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Audio: rbb 88.8 | 02.11.2022 | Natascha Gutschmidt | Quelle: dpa/Ute Grabowsky/Peter Byrne

Finanzielle Hilfen in der Energiekrise

Was Studierende und Rentner vom Entlastungspaket bekommen

Bei den ersten Hilfspaketen vom Bund sind Studierende, Auszubildende und Rentner kaum oder nicht berücksichtigt worden. Dafür gab es viel Kritik. Mit dem dritten Entlastungspaket soll sich das nun ändern. Wer was bekommt und was zu beachten ist.

Angesichts der hohen Energiepreise hat die Ampel-Koalition im Bund in einem dritten Paket weitere Entlastungen beschlossen. Bis zu 775 Euro zusätzlich könnten Studierende in Berlin und Brandenburg erhalten. Für Rentner gibt es im Dezember eine einmalige Hilfe, die Energiepreispauschale von 300 Euro. Die wichtigsten Infos im Überblick:

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Alles Wichtige für Studierende und Azubis

Wer profitiert von den Entlastungen?

Alle Studierenden und Auszubildenden in Berlin und Brandenburg. Für einige Zuschüsse braucht es eine aktuelle Immatrikulation für dieses Wintersemester. In Berlin profitieren davon mehr als 240.000, in Brandenburg etwa 76.000 Studierende und Auszubildende. Einige Zuschüsse sind Bafög-abhängig, andere nicht.

Welche Entlastungen gibt es für Studierende?

Für alle Studierende und Berufsfachschüler gibt es eine Einmalzahlung von 200 Euro, die mit anderen Zuschüssen wie etwa zu den Heizkosten nicht verrechnet werden.

Eine Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen alle Studierenden und Auszubildende, die nebenbei arbeiten gehen, zum Beispiel Werkstudierende oder Mini-Jobber.

Für Bafög-Empfänger gibt es Heizkostenzuschüsse. Ein erster in Höhe von 230 Euro wurde bereits Ende September ausgezahlt. Voraussetzung dafür war, zwischen Oktober 2021 und März 2022 Bafög empfangen zu haben und nicht mehr bei den Eltern zu wohnen.

Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss ist Anfang 2023 zu rechnen, der beträgt dann 345 Euro.

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Wie bekommen Studis und Azubis das Geld?

Die Energiepreispauschale zahlt der Arbeitgeber. Allerdings sind Kleinstbetriebe mit einer Lohnsteuervorauszahlung bis zu 5.000 Euro im Jahr nicht zu einer Zahlung der Energiepreispauschale verpflichtet. In dem Fall müssen sich Azubis und Studierende die Pauschale über die Steuererklärung holen.

Da der Heizkostenzuschuss Bafög-abhängig ist, wird dieser automatisch über die Bafög-Ämter überwiesen.

Wie die Einmalzahlung zu den Studis und Azubis kommen soll, ist hingegen noch nicht geklärt. Es fehlen noch konkrete Angaben. In Überlegung ist, dass der Empfängerkreis durch die Immatrikulation oder das Zahlen von Semesterbeiträgen ermittelt wird. Kritik daran kommt von der Union: Sie befürchtet, dass sogenannte Scheinstudierende ohne Studium an die Einmalzahlungen kommen könnten.

Zudem ist noch unklar, ob Studierende erfasst werden, die erst seit diesem Jahr Oktober immatrikuliert sind oder auch noch jene, die bereits im September ihr Studium abgeschlossen haben. Möglicherweise müssen Studierende also wegen all dieser Schwierigkeiten, sie zuzuordnen, einen Antrag auf Einmalzahlung stellen müssen.

Welche Vorteile gibt es durch die Bafög-Reform?

Im Juli wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wegen der Inflation und gestiegenen Energiepreise angepasst. Die Ansprüche auf Bafög wurden dabei gelockert: Die Altersgrenze liegt nun bei 45 Jahren, der Freibetrag vom Elterneinkommen ist um 20,75 Prozent gestiegen. Und insgesamt gibt es mehr Geld: Der Höchstbetrag steigt von 861 auf 934 Euro, der Wohnbedarfszuschlag von 325 auf 360 Euro.

Dem Deutschen Studentenwerk (DSW) gehen diese Reformen nicht weit genug: "Wenn beim Bürgergeld künftig 502 Euro gezahlt werden, um den Lebensunterhalt zu sichern, sollten die Bafög-Empfänger beim Grundbedarf nicht mit lediglich 452 Euro für Lebensunterhalt und Ausbildungskosten abgespeist werden. Die Koalition muss deshalb den Grundbedarf für den Lebensunterhalt beim Bafög auf 502 Euro anheben", sagt DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl.

Bisher erhält in Berlin jeder sechste und in Brandenburg etwa jeder dritte Studierende die Ausbildungsförderung.

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Statistisches Landesamt

Rentner in Berlin und Brandenburg erhalten mehr Geld

Alles Wichtige für Rentnerinnen und Rentner

Wer profitiert von den Entlastungen?

Alle, die zum 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben sowie Menschen, die Versorgungsbezüge nach Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen. Menschen, die sowohl Alters- als auch Hinterbliebenenrente beziehen, bekommen die Pauschale nur einmal ausgezahlt.

Insgesamt gibt es in Berlin etwa 828.800 und in Brandenburg etwa 810.300 Rentnerinnen und Rentner, das sind je rund 22 bzw. 32 Prozent der Bevölkerung.

Der Anspruch besteht nur bei Wohnsitz in Deutschland.

Welche Entlastungen gibt es für Rentnerinnen und Rentner?

Zum 15. Dezember wird einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. Die Pauschale ist einkommenssteuer- aber nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sie umso wirksamer ist, je niedriger die Rente.

Wer seine Rente mit einem Nebenverdienst wie Mini- oder Midi-Job aufstockt, hat bereits eine nur an Arbeitnehmer und Selbstständige gezahlte Energiepreispauschale von 300 Euro im September erhalten. In diesem Fall erhalten die Rentner insgesamt 600 Euro.

Zudem wird ab 1. Januar 2023 die Grenze für sogenannte Midi-Jobs angehoben. Midi-Jobber erhalten mehr Netto vom Brutto, weil bei dem geringen Verdienst nur reduzierte Sozialbeiträge gezahlt werden müssen. Der Übergangsbereich lag bisher zwischen 520 und 1.600 Euro. Jetzt wird er angehoben auf 2.000 Euro brutto.

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Wie bekommen Rentnerinnen und Rentner das Geld?

Die Energiepreispauschale wird einmalig über die jeweilige Rentenversicherung ausgezahlt. Wer erst ab Dezember Rente bezieht, bekommt die Energiepreispauschale aus technischen Gründen erst Anfang 2023 statt wie im Normalfall am 15. Dezember ausgezahlt.

Sollten die Pauschalen nicht ausgezahlt werden, obwohl ein Anspruch besteht, können Rentnerinnen und Rentner nachträglich einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen. Der Antrag muss zwischen 9. Januar und 30. Juni 2023 eingehen.

Für die im September an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale ist der Arbeitgeber zuständig. Im Fall von einer Tätigkeit bei einem Kleinstbetrieb können sich die Betroffenen das Geld über die Steuererklärung holen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.11.2022, 13:48 Uhr

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