charlottenburg/Ku'Damm etc. Nicht immer um die Ecke aber bisschen laufen tut alle gut.

  17. 170.

    "... Gute Nacht Berlin/Deutschland... wenn das so weiter geht, gibt es bestimmt bald einen Bürgerkrieg :-( ..."

    Haben die Leute noch Zeit zwischen Friseurbesuch und Testen und Einkaufsbummel?
    Und nicht zu vergessen, über die Entscheider zu meckern ohne - auch nur ansatzweise - das eigene Handel zu hinterfragen!

    Ich übernehme mal: Gute Nacht, Berlin!

  18. 169.

    Ich bin selbst kleiner Einzelhändler im nicht systemrelevanten Bereich und habe die bisherigen Maßnahmen zähneknirschend hingenommen, weil der Online-Handel bereits einen nennenswerten Anteil meines Geschäfts ausmacht. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sind kompletter Irrsinn. Leute! Wacht doch mal endlich auf!
    FFP2 Masken sind in Bayern bereits seit einiger Zeit Pflicht. Haben sie was gebracht? Gegen die Pandemie offensichtlich nichts, wenn man sich die Zahlen anschaut, aber Lobbyisten und Zulieferer haben sich schon schön die Taschen vollgehauen.
    Testpflicht an jeder Ecke? Schon bei einer Falsch-positiv-Rate von 1-2% (nachweislich bei PCR-Test - die Selbsttests sind wesentlich ungenauer) kommen wir nie(!) aus der Nummer raus, wenn wir nicht aufhören, gesunde Menschen zu testen.
    Ich schliesse heute meinen Laden für Kundenbesuche wieder und gehe wieder auf die Straße! Es reicht! Wirklich!

  19. 168.

    Oh man, was soll man hierzu noch sagen?! Unsere Politiker sind wie immer „bürgernah“ und „realitätsbezogen“... ach nein, ich meinte natürlich, dass die überhaupt nicht mehr bürgernah sind und unter absolutem Realitätsverlust leiden... es stimmt, dass man bei dem ganzen Quark, der hier verzapft wird, keine Satire mehr anschauen muss... Unsere Politiker sind absolut lächerlich und man „herrscht und spaltet“ - divide et impera - unsere Politiker sind eben einfach immer noch so fresh wie die lateinische Sprache... Gute Nacht Berlin/Deutschland... wenn das so weiter geht, gibt es bestimmt bald einen Bürgerkrieg :-(

  20. 167.

    Ich habe mich an Claire Walldorf erinnert:
    Ick lass mir doch nich das Fett aus de Oberschenkel kratzen wegen Emil seine unanstänge Lust...

    und icke lass mir nicht den Biofilm aus der Nase kratzen wegen Jens seine unanstänge Gier.

    Der Biofilm in der Nase schützt. Im intakten Zustand. Z. B. Gegen Coronavirusinfektionen.

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