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Aussage von Minister Steinbach

Anrainer des Helenesees können nicht mit Entschädigung rechnen

Der Helenesee mit seinem klaren Wasser und breiten Sandstränden leidet seit der Sperrung der Uferbereiche an Besucherschwund. Nutzer wie Campingplatz-Betreiber und Gastronomen hofften auf finanziellen Ausgleich. Doch das wird wohl nichts.

Anrainer und Nutzer des wegen Rutschungen gesperrten Helenesees in Frankkfurt (Oder) können nicht auf eine Entschädigung hoffen. Ein Gutachten des Landesbergbauamtes (LBGR) komme zu dem Schluss, dass keiner der Betroffenen einen Entschädigungsanspruch gegen das Land Brandenburg hat, sagte der Brandenburger Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Landtags.

Die Bergbaubehörde hatte die Frage der Entschädigungsansprüche juristisch prüfen lassen. Die Entscheidung des Gutachtens sei den Betroffenen Ende April übermittelt worden, sagte Steinbach. Die Sperrung der Uferbereiche des Helenesees und der damit einhergehende Rückgang der Besucher- und Nutzerzahlen gehöre zum "unternehmerischen Risiko". Förderprogramme des Landes, des Bundes oder der EU existierten hierfür nicht, so der Minister.

Hohe Verluste für zahlreiche Unternehmer

Der Helenesee ist das größte Naherholungsgebiet in Ostbrandenburg mit einem großen Campingplatz, Ferienbungalows und zahlreichen Veranstaltungen in der Sommersaison, darunter größere Festivals. Auch Imbissbuden wurden genehmigt. Zudem befindet sich eine Segel-und Surfschule am See. Der Frankfurter Unternehmer Daniel Grabow, der unter anderem die Helenesee AG und einen Campingplatz betreibt, sprach bereits im vergangenen Jahr von einem riesigen finanziellen Verlust.

Im vergangenen September hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag (VG 5 L 237/21) des Betreibers und zweier Betreibergesellschaften abgelehnt und die Entscheidung damit begründet, dass auf Grundlage von Gutachten von einer konkreten und gegenwärtigen Gefahr für "Leben und körperliche Unversehrtheit" potenzieller Besucher des beliebten Badegewässers auszugehen sei.

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Rutschungen in ehemaliger Tagebaugrube

Das Landesbergbauamt hatte im Mai vergangenen Jahres die Sperrung der Uferbereiche der ehemaligen Tagebaugrube auf einer Gesamtlänge von 1350 Metern angeordnet, nachdem am Ostufer massive Rutschungen festgestellt worden waren.

Bei dem bis zu 60 Meter tiefen Gewässer handelt es sich um das Restloch der früheren Braunkohlengrube "Helene", die von 1943 bis 1958 betrieben worden war. Danach wurde der Tagebau nach Angaben des LBGR als unwirtschaftlich aufgegeben und lief bis etwa 1970 voll Grundwasser. Abgerutschte Böschungen und Teilsperrungen hatte es im Laufe der Jahre immer wieder am Helenesee gegeben. Das Südufer wurde bereits 2010 gesperrt.

Keine Unternehmen für Sanierung verfügbar

Der Start der Sanierung zieht sich weiter hin - unter anderem, weil sich laut Steinbach kein Unternehmen findet, das mit der Bodenuntersuchung (Explorierung) beauftragt werden kann. Dadurch gehe nun Zeit verloren. Er sieht in den nächsten drei, vier Jahren dort keinen Badebetrieb oder touristischen Betrieb.

Nach Worten von Steinbach ist ein weiteres Problem, dass die Lastenverteilung zwischen dem Land Brandenburg und dem Bund nach wie vor ungeklärt sei. Die Sanierung könnte einer Schätzung des Landesbergbauamtes zufolge 40 bis 60 Millionen Euro kosten.

Sendung: Antenne Brandenburg, 11.05.2022, 16:30 Uhr

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