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Quelle: dpa/Sebastian Kahnert

Ausnahmeregelung verlängert

Brandenburg setzt Lkw-Sonntagsfahrverbot bis Ende Juni aus

Vor einem Jahr wurde bundesweit das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen gelockert: Hamsterkäufe hatten die Sorge ausgelöst, den Läden könnten sonst die Waren ausgehen. Auch wenn sich das Klopapier in den Regalen stapelt, bleibt Brandenburg bei der Regelung.

Lastwagen dürfen weiterhin an Sonn- und Feiertagen durch Brandenburg fahren. Diese mit dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr beschlossene Ausnahme vom bundesweit gültigen Sonntagsfahrverbot soll vorerst bis Ende Juni gelten, wie das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am Montag mitteilte.

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Die Ausnahmeregelung wurde demnach außerdem auf den Transport sämtlicher Waren ausgeweitet - bisher waren lediglich Lkws, die spezielle Güter geladen hatten, von den Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen ausgenommen. Die Ausnahmeregelung solle garantieren, dass Lieferketten "effizient und stabil" bleiben, hieß es.

Fahrverbot bereits seit Dezember 2020 wieder außer Kraft

Seit Ende März 2020 - also seit beginn der Corona-Pandemie - durften Lastwagen in Brandenburg auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Diese Regelung wurde dann Anfang Juli wieder aufgehoben, ist aber seit Dezember 2020 wieder in Kraft.

Formell bedeutet dies, dass in Brandenburg das gesetzliche Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgehoben ist, so das Ministerium. Dies gelte auch für das Samstagsfahrverbot der Ferienreiseverordnung für Laster von mehr als 7,5 Tonnen.

Sendung: rbb88,8, 22.03.2021, 15 Uhr

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