Finanzielle Hilfen in der Energiekrise - Was Studierende und Rentner vom Entlastungspaket bekommen

Mi 02.11.22 | 16:03 Uhr
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Collage: Eine Studentin im Schreibtisch / Eine Rentnerin vor der Heizung. (Quelle: dpa/Ute Grabowsky/Peter Byrne)
Audio: rbb 88.8 | 02.11.2022 | Natascha Gutschmidt | Bild: dpa/Ute Grabowsky/Peter Byrne

Bei den ersten Hilfspaketen vom Bund sind Studierende, Auszubildende und Rentner kaum oder nicht berücksichtigt worden. Dafür gab es viel Kritik. Mit dem dritten Entlastungspaket soll sich das nun ändern. Wer was bekommt und was zu beachten ist.

Angesichts der hohen Energiepreise hat die Ampel-Koalition im Bund in einem dritten Paket weitere Entlastungen beschlossen. Bis zu 775 Euro zusätzlich könnten Studierende in Berlin und Brandenburg erhalten. Für Rentner gibt es im Dezember eine einmalige Hilfe, die Energiepreispauschale von 300 Euro. Die wichtigsten Infos im Überblick:

Alles Wichtige für Studierende und Azubis

Wer profitiert von den Entlastungen?

Alle Studierenden und Auszubildenden in Berlin und Brandenburg. Für einige Zuschüsse braucht es eine aktuelle Immatrikulation für dieses Wintersemester. In Berlin profitieren davon mehr als 240.000, in Brandenburg etwa 76.000 Studierende und Auszubildende. Einige Zuschüsse sind Bafög-abhängig, andere nicht.

Welche Entlastungen gibt es für Studierende?

Für alle Studierende und Berufsfachschüler gibt es eine Einmalzahlung von 200 Euro, die mit anderen Zuschüssen wie etwa zu den Heizkosten nicht verrechnet werden.

Eine Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen alle Studierenden und Auszubildende, die nebenbei arbeiten gehen, zum Beispiel Werkstudierende oder Mini-Jobber.

Für Bafög-Empfänger gibt es Heizkostenzuschüsse. Ein erster in Höhe von 230 Euro wurde bereits Ende September ausgezahlt. Voraussetzung dafür war, zwischen Oktober 2021 und März 2022 Bafög empfangen zu haben und nicht mehr bei den Eltern zu wohnen.

Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss ist Anfang 2023 zu rechnen, der beträgt dann 345 Euro.

Wie bekommen Studis und Azubis das Geld?

Die Energiepreispauschale zahlt der Arbeitgeber. Allerdings sind Kleinstbetriebe mit einer Lohnsteuervorauszahlung bis zu 5.000 Euro im Jahr nicht zu einer Zahlung der Energiepreispauschale verpflichtet. In dem Fall müssen sich Azubis und Studierende die Pauschale über die Steuererklärung holen.

Da der Heizkostenzuschuss Bafög-abhängig ist, wird dieser automatisch über die Bafög-Ämter überwiesen.

Wie die Einmalzahlung zu den Studis und Azubis kommen soll, ist hingegen noch nicht geklärt. Es fehlen noch konkrete Angaben. In Überlegung ist, dass der Empfängerkreis durch die Immatrikulation oder das Zahlen von Semesterbeiträgen ermittelt wird. Kritik daran kommt von der Union: Sie befürchtet, dass sogenannte Scheinstudierende ohne Studium an die Einmalzahlungen kommen könnten.

Zudem ist noch unklar, ob Studierende erfasst werden, die erst seit diesem Jahr Oktober immatrikuliert sind oder auch noch jene, die bereits im September ihr Studium abgeschlossen haben. Möglicherweise müssen Studierende also wegen all dieser Schwierigkeiten, sie zuzuordnen, einen Antrag auf Einmalzahlung stellen müssen.

Welche Vorteile gibt es durch die Bafög-Reform?

Im Juli wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wegen der Inflation und gestiegenen Energiepreise angepasst. Die Ansprüche auf Bafög wurden dabei gelockert: Die Altersgrenze liegt nun bei 45 Jahren, der Freibetrag vom Elterneinkommen ist um 20,75 Prozent gestiegen. Und insgesamt gibt es mehr Geld: Der Höchstbetrag steigt von 861 auf 934 Euro, der Wohnbedarfszuschlag von 325 auf 360 Euro.

Dem Deutschen Studentenwerk (DSW) gehen diese Reformen nicht weit genug: "Wenn beim Bürgergeld künftig 502 Euro gezahlt werden, um den Lebensunterhalt zu sichern, sollten die Bafög-Empfänger beim Grundbedarf nicht mit lediglich 452 Euro für Lebensunterhalt und Ausbildungskosten abgespeist werden. Die Koalition muss deshalb den Grundbedarf für den Lebensunterhalt beim Bafög auf 502 Euro anheben", sagt DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl.

Bisher erhält in Berlin jeder sechste und in Brandenburg etwa jeder dritte Studierende die Ausbildungsförderung.

Alles Wichtige für Rentnerinnen und Rentner

Wer profitiert von den Entlastungen?

Alle, die zum 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben sowie Menschen, die Versorgungsbezüge nach Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen. Menschen, die sowohl Alters- als auch Hinterbliebenenrente beziehen, bekommen die Pauschale nur einmal ausgezahlt.

Insgesamt gibt es in Berlin etwa 828.800 und in Brandenburg etwa 810.300 Rentnerinnen und Rentner, das sind je rund 22 bzw. 32 Prozent der Bevölkerung.

Der Anspruch besteht nur bei Wohnsitz in Deutschland.

Welche Entlastungen gibt es für Rentnerinnen und Rentner?

Zum 15. Dezember wird einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. Die Pauschale ist einkommenssteuer- aber nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sie umso wirksamer ist, je niedriger die Rente.

Wer seine Rente mit einem Nebenverdienst wie Mini- oder Midi-Job aufstockt, hat bereits eine nur an Arbeitnehmer und Selbstständige gezahlte Energiepreispauschale von 300 Euro im September erhalten. In diesem Fall erhalten die Rentner insgesamt 600 Euro.

Zudem wird ab 1. Januar 2023 die Grenze für sogenannte Midi-Jobs angehoben. Midi-Jobber erhalten mehr Netto vom Brutto, weil bei dem geringen Verdienst nur reduzierte Sozialbeiträge gezahlt werden müssen. Der Übergangsbereich lag bisher zwischen 520 und 1.600 Euro. Jetzt wird er angehoben auf 2.000 Euro brutto.

Wie bekommen Rentnerinnen und Rentner das Geld?

Die Energiepreispauschale wird einmalig über die jeweilige Rentenversicherung ausgezahlt. Wer erst ab Dezember Rente bezieht, bekommt die Energiepreispauschale aus technischen Gründen erst Anfang 2023 statt wie im Normalfall am 15. Dezember ausgezahlt.

Sollten die Pauschalen nicht ausgezahlt werden, obwohl ein Anspruch besteht, können Rentnerinnen und Rentner nachträglich einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen. Der Antrag muss zwischen 9. Januar und 30. Juni 2023 eingehen.

Für die im September an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale ist der Arbeitgeber zuständig. Im Fall von einer Tätigkeit bei einem Kleinstbetrieb können sich die Betroffenen das Geld über die Steuererklärung holen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.11.2022, 13:48 Uhr

32 Kommentare

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  1. 32.

    Fühlen Sie sich etwa erkannt?
    Oder warum sonst Ihr netter Kommentar !!!

  2. 31.

    Das stimmt, die müssen jetzt bei verschiedenen Stellen (Z.B Wohngeld und Jobcenter) extra Anträge stellen. Danke, daß man dafür Beiträge zahlen mußte, sonst gibt es nicht einmal eine Rundfunkgebühr Befreiung.

  3. 30.

    Waren Sie im letzten halben Jahr mal Einkaufen, dann verstehen Sie vielleicht, daß 9€ Ticket und Tankrabatt nur ein Geschenk waren. Fast alle Preise im vorherigen Niedrigpreis Niveau sind um über 50% gestiegen, da kommen Öko und Markenprodukte erst jetzt nach. Heiz und allgemeine notwendige Kosten steigen so Grundlegend, Das Ihre Mehrwertsteueraussetzung für Ihrer Meinung "gesunde" Nahrungsmittel erstens Ideologischer Blödsinn und zweitens nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Sie haben es, so folge ich, nicht nötig.

  4. 29.

    Rentner, die nicht (mehr) arbeiten (können), bekommen 300 EUR Energie-Pauschale. Arbeitende Renter bekommen 2× 300 EUR. Alles gering bis nicht versteuert. Studenten bekommen 300 EUR, arbeitende Studenten... ALG I-Bezieher, die in 07/22 mindestens 1 Tag ALG I beziehen, bekommen 100 EUR netto, wenn sie z.B. ab 02.07. arbeiten, gibt's noch 300 EUR, versteuert. "Nur-SV-pflichtig Arbeitende", bekommen nur 300 EUR, normal versteuert. Ist das gerecht? Sozial ? Bedürftigkeit u. E-G-Verbrauch , egal !!

  5. 28.

    Nun, da die Rentner Schuld tragen am Zustand der Welt und wie sie die der Jugend hinterlassen, ist es nachvollziehbar, was von der Regierung kommt.
    Abstrafen durch Aushungern.

  6. 27.

    Was hat eigentlich Ihr Sozialdarwinismus mit dem Thema des RBB-Artikels zu tun?

  7. 26.

    Da stimme ich Ihnen zu 100 Prozent zu.

    Den NICHT Arbeitswilligen fehlt jeglicher Anreiz einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen, wenn der STAAT sie weiterhin pampert.
    Auch sollten sich diese Leute dem Staat für die gezahlten Wohltaten dankbar erweisen und auch kleinere Arbeiten übernehmen, wenn sie gesund sind.

  8. 25.

    Was bekommen Rentnerinnen? Wenn schon Gender, dann bitte alles gendern!

  9. 24.

    Die 300,-€ sind lächerlich, zumal sie auch noch versteuert werden müssen. Von mir aus kann sich die Politik meinen Anteil sonstwohin stecken.

  10. 23.

    Die Energiepauschale sollte nicht personengebunden gezahlt werden, sondern je Wärmequelle im Haushalt. Eltern mit z.B. zwei in Ausbildung befindlichen Kindern bekommen 4x die Energiepauschale ausgezahlt, obwohl in der Wohnung/Haus nur eine Heizung vorhanden ist. Ein Single muss die Kosten alleine tragen. Es sollte auch differenziert werden, ob man einen günstigen Altvertrag besitzt, oder einen teuren Neuvertrag. Die effektivste Sparmaßnahme ist meiner Meinung nach die MwSt-Senkung. Würde mir wünschen, dass alle gesunden Grundnahrungsmittel davon befreit würden, dass niemand hungern muss. Luxusartikel können dafür gerne umso höher besteuert werden. Das Prinzip der "Luxusbesteuerung" zugunsten der Ärmeren könnte man in vielen Bereichen anwenden, um eine Grundversorgung zu gewährleisten. Luxushaushalte mit Eigenheim, SUV, Whirlpool, Fernreisen etc. sind die größten Klimaschädiger, weil sie überdurchschnittlich viel Energie verbrauchen. Meine Bitte: Spendet eure Energiepauschale!

  11. 22.

    In Ihren Ausführungen fehlt es mir an Objektivität. Entweder Sie holen Totschlagargumente aus der Tasche oder Sie reden den Leuten Schuld ein, aber wirklich Einblick in das soziale System scheinen sie tatsächlich nicht zu haben. Ich kann ihre Kommentare leider nicht als konstruktiv und sachlich erkennen, Sie schauen auf die Dinge aus einer Ecke, nicht von der Metaebene. Das System ist anders, als Sie es darstellen, wahrscheinlich wissen Sie auch gar nicht, wie es funktioniert. Warum hassen Sie eigentlich alte und kranke Menschen?

  12. 21.

    Das stimmt. Man sollte erst die großen Probleme angehen, zumal der Gaspreis schon längst wieder gefallen ist. Vielleicht sollte man die Transparenz in dem Bereich erhöhen, indem Gaskunden Echtzeitinformationen per App erhalten. Dann entfällt auch die Panikmache durch das Hochsetzen der Vorauszahlung, weil man hier über "korrekte, aktuelle Daten" verfügt.

  13. 20.

    Es ist beschämend, wie hier eine Generation ausgegrenzt und abgespeist wird, die Deutschland zudem machte, was es einmal war.
    Als Rentner ist man eben nichts mehr wert.

  14. 19.

    ...."die Union fürchtet Scheinstudierende"......merkwürdige Rechnung. Wer sich immatrikuliert zahlt Semestergebühren von ca. 300.- Euro. Wo genau wäre da der Gewinn für "Scheinstudierende", wenn sie durch die Immatrikulation eine Energiepauschale von 200.- Euro bekommen würden? Ausgerechnet Studenten sollen sich bereichern? So ein Quatsch. Schon durch Corona waren es die Studenten, die vergessen wurden, weil keiner sich Gedanken gemacht hat, wie sie ihren ausbleibenden Verdienst durch verlorene Studentensjobs kompensieren sollen. Da haben dann wir Eltern versucht so gut es geht zu helfen, von staatlicher Seite kam nichts. Genauso gut könnte man jetzt übrigens behaupten, Rentner bereichern sich, weil sie im Dezember 300.- Euro bekommen (warum auch immer 100 mehr als Studenten....) und zusätzlich im Dezember der Gasabschlag vom Staat übernommen wird, wie bei allen Gaskunden. Aber darauf würde die Union niemals hinweisen, sind das doch ihre Wähler........

  15. 18.

    Bei Corona gab es ellenlange Artikel mit unsinnigen Regeln,was erlaubt ist und was nicht. Jetzt welche darüber,wer was bekommt und wie entlastet wird.
    Die Politik befasst sich mit selbst herbeigeführten Pseudoproblemen,anstatt sich mal um wirklich wichtige Themenbereiche fundamental zu kümmern. Ich sag nur Rente,Pflege,Gesundheitssystem.

  16. 17.

    Man sollte dankbar sein, dass es so etwas wie eine Erwerbsminderungsrente in Deutschland gibt, schauen Sie sich mal in Europa um, denn das ist längst nicht überall so. Keiner hatvgesagt, dass gesundheitliche Gebrechen schön sind, aber man bekommt eine Grundversorgung und ein Dach über dem Kopf.

  17. 16.

    Wenn man mehr als eine Grundversorgung haben möchte, muss man halt in Deutschland arbeiten gehen. Eine Umverteilung wie das geplante Bürgergeld ohne deutliche Anreize für Arbeit zu haben ist überhaupt nicht sozial. Also sollte die Grundversorgung wirklich Bedürftigen nur das Notwendigste ermöglichen. Wer mehr will, muss auch etwas leisten.

  18. 15.

    Warum die Entlastung nicht einfach über eine temporäre Steuerabsenkung auf "0" bei Energie umgesetzt werden kann, ist mir immer noch ein Rätsel. Es verbrauchen doch alle Energie und die die diese selbst zahlen, gehören entlastet.

  19. 14.

    Hier wird LEIDER wieder mal das Gießkannenprinzip angewendet und auch die Leute, die es überhaupt nicht nötig haben da sie finanziell gut gestellt sind, bekommen dieses Geld.

    Die WIRKLICH Bedürftigen kommen trotz dieser WOHLTATEN nicht über die Runden.
    LEIDER ist von dieser Regierung nichts besseres zu erwarten.
    Anstatt MAL VORHER zu überlegen und DANN erst zu handeln wäre wünschenswert.

  20. 13.

    Ihr Einwand kommt etwas spät und ist hier meiner Meinung nach an der falschen Stelle. Sie sollten sich an Ihren Bundestagsabgeordneten in Ihrem Wahlkreis wenden oder an die Bundesregierung oder die regierenden Parteien schreiben.

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