Energiekrise
Privatleute und Firmen, die wegen der Energiekrise ihre Steuern nicht bezahlen können, dürfen mit Nachsicht rechnen. Bund und Länder haben die Finanzämter angewiesen, ihren Handlungsspielraum "im Interesse der erheblich betroffenen Steuerpflichtigen" zu nutzen.
Im Einzelfall sollen die Behörden auf Antrag fällige Steuern stunden, Steuervorauszahlungen anpassen oder Vollstreckungen aussetzen, und zwar ohne strenge Nachweispflichten.
"Damit sollen diejenigen Steuerpflichtigen einstweilen von ihren Steuerzahlungspflichten entlastet werden, die von der erheblichen Energiepreissteigerung nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind", wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Ihnen empfiehlt das Ministerium, sich wegen möglicher steuerlicher Erleichterungen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 06.10.2022, 18 Uhr
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