Oberverwaltungsgericht - Polizeibeamter auf Widerruf darf nach Billigung rechter Posts entlassen werden

Do 27.07.23 | 17:44 Uhr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht am Eingang des Gerichtsgebäudes in der Hardenbergstraße. (Foto: dpa)
Audio: rbb24 Inforadio | 27.07.2023 | Michael Ernst | Bild: dpa

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Entlassung eines Berliner Polizisten wegen dessen Zustimmung zu rechten Internetbeiträgen bestätigt. Die Entscheidung der Berliner Polizei, den 21-jährigen Kriminalkommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, sei rechtmäßig, entschied das Gericht am Donnerstag (OVG 4 S 11/23). Ein Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sei abgelehnt worden.

Postings der "Neuen Rechten" geliked

Demnach hatte der Polizist zahlreiche Internetbeiträge der "Neuen Rechten" verfolgt und mehrere von ihnen geliket. In den Posts ging es um Schmähungen von Muslimen, die Gleichsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland. Die Berliner Polizei hatte den Beamten deshalb entlassen.

Begründete Zweifel an Verfassungstreue

In der Urteilsbegründung des vierten Senats heißt es, allen Landesbeamten sei ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzuverlangen. Es sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejahten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzierten, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und diffamierten.

Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen, hieß es. Es sei nicht notwendig, "dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei".

Der OVG-Beschluss ist den Angaben zufolge unanfechtbar.

Sendung: rbb24 Inforadio, 27.07.2023, 17:20 Uhr

Sendung: rbb24 Inforadio, 27.07.2023, 19:30 Uhr

24 Kommentare

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  1. 24.

    NEIN, Beamte werden auf die jeweilige Landesverfassung und deren Beamtengesetz vereidigt.
    In den Beamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes stehen u.a. auch besonderen Anforderungen bei Vollzugsbeamte Polizei und Feuerwehr, also Gesundheit und ggf. eigenes Leben bei der Ausübung des Dienstes einzusetzen, das wiederum hat eine spätere Beurteilung im Beamtenversorgungsgesetz des Bundeslandes ob ein sog. qualifizierter Dienstunfall vorliegt. Danach richten sich Unfallruhegeld oder sogar Hinterbliebenen Versorgung.

  2. 23.

    Nicht nur in der DDR. In Westdeutschland durften Lehrer die Mitglied oder Sympathisanten der KPD waren, auch ihren Beruf nicht mehr ausüben.
    Paradebeispiel für solche Praktiken in Demokratien war die McCarthy-Ära.

  3. 22.

    Der war richtig gut! Ob Max die Doppeldeutigkeit verstanden hat, wohl eher nicht,

  4. 20.

    Nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, „ die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. Die war bei dem betroffenen Anwärter offensichtlich nicht der Fall, so dass die Ernennung zu widerrufen war.

  5. 19.

    Mit Sicherheit trifft Ihre Aussage nicht zu. Verfassungsfeindliche jedweder Art werden im öffentlichen Dienst nicht geduldet, auch wenn Ihnen dies im Bezug auf Rechtsextremisten möglicherweise nicht gefallen mag.

  6. 18.

    Nun ja, es ist auch nicht erwiesen, daß er nicht verfassungstreu ist. Steht so da.
    Wie sehe denn ein Urteil aus, wenn er Beiträge aus linksextremen Chats o.ä. nur weitergeleitet hätte?

  7. 15.

    die Polizei in Berlin hat mehrere Menschen niedergeschossen angeblich aus Notwehr,aber wer in einer Situation gegenüber beispielsweise einer behinderten Maria gegenüber aus Sorge um das eigene Leben nur noch abdrücken kann,handelt vielleicht in Notwehr aber sicherlich nicht professionell genug um für die Polizei zu arbeiten.Auch ein Behinderter wurde am Alex erschossen und ein 29 jähriger Familienvater wurde erschossen weil er den Vergewaltiger seiner kleinen Tochter angreifen wollte.Mag sein das war alles Notwehr aber nicht richtig für gute Polizeiarbeit,SOLCHE Polizisten gehören weg ...

  8. 14.

    Wäre bei manchen gar nicht mal schlecht. Nicht war @Max?

  9. 13.

    @ tja, auch die Meinungsfreiheit darf man nicht missbrauchen. Aber das werden Sie nicht verstehen.

  10. 12.

    Meinungsfreiheit? In Deutschland? Das war einmal. Sie dürfen nur noch sagen, was dem Mainstream entspricht, ansonsten war's das.

  11. 11.

    Erstaunlich, dass es solche Vorgänge immer nur mit Blick auf - angeblichen - Rechtsextremismus gibt. Dabei gibt es doch in den linksgrün durchseuchten Berliner Behörden garantiert viel mehr Fälle mit Kontakten zur linksextremen Szene. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Schöner Rechtsstaat mit dem üblichen sozialistischen Doppelstandard.

  12. 10.

    schon mal beachtet, daß Beamte in D auf das Grundgesetz vereidigt weden?Ausländerfreund2015.

  13. 9.

    Es ist deshalb beim Gericht verhandelt worden, weil er mit der Entlassung nicht einverstanden war und geklagt hat. Hat ihm zum Glück nichts genutzt.

  14. 8.

    Die Dienstaufsicht bzw. die Dienstbehörde hatte ihn ja entlassen. Dagegen darf er natürlich Rechtsmittel einlegen, was hier passiert ist. Und dann entscheidet natürlich ein Gericht ob die Entlassung rechtmäßig ist. Und ist sie in diesem Fall.

  15. 7.

    Und schon kriegen die Freunde des Rechtsextremismus Schnappatmung.
    Ich kann Sie beruhigen, um Gehirn Überwachung müssen Sie sich ganz sicher keine Sorgen machen.....

  16. 6.

    Anders als ein Arbeitnehmer werden Beamte vereidigt und gehen damit selbstgewählt Pflichten ein die 24/7 bestehen, unter anderem ein Mäßigungsgebot. Für weiteres empfehle ich ein Blick in den Paragrafen 33 und 34 Beamtenstatusgesetz (der ebenfalls auch für Berliner Beamte gilt). Insoweit ist dies allein schon bei einem Anwärter Grund genug für eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis.

  17. 5.

    Dafür braucht es ein Gericht? Gibt es keine Dienstaufsicht? Die sollte ausreichend befugt sein, Verfassungsfeinde (mind.) zu entfernen. Für den 'Rest" ist die Generalbundesanwaltschaft zuständig. Also theoretisch, in Deutschland...

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