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Quelle: dpa/Sven Simon

Gasbetriebene Geräte bleiben verboten

Berlin-Mitte erlaubt Heizstrahler für Außengastronomie

Der Bezirk Mitte erlaubt für den kommenden Winter den Einsatz von möglichst umweltverträglichen Wärmequellen wie Heizflächenstrahlern. Das geht aus einer Pressemitteilung [berlin.de] des Bezirksamts Mitte von Dienstag hervor.

Der Bezirk will damit nach eigenen Angaben die Außengastronomie in der Corona-Krise unterstützen. "Wir möchten mit dieser Regelung einen Beitrag leisten, den bisherigen Umfang und Gästeanzahl durch die Nutzung der Außenbereiche auch im Winter aufrecht erhalten zu können", sagte Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne).

Gesonderte Anträge beim Straßen- und Grünflächenamt seien nicht erforderlich.

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Heizpilze würden Senatsbeschluss zuwiderlaufen

Heizflächenstrahler und so genannte Einhausungen dürfen demnach innerhalb der genehmigten Flächen im Außenbereich aufgestellt werden. Die Betreiber müssten jedoch eine "störungsfreie, sichere Begehbarkeit gewährleisten" und die Gehwege so freihalten, dass Menschen mit Einschränkungen und Kinderwagen diese gefahrlos benutzten können, heißt es.

Gasbetriebene Heizpilze jedoch bleiben verboten. Denn erlaube man diese, heißt es in der Pressemitteilung, würde das dem Beschluss des Senats zur Feststellung des Klimanotstands in Berlin zuwiderlaufen. Außerdem gilt die Neuregelung nur bis 31. März 2021, wie die Stadtverwaltung am Montag bekannt gab.

Jeder Bezirk entscheidet für sich

Vor rund zwei Wochen hatte das Bezirksamt Neukölln hat Gastronomiebetrieben erlaubt, bis zum nächsten Frühjahr Pavillons und Heizstrahler aufzustellen. Auch eine Vergrößerung der bestehenden Außenbereiche werde ermöglicht, hieß es aus dem Bezirk.

Ein "Gastro-Gipfel" bei der Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) konnte sich Ende September nicht auf eine einheitliche Linie im Umgang mit Heizpilzen in der Berliner Außengastronomie einigen. Ob diese umstrittenen Geräte zum Einsatz kommen, bleibt damit jedem Bezirk selbst überlassen.

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