rbb24
  1. rbb|24
Quelle: dpa/Patrick Pleul

Dürre und Hitze

Frankfurt (Oder) schränkt bis September Wassernutzung im Stadtgebiet ein

In Frankfurt (oder) dürfen Bürger ihre Gärten von Dienstag an nur noch abends und morgens gießen. Wegen des akuten Wassermangels hat die Stadt zudem ein Wasserentnahme-Verbot für Gewässer erlassen.

Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) untersagt ab Dienstag die Wasserentnahme aus Gewässern und schränkt die Nutzung des Grundwassers sowie Bewässerungszeiten ein. Das teilte Pressesprecher Uwe Meier am Montag dem rbb mit.

"Eklatanter Wassermangel"

Oberbürgermeister René Wilke (Die Linke) hat diesbezüglich am Montag eine Allgemeinverfügung erlassen. "Grund dafür ist der eklatante Wassermangel", sagt Meier auf Anfrage dem rbb. Frankfurt folge damit ähnlichen Verordnungen, die bereits in anderen kreisfreien Städten oder in Landkreisen in Kraft getreten ist.

So hatte beispielsweise die Stadt Panketal (Barnim) ein Rasensprengverbot erlassen. Auch im Gebiet des Wasserverbands Strausberg-Erkner (WSE) sind Einschränkungen in Kraft getreten. Der WSE hat damit begonnen, das Wasser für Privathaushalte in seinem Verbandsgebiet zu rationieren. Demnach dürfen Neukunden nur noch 105 Liter Wasser pro Person und Tag verbrauchen.

Mit Inkrafttreten der Allgemeinverordnung am Dienstag ist die Entnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten nun in Frankfurt verboten, wie es von der Stadt heißt. Zudem treten für die kommenden Wochen und Monate ebenfalls eingeschränkte Bewässerungszeiten in Kraft.

Gießen nur noch abends und morgens

So ist die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen bis zum 31. Juli nur noch in der Zeit von 20 bis 8 Uhr erlaubt. Vom 1. bis zum 31. August wird diese Zeit um zwei Stunden verlängert. In diesem Monat ist die Zeit auf 19 bis 9 Uhr begrenzt. Ab dem 1. September wird die Zeit nochmals um eine weitere Stunde erweitert. Bis einschließlich 30. September darf nur in der Zeit von 18 Uhr bis 9 Uhr der Garten gegossen werden.

Die Bewässerung beziehe sich auf die Nutzung von privaten Wasserbrunnen, Trinkwasser des Wasserversorgers und gesammeltes Regenwasser, heißt es weiter. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrollieren, wie Uwe Meier erklärt. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Allgemeinverfügung soll zum 30. September enden.

Sendung: Antenne Brandenburg, Nachrichten, 25.07.2022, 14:30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen