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Quelle: dpa/Wehnert

Saisonarbeitskräfte, Berufspendler

Brandenburg verlängert Corona-Regeln für Einreisende - mit neuen Ausnahmen

Die Corona-Infektionszahlen in Polen steigen wieder stark, nicht zuletzt deshalb hat die Brandenburger Regierung ihre Quarantäneregeln für Einreisende am Mittwoch verlängert. Für die im Frühling zu erwartenden Erntehelfer sowie Grenzpendler gibt es neue Ausnahmen.

Die Brandenburger Regierung hat die Corona-Quarantäneverordnung für Einreisende verlängert und teilweise verschärft, das teilte der Regierungssprecher Florian Engels am Mittwoch in Potsdam mit. Die aktualisierte Verordnung tritt am Freitag in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich April.

Entscheidend ist dabei, wie das Land eingestuft ist, aus dem man einreist. Hier unterscheidet das Robert-Koch-Institut (RKI) vier Kategorien [rki.de]. Von weniger streng nach streng geordnet:

Für Einreisende aus Virusvariantengebieten wird die Quarantäne nach Ankunft in Brandenburg nun zwingend auf 14 Tage verlängert. Im Gegensatz zu Einreisenden aus anderen Gebieten können diese Betroffenen die Quarantäne auch nicht durch einen negativen Corona-Test nach wenigen Tagen verkürzen. Im Fall von Risiko- und Hochinzidenzgebieten endet die Quarantäne frühestens fünf Tage nach Einreise, wenn dem Gesundheitsamt ein negativer Test vorgelegt wird.

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Wer aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet einreist, braucht bei Einreise ein höchstens 48 Stunden altes, negatives Testergebnis. Bei Einreise aus Risikogebieten genügt auch ein Test bis spätestens 48 Stunden nach Ankunft in Brandenburg. Wer lediglich durch Brandenburg durchreist und ein anderes Ziel hat, muss bei Einreise nur einen Test vorlegen, wenn er aus einem Virusvariantengebiet kommt. Er ist allerdings verpflichtet, Brandenburg schleunigst zu verlassen.

Das benachbarte Polen gilt momentan als Risikogebiet, auch für den sogenannten kleinen Grenzverkehr gelten die Quarantäneregeln: Egal wie kurz der Einkaufstrip nach Polen ausfällt, nach der Rückkehr muss man zehn Tage zuhause bleiben - es sei denn, man kann sich früher "freitesten". Außerdem gilt grundsätzlich: Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen [einreiseanmeldung.de]. Aktuell hat Polen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 240, mit steigender Tendenz - es spricht also viel dafür, dass es in den kommenden Tagen als Hochinzidenzgebiet eingestuft wird.

Ausnahmen für Berufspendler, Studierende und Schüler

Die Landesregierung hat mehrere Ausnahmen beschlossen, je nach Risikoeinstufung des Einreiselandes. Grenzpendler und Grenzgänger, also Pendler mit Wohnsitz entweder in Brandenburg oder im Ausland, dürfen zwecks Beruf, Studium, Ausbildung, Kinderbetreuung die Grenze überschreiten und mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnsitz zurückkehren. Dafür brauchen sie aber eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Schule oder Uni. Bliebe Polen Risikogebiet, müssten diese Pendler bei Einreise nach Brandenburg keinen negativen Test vorlegen. Würde es als Hochinzidenzgebiet eingestuft, schon. Letzteres gilt auch für Pendler aus Virusvariantengebieten, beispielsweise Tschechien oder Tirol in Österreich.

Ausnahmen gibt es aber hier außerdem je nach Berufsgruppe: Pflegekräfte, Ärzte und Ärztinnen sowie Lkw-Fahrer, die zwischen einem Risikogebiet und Brandenburg pendeln, müssen sich bei Einreise nicht testen lassen und auch nicht in Quarantäne - wenn sie sich nicht länger als 72 Stunden in Brandenburg oder dem Risikogebiet, in dem sie gestartet sind, aufgehalten haben.

Kommt Gesundheitspersonal aus einem Hochinzidenzgebiet, muss es bei Einreise nach Brandenburg in jedem Fall einen negativen Test vorlegen, Beschäftigte im Güterverkehr müssen das auch in diesem Fall nicht.

Ausnahmen für Familienbesuche

Auch wer enge Verwandschaft, insbesondere Eltern und Kinder, oder seinen Lebenspartner oder seine Lebenspartnerin im Ausland hat, erfährt etwas weniger strenge Einreiseregeln. Hier gilt ebenfalls: Man darf sich nicht länger als 72 Stunden entweder in einem Risikogebiet oder der Bundesrepublik aufhalten.

Will man mehr als einen Tag bleiben, muss man seine Einreise aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet vorab online anmelden, damit das Gesundheitsamt mögliche Infektionen nachvollziehen kann.

Reist man "nur" aus einem Risikogebiet ein, muss man kein Testergebnis vorlegen und nicht in Quarantäne. Gilt das Land aber als Hochinzidenzgebiet, ist ein Testnachweis bei Einreise Pflicht, Quarantäne trotzdem auch hier nicht. Bleibt man länger als die kritischen 72 Stunden, gelten Testpflicht und Quarantäne, wie für alle anderen Einreisenden auch.

Für Virusvariantengebiete gelten auch hier wieder die strengsten Regeln, hier muss man auch nach einem Familienbesuch seine Einreise in jedem Fall anmelden, braucht einen aktuellen Negativtest und muss in Quarantäne - egal, wie kurz der Aufenthalt bei den Verwandten oder Lebenspartnern war.

Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte

Aus dem Desaster des letzten Frühjahrs scheint man in Brandenburg gelernt zu haben - damals gab es bundespolitischen Ärger über die Einreisebestimmungen für dringend benötigte Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. Ohne Menschen aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern geht auch auf Brandenburgs Feldern und in den Betrieben bei Aussaat und vor allem Ernte nichts. Arbeitskräfte gibt es in diesem Jahr laut Brandenburger Agrarunternehmern genug, da nach dem Brexit viele Polen nicht mehr nach Großbritannien dürfen.

Ab Freitag gelten im Land Ausnahmen für Saisonarbeiter und -arbeiterinnen, die mindestens drei Wochen ihr Geld in Brandenburg verdienen. Anmelden müssen sie ihre Einreise in jedem Fall. Ein negatives Testergebnis wird ebenfalls verlangt, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen genügt es allerdings wie bei allen anderen Fällen bis 48 Stunden nach Einreise.

Die Quarantänepflicht aber gilt für sie offiziell nicht, egal ob sie aus einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet eingereist sind. Aber nur, so formuliert es die Landesregierung einigermaßen verklausuliert, "wenn am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten zehn Tagen nach ihrer Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Quarantäne vergleichbar sind."

Ob die Einhaltung solcher Bestimmungen in den gemeinsamen Unterkünften wirksam kontrolliert werden kann, muss sich zeigen. Die Erntehelfer dürfen ihre Unterkunft jedenfalls nur für ihre Arbeit verlassen.

Sendung: Inforadio, 10.03.2021, 19 Uhr

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