Nach der Großdemo vom Wochenende - Geisel nimmt Anmelder von Demonstrationen in die Pflicht

Di 09.06.20 | 20:54 Uhr
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Silent-Demo zum Tode von George Floyd Black Lives Matters / BLM am Alexanderplatz in Berlin (Quelle: dpa/Eventpress Porikys)
Video: Abendschau | 09.06.2020 | Dorit Knieling | Bild: dpa/Eventpress Porikys

In der Debatte um große Demonstrationen und den Schutz vor Corona-Infektionen sieht der Berliner Senat nicht Staat und Polizei in der Pflicht, sondern vor allem die Demonstranten. "Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Demonstrierenden vorzuschreiben, wie sie zu demonstrieren haben", teilte die Senatsinnenverwaltung am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit.

"Nicht der Senat muss Konzepte vorlegen, sondern die Anmelder von Versammlungen. Sie müssen gewährleisten, dass die (...) Demonstrationen nicht aus dem Ruder laufen; sie müssen sich Gedanken machen über den Ort, Umfang und die Form ihrer Versammlung", heißt es in der Mitteilung aus dem Hause von Innensenator Andreas Geisel (SPD) weiter.

Appell an Vernunft und Eigenverantwortung der Menschen

Von der Senatsinnenverwaltung hieß es weiter, die Polizei werde zwar auf die Einhaltung der Regeln achten. Auch am vergangenen Wochenende habe sie Absperrungen eingerichtet, den Zustrom reguliert, den Versammlungsbereich erweitert und die Demonstranten mit Durchsagen immer wieder auf den Mindestabstand hingewiesen. "Sie wird aber sicher nicht mit Wasserwerfern gegen Versammlungsteilnehmer vorgehen, die die Abstandsregeln nicht einhalten und damit eine Ordnungswidrigkeit begehen." Hier gehe es um Deeskalation und Verhältnismäßigkeit.

Kritikern, die dem Senat fehlende Konzepte vorwarfen, erwiderte die Senatsinnenverwaltung: "Wer vor 14 Tagen vehement die vollständige Wiederherstellung der Versammlungsfreiheit gefordert hat, kann jetzt nicht den Staat dafür verantwortlich machen, dass sich die Demonstrierenden nicht an die Regeln halten." Man appelliere daher an die Vernunft und Eigenverantwortung der Menschen. Die Corona-Pandemie sei noch nicht überstanden. Vorsichtsmaßnahmen würden weiter gelten. "Das gilt auch für Demonstrationen."

Schreiber und Lux fordern Maskenpflicht bei Demonstrationen

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) wiederholte am Dienstagabend in der Abendschau des rbb diese Einschätzung: “Ich erwarte von den Organisatoren solcher Demonstrationen, dass sie die Teilnehmer darauf hinweisen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll ist“, so Geisel.

Bisher ist das bei Demonstrationen im Freien noch nicht Pflicht. Der SPD-Innenpolitiker Tom Schreiber und auch der Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux regten im rbb aber eine solche Pflicht an. Auch Bußgelder bei Verstößen seien eine Möglichkeit, so Lux. Schreiber sagte zudem, es mache Sinn, in der momentanen Situation doch wieder Obergrenzen für die Teilnehmerzahlen einzufühern.

Nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd in Minneapolis hatten am Samstag auf dem Berliner Alexanderplatz viel mehr Menschen als erwartet gegen Rassismus demonstriert. Viele Demonstranten waren ohne Mundschutz gekommen und hielten auch nicht den festgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern ein. Die Polizei sprach von 15.000 Teilnehmern.

Sendung: Abendschau, 9.6.2020, 19:30 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    eigentlich doch ganz einfach, alle Teilnehmer der Demo gehen freiwillig und auf eigene Kosten 14 Tage in Quarantäne.
    Sollte das nicht möglich, oder überprüfbar sein, muss halt ganz Berlin 14 Tage Quarantäne halten, niemand raus, niemand rein !!!
    Der Senat sollte mal etwas Rückrad zeigen und nicht nur dieses rot rot grüne Eididei

  2. 10.

    Der Leiter kann Teilnehmende ausschließen, sofern sie die Ordnung stören. Ausschließen ist aber nicht mit entfernen identisch. Wenn eine wie auch immer festgelegte Obergrenze überschritten wird, stört der einzelne Teilnehmende nicht. Ausserdem ist es schwer zu unterscheiden, wer ab wann teilnimmt, wieder aufhört und in welcher Reihenfolge. Wer unabhängig berichtet nimmt nicht teil, ist aber trotzdem da. Sperrt man eine öffentliche Versammlung als Leitung ab stellt sich die Frage, ob sie dann noch öffentlich ist. Maskenpflicht gibt es nicht. Jeder hat grundsätzlich das Recht an einer Teilnahme. Steht im Grundgesetz. Sollen darüber tatsächlich Laien ohne entsprechende Ausbildung (Versammlungsleitungen) entscheiden?
    Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, welches vom Staat zu gewährleisten und schützen ist. Es muss von jedem ausgeübt werden können. Unabhängig von Geld oder Schulabschluss. Dafür braucht es überlegte Verordnungen, keine populistischen Schnellschüsse.

  3. 9.

    Natürlich geht Ausschluss von Störern und Gefährdern schon immer, siehe (u. a. § 11) VersammlG, darunter fallen auch Gefährdungen durch Verstoß gegen die Corona-Verordnung. Nur Gewalt anwenden dürfen Ordner nicht, sondern müssen dann die (anwesende!) Polizei einschalten. Sich den Anordnungen der Ordner zu widersetzen, kann auch eine Straftat sein (§ 22). Ganz ohne Rechtsunsicherheit und allen Veranstaltern bekannt. Das Besprechen von Szenarien und Gefährdungslagen gehört zum Vorgespräch zwischen Polizei und Veranstalter. Beide Seiten haben massive Rechtsverstöße zu erkennen und einen aktiven Beitrag zur Beseitigung zu leisten, im Zweifel durch Auflösung der Versammlung. – So, und jetzt mal den Entwurf für das neue Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz der Experten von Grünen, SPD und Linken durchlesen, die Auswirkung auf Demos wie die vom Samstag prüfen und mit den Äußerungen/Forderungen derselben Experten gestern vergleichen ...

  4. 8.

    Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen.
    Mit Eigenverantwortung, Empathie und Rücksichtnahme aufeinander würden viele Probleme erst gar nicht entstehen und wir bräuchten halb soviel Regeln.
    Aber leider hapert es da am meisten, da jeder nur sich selbst als wichtig nimmt und meint er hätte die absolute Wahrheit.

  5. 7.

    Was nützt jedes Konzept, wenn eine Versammlungsleitung niemanden von der eigenen Versammlung ausschließen darf? Auf Verstöße gegen das eigene Konzept und sogar auf Verstöße gegen die staatliche Verordnung darf man nur hinweisen und eine freundliche Bitte aussprechen. Der Rest ist (aus gutem Grund) Sache der Polizei. Und da ist die anscheinend zu schnell geschriebene Verordnung nicht konkret genug, dass Polizisten für die Umsetzung Rechtsicherheit, geschweige politische Rückendeckung haben. Und jetzt kommt Herr Schreiber mit neuen Schnellschüssen um die Ecke. Z.B. mit einer dogmatischen Obergrenze. Es gibt einen Unterschied zwischen einer Demo mit jeweils 1.000 Menschen auf einem kleinen Platz, dem Tempelhofer Feld oder einer Menschenkette entlang der U7...

  6. 6.

    Auf dem Tempelhofer Feld ist doch genug Platz zum demonstrieren.

  7. 5.

    Ist schon irgendwie lustig, dass nach dem jahrelang heiß diskutierten Vermummungsverbot, jetzt doch ernsthaft eine Pflicht für Mund und nasenschutz gefordert wird, ROFL :)))

  8. 4.

    Den Ansatz der Eigenverantwortung finde ich sehr gut. Schließlich wollen die (demonstrierenden) Menschen ernst genommen und als mündige Bürger+innen behandelt werden. Dazu gehört eben auch, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen - und das nicht nur in dem begrenzten Denkfeld der persönlichen Meinungen, Interessen und Ansichten - sondern ganzheitlich.
    Ich wünsche mir dies aber noch viel konsequenter und grundsätzlicher. So sollten z.B. Raucher, die vorsätzlich ihre Gesundheit nicht pflegen, Arzt- und Therapiekosten selbst bezahlen. Erwachsene, die sich entscheiden Kinder zu bekommen, sollten nicht Lehrer+innen für die eigene Überforderung verantwortlich machen, Wirtschaftskonzerne, deren Gewinne gerade einbrechen, dürften nicht den Staat finanziell ausbeuten, und, und, und.

  9. 3.

    Beim elementarsten Grundrecht einer Demokratie (Versammlungsfreiheit) wird penibel auf Abstand geachtet - bei Zoobesuchen (2000 gleichzeitig) oder Ladenöffnungen (unbegrenzte Flächen) aber nicht? Das Verseammlungsrecht ist mehr Wert als Fun und Konsum! Hier müssen weit großzügigere Regeln gelten! Eine erneute Obergrenze für Demoteilnahmen wäre völlig absurd und würde jede Einsicht in die Maßnahmen endgültig zerstören.

  10. 2.

    Sämtliche Verstöße gegen die Corona-Verordnung (also den Lockdown) sind in Berlin "nur eine Ordnungswidrigkeit", die bis zu 25.000 € kosten kann – alles nicht so gemeint und ein Verstoß dagegen aufgrund von "Deeskalation und Verhältnismäßigkeit" nicht zu ahnden? Wir erinnern uns: Der RBB hat regelmäßig die Zahl der geahndeten Verstöße berichtet, die Durchsetzung der Verordnung wurde gerade von den Medien eingepeitscht – zur Lebensrettung der Gesellschaft. Unternehmen haben monatelang Null-Umsätze hinnehmen, Leute entlassen und Tausende Euro Schaden erleiden müssen, aber bei Demos ist plötzlich alles nicht mehr so wichtig? Dann hätte die Verordnung längst beendet werden und durch Empfehlungen ersetzt werden können. Stattdessen erwägen Experten von SPD und Grünen, weil sie die Abstandspflicht nicht durchsetzen wollen/können, nun auch noch den Mund-Nasen-Schutz zur "nicht durchsetzbaren Pflicht" zu machen? Narrenhaus Berlin ...

  11. 1.

    Der Innensenator weicht mal wieder aus und bemüht die Zukunft, statt für das lange Zuschauen der Polizei am Samstag die Verantwortung zu übernehmen. Der Mund-Nase-Schutz ist ja gar nicht das Thema, und auch nicht, was Pflicht des Veranstalters ist (das ist schon immer klar), sondern der vom Senat allen Berlinern vorgeschriebene "Mindestabstand" – Tausende Verstöße, und die Polizei des Innensenators mit ihrer Wache mitten auf dem Alex schaut stundenlang weg und bedankt sich nur für die entspannte Demo? Klar, irgendwo in einem Park fünf Leuten ein Bußgeld aufzuerlegen, ist natürlich einfacher ... Und am Ende ist in Berlin natürlich wieder niemand für irgendwas verantwortlich ...

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