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Audio: rbb24 Inforadio | 02.09.2022 | Jan Menzel | Quelle: dpa/Monika Skolimowska

Berlin regelt Nachfolge

Verwaltungsexperte Bröchler soll neuer Landeswahlleiter werden

Berlin ist auf der Suche nach einem neuen Landeswahlleiter fündig geworden. Der Diplom-Verwaltungswissenschaftler Stephan Bröchler folgt damit auf Ulrike Rockmann, die den Posten von der zurückgetretenen Petra Michaelis übernommen hatte.

Der Diplom-Verwaltungswissenschaftler Stephan Bröchler soll neuer Landeswahlleiter von Berlin werden. Das erfuhr der rbb aus Senatskreisen. Der 59-Jährige folgt damit auf Ulrike Rockmann, die die Wahlleitung seit dem Rücktritt der früheren Amtsinhaberin Petra Michaelis im Zug der massiven Wahlpannen im September 2021 kommissarisch führt.

Broechler lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht

Broechler lehrt seit Oktober 2020 Politik und Verwaltungswissenschaften an der Hochschule für Wirtschaft und Recht. Er war Mitglied der Expertenkommission, die im Juli weitgehende Strukturänderungen bei der Organisation von Wahlen in der Hauptstadt vorgeschlagen hatte. Der Senat wird ihn dem Vernehmen nach am Dienstag berufen, damit er zum 1. Oktober das Amt antreten kann.

Berufung zum 1. Oktober

Mit der Berufung zum 1. Oktober will der Senat sicherstellen, dass die derzeit amtierende Wahlleiterin Rockmann am 28. September noch in Funktion an der mündlichen Verhandlung zu den Klagen gegen die Abgeordnetenhauswahl vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes teilnehmen kann.

Noch nicht bekannt ist, ob Stephan Bröchler die Position des Landeswahlleiters hauptamtlich bekleiden wird. Bisher waren die Landeswahlleitungen in Berlin stets nebenamtlich besetzt. Eine zentrale Forderung der Expertenkommission, der Bröchler angehörte, war eine deutliche Stärkung der Landeswahlleitung mit Durchgriffsrechten auch in die Bezirke sowie der Aufbau eines zentralen Wahlamtes. Nur so könnten einheitliche Standards in allen Wahllokalen erreicht werden, die so gravierende hausgemachte Fehler wie im Herbst 2021 ausschließen könnten.

Verfassungsgerichtshof entscheidet Ende September über Einsprüche

Bei den Wahlen am 26. September 2021 waren viele Wahllokale mit zu wenigen Wahlkabinen und teilweise falschen Stimmzetteln ausgestattet. Das hatte zu stundenlangen Warteschlangen, kurzzeitig sogar geschlossenen Wahllokalen und Abstimmungen weit nach 18 Uhr geführt.

Ende September will der Verfassungsgerichtshof über die zahlreichen Einsprüche gegen die Wahlen verhandeln. Spätestens drei Monate später wollen die Richterinnen und Richter entscheiden, ob die Abgeordnetenhauswahl in Teilen oder komplett wiederholt werden muss. Eine Wiederholungswahl müsste laut Landeswahlgesetz spätestens 90 Tage nach dem Urteil stattfinden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 02.09.2022, 19:30 Uhr

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