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Audio: Antenne Brandenburg | 14.12.2022 | Florian Ludwig | Quelle: dpa

Drei Monate nach Gleis-Besetzung

Zwei Kraftwerks-Blockierer aus Haft entlassen

Zwei wegen einer Blockadeaktion verurteilte Kohlekraftgegner sind aus der Haft entlassen worden. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Cottbus, Susanne Becker, am Mittwoch mit. Nach einem Haftprüfungstermin auf Antrag der Angeklagten seien die Haftbefehle aufgehoben worden. Rund drei Monate nach einer Blockadeaktion des Kraftwerks Jänschwalde (Spree-Neiße) ist das Urteil gegen die beiden damit weiterhin nicht rechtskräftig.

Die Frau und der Mann gehörten zu einer Gruppe von Klimaaktivisten, die Mitte September auf das Gelände des Kraftwerks Jänschwalde eingedrungen waren, sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt hatten. Das Energieunternehmen Leag hat deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter gefahren.

Nach Blockade des Kraftwerks Jänschwalde

Kohlegegner zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Cottbus hat entschieden: Zwei Kohlegegner müssen vier Monate in Haft. Sie hatten an einer Blockade des Kraftwerks Jänschwalde teilgenommen und bis zuletzt ihre Namen nicht verraten. Maximal fünf Jahre Haft waren möglich.

Identitäten weiterhin unbekannt

Anders als die anderen an der Aktion beteiligten Aktivisten weigerten sich der Mann und die Frau nach ihrer Festnahme, ihre Namen zu nennen. Im November waren die beiden vom Amtsgericht Cottbus zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden - wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein, die beiden Angeklagten legten ebenfalls Rechtsmittel ein.

Das Berufungsverfahren wird nun vor dem Landgericht Cottbus verhandelt, einen Verhandlungstermin gibt es nach Aussage der Sprecherin noch nicht. Das Urteil gegen die Angeklagten ist erst rechtskräftig, wenn niemand mehr Rechtsmittel einlegt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 14.12.2022, 13.30 Uhr

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