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Audio: Inforadio | 14.03.2022 | A. Ernst | Quelle: dpa/Hajek

Impfpflicht und Infektionsschutzgesetz

Diese Änderungen bei den Corona-Regeln stehen diese Woche an

In dieser Woche stehen einige wichtige Änderungen an: So tritt die Impfpflicht im Gesundheitswesen in Kraft und die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird verabschiedet. Der Bundestag debattiert über die allgemeine Impfpflicht. Ein Überblick.

Montag

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags beschäftigt sich mit dem von Grünen, FDP und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Mit der Änderung soll festgelegt werden, welche Schutzvorkehrungen die Länder nach dem 19. März treffen können, wenn die bisherige Rechtsgrundlage entfällt.

Gemäß eines Bund-Länder-Beschlusses sollen ab 20. März die meisten Auflagen entfallen. Bundesweit soll nur noch ein Basisschutz möglich sein: Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr - und Testpflichten in Heimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

Beschluss der Bundesregierung

Maskenpflicht in Supermärkten und Schulen könnte ab 20. März entfallen

Schon in wenigen Tagen werden voraussichtlich entscheidende Lockerungen der Corona-Maßnahmen greifen. So sieht es ein Entwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Dessen genaue Umsetzung bleibt aber Ländersache.

An Orten, wo sich die Corona-Lage zuspitzt, sollen schärfere Auflagen verhängt werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (3G/2G/2G plus) - aber nur, wenn sich vorher das jeweilige Landesparlament damit befasst hat.

Dienstag

Bis zum 15. März müssen Beschäftigte im Pflegbereich ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises dürften sie nicht beschäftigt werden.

Mittwoch

Ab 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeberufen. Arbeitgeber müssen nicht geimpfte Beschäftigte laut Infektionsschutzgesetz melden.

Außerdem stimmt der Bundestag erstmals über den von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab.

Zudem soll künftig ein geringerer Corona-Arbeitsschutz gelten. Dazu will das Kabinett eine Verordnung des Sozialministeriums beschließen. Künftig sollen die Arbeitgeber weitgehend selbst bestimmen können, wie sie das Risiko einschätzen und welche Auflagen im Betrieb noch gelten sollen.

In Krankenhäusern und Pflege

Berlin will einrichtungsbezogene Impfpflicht "konsequent" umsetzen

Ab 16. März gilt bundesweit eine Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen. Berlin möchte das konsequent umsetzen. Die Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen soll dadurch aber nicht gefährdet werden.

Donnerstag

In einer Ministerpräsidentenkonferenz wollen die Länder mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag die Lage beraten.

Im Bundestag wird erstmals über die Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht beraten. Geplant ist, dass ohne sonst der üblichen Fraktionsvorgaben entschieden wird. Eine Gruppe von Abgeordneten um den Grünen-Politiker Janosch Dahmen und SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese hat einen Entwurf für eine Pflicht ab 18 Jahren vorgelegt [bundestag.de].

Daneben gibt es einen Entwurf einer Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann für eine mögliche Impfpflicht ab 50 Jahren [bundestag.de].

Eine weitere Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki lehnt eine Impfpflicht ab und will dafür die Impfbereitschaft unter der Bevölkerung erhöhen [bundestag.de].

Des Weiteren hat die CDU/CSU-Fraktion einen eigenen Antrag unter dem Titel "Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land" angekündigt, bei dem es sich um eine Art gestaffelte Impfpflicht auf Vorrat handelt.

Die AfD lehnt in ihrem Antrag eine Impfpflicht ab [bundestag.de].

Freitag

Am Freitag stimmt der Bundestag über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab.

Sonntag

Das derzeit gültige Infektionsschutzgesetz wird durch die Neufassung ersetzt. Ab dem 20. März gelten eine Maskenpflicht etwa im öffentlichen Nahverkehr sowie Testpflichten in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen. Diese werden unter dem Punkt Basisschutz zusammengefasst.

Maskenpflicht im Supermarkt oder in Schulen gehören nicht mehr dazu. Bei neuen regionalen Ausbrüchen der Corona-Pandemie in Hotspots oder der Verbreitung einer neuen gefährlichen Virus-Variante sind aber weitere Schritte der Länder denkbar.

Sendung: Inforadio, 14.03.2022, 09:00 Uhr

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