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Audio: Antenne Brandenburg | 25.04.2023 | Roland Schleif | Quelle: Picture Alliance/Bernd Settnik

"Summe der Änderungen erschreckt uns"

Städte und Gemeinden lehnen Stübgens Pläne für neues Kommunalrecht ab

Das Brandenburger Innenministerium will die Verfassung der Kommunen im Land reformieren. So sollen beispielsweise Straßen in einer Gemeinde nicht mehr den selben Namen tragen. Der Städte- und Gemeindebund fürchtet nun "jahrelang" beschäftigt zu sein.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg fordert von Innenminister Michael Stübgen (CDU) eine Pause des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Kommunalverfassung. Dies teilte der kommunale Spitzenverband am Montag mit.

Zur Begründung hieß es, die Kommunen erwarteten einen erheblichen Aufwand, sollte der vorliegende Gesetzentwurf umgesetzt werden. Beispielsweise werde die Tatsache, dass in Zukunft Straßen und Plätze in einem Gemeindegebiet nicht mehr den gleichen Namen haben dürften, Ämter und Einwohner mehrere Jahre lang beschäftigen.

Das eigentliche Problem sei aber die große Zahl der Neuregelungen: "Die Summe der Änderungen im Kommunalrecht erschreckt uns", sagte Oliver Hermann, Präsident des Städte- und Gemeindebunds. Er befürchte, dass die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden so eingeschränkt werde, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen könnten.

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Auch inhaltlich lehne man die geplanten Änderungen des Kommunalrechts ab. Man befürchte eine Schwächung der gewählten Hauptorgane, sagte Kerstin Hoppe, Vizepräsidentin des Städte- und Gemeindebunds.

Der Entwurf sehe zum Beispiel vor, die Kontrollrechte der Ortsbeiräte und -vorsteher gegenüber der Verwaltung zu stärken. Allerdings, so Hoppe, würde die Verwaltung bereits durch die Stadtverordnetenversammlungen kontrolliert. "Es funktioniert nicht, dass jetzt eine untere Ebene eingeführt wird, die auch noch kontrolliert".

Außerdem greife der Gesetzentwurf in die Haushalte der Städte und Gemeinden ein. "Diese Vorgaben im Bereich des Haushaltsrechts gehen zu weit", so Hoppe. Als Beispiel nannte sie, dass es laut Gesetzentwurf eine Vorgabe geben solle, wie Gemeinden ihre Rücklagen verwenden dürften.

Pflicht zur geschlechtergerechten Sprache?

Auch darüber, ob geschlechtergerechte Sprache in den Satzungen der Gemeinden verwendet werden müsse, wollten die Kommunen laut Hoppe selbst entscheiden. Die Änderung des Kommunalrechts wolle dies aber verpflichtend einführen.

Das Innenministerium teilte auf Anfrage von rbb|24 mit, der Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung. In diesem Rahmen seien die kommunalen Spitzenverbände beteiligt worden. Ziel sei es, unter anderem der Digitalisierung Rechnung zu tragen, die kommunale Eigenverantwortung zu stärken sowie Anwendungs- und Auslegungsprobleme der aktuellen Kommunalverfassung zu beheben.

 

Sendung: Antenne Brandenburg, 25.04.2023, 11:01 Uhr

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