Orkan in Berlin und Brandenburg - Welche Versicherung bei Sturmschäden was bezahlt

Fr 18.02.22 | 14:22 Uhr
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Sturmschäden in Berlin (Quelle: dpa/Thomas Bartilla)
Audio: Radioeins | 18.02.2022 | Herman-Josef Tenhagen | Bild: dpa/Thomas Bartilla

Sturmtief "Ylenia" ist vorüber, doch "Zeynep" steht bevor. Heißt: Was jetzt noch heil geblieben ist, könnte noch kaputt gehen. Doch wer zahlt im Schadensfall? Und welche Versicherung greift wofür? Ein Überblick.

Orkantief "Ylenia" hat sich mittlerweile gelegt, aber eine lange Ruhe vor dem Sturm gibt es nicht, denn Orkantief "Zeynep" zieht bereits auf.

Bilder von zahlreichen Schäden an Häusern und Fahrzeugen sind noch omnipräsent. Und: Durch erneute orkanartige Böen von bis zu 120 Stundenkilometer werden sicherlich neue Schäden durch herabfallende Ziegel und umstürzende Bäume hinzukommen.

Kaskoversicherung für Schäden am Fahrzeug

Schäden am Fahrzeug zahlt die Voll- und Teilkaskoversicherung. Schäden bis zur gewählten Höhe der Selbstbeteiligung muss der Eigentümer allerdings selber tragen. Bei allem, was darüber hinausgeht, zahlt die Versicherung. Bei der Teilkaskoversicherung werden Schäden nur ab Windstärke acht übernommen. Vollkaskoversicherungen greifen indes auch bei schwächeren Windstärken.

Wird das Auto durch herumfliegende Gegenstände beschädigt, kommt also normalerweise die Kaskoversicherung dafür auf. Allerdings kommt es auch darauf an, wem der herumwirbelnde Gegenstand gehörte und ob der Schaden hätte verhindert werden können. "Normalerweise bezahlt die Teil- oder Vollkaskoversicherung und holt sich das dann von dem 'Schuldigen' zurück", erklärt Finanztip-Experte Hermann-Josef Tenhagen im rbb.

Herabfallende Dachziegel

Wenn sich Dachziegel von einem Haus lösen und auf ein Auto stürzen, dann wäre hier der erste Ansprechpartner der Grundstückseigentümer. Der zahlt aber nur, wenn er seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Das wäre der Fall, wenn der Dachstuhl bereits marode war und sich aus diesem Grund die Ziegel lösten. Sollte das nicht der Fall sein, greift die Kaskoversicherung.

Übrigens: Ist es bei Unwetterwarnung nicht besonders unklug sein Auto unter einem Baum abzustellen? In bestimmten Berliner Bezirken ist es allerdings gar nicht so einfach, nicht unter Bäumen zu parken. Tenhagen sagt: Man dürfe sein Auto zwar nicht besonderen Gefahren aussetzen. "Aber eigentlich sollte ein Baum auch nicht umfallen."

Wenn die Kaskoversicherung greift, braucht man sich keine Sorgen um die Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse machen. Die erfolgt normalerweise nicht. Und: Wer wegen eines Sturms einen Unfall verursacht, greift nur die Vollkaskoversicherung.

Windstärke acht ist entscheidende Marke

An Gebäuden und Wohnungseinrichtungen gilt folgender Grundsatz: Sind Dächer abgedeckt oder Schornsteine umgeknickt, greift die Wohngebäudeversicherung. Doch auch hier gilt: erst ab Windstärke acht. Und auch nur, wenn es in der Police vermerkt ist. Ist das der Fall, sind auch Neben­gebäude wie Gartenhaus oder Garage auf dem gleichen Grund­stück versichert. Entstand der Schaden durch einen umgekippten, kranken Baum, so muss die Grundbesitzerhaftpflicht des Baumbesitzers zahlen.

Neben den Schäden am Haus zahlt die Versicherung auch für die Aufräumarbeiten. Die Kosten für den Abtransport – zum Beispiel von umgestürzten Bäumen – übernehmen aber nicht alle Versicherungen.

Sollten Schäden an der Wohnungseinrichtung entstehen, zahlt die Hausratsversicherung. Doch Vorsicht, die Umstände sind entscheidend: Waren Fenster oder Türen offen oder die Balkonmöbel nicht gesichert und es entsteht dadurch ein Schaden, greift die Versicherung wegen fahrlässigen Handelns nicht.

Baustellen sind besonders gefährdet

Verletzt ein herabfallender Ziegel einen vorbeilaufenden Passanten, ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Gleiches gilt, wenn die Markise herumfliegt und jemanden trifft und verletzt.

Baustellen gelten bei Stürmen als besonders anfällig für Schäden. Hier gibt es die sogenannte Bauleistungsversicherung. Die sichert nicht nur die Reparatur oder den Ersatz von Baumaterial zu, sondern versichert auch die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Sturm.

Preiserstattung für Zugtickets

Wenn man ein Flexticket bei der Deutschen Bahn gebucht hat, ist es relativ einfach, das Ticket mit voller Preiserstattung zurückzugeben. Und auch bei Tickets mit Zugbindung gibt es Möglichkeiten. Die Deutsche Bahn zeigt sich hier meist kulant: Die Zugbindung fällt weg, Tickets behalten länger ihre Gültigkeit.

Allerdings darf an dieser Stelle auch nicht unerwähnt bleiben, dass Bahnunternehmen bei Ausfällen oder Verspätungen Fahrpreise auch bei höherer Gewalt - und dazu zählt der Sturm - zumindest teilweise erstatten müssen. Das heißt, alle Klauseln, die eine Rückerstattung aufgrund von höherer Gewalt in den Beförderungsbedingungen ausschließen, sind ungültig. Für den Flug- oder Busfernverkehr gilt das allerdings nicht.

Was tun im Schadensfall?

Sollte das Auto beschädigt sein oder der Baum um Vorgarten umgeknickt sein, gibt es ein paar Tipps zum weiteren Vorgehen:

1. Der Schaden sollte so schnell es geht, gemeldet werden. Je länger man wartet, desto eher riskiert man den Versicherungsschutz.

2. Beschädigte Sachen nicht wegwerfen und nichts reparieren, bevor der Versicherer den Schaden reguliert hat. Gleichzeitig gilt allerdings auch die Schadenminderungspflicht. Das heißt: Sollte ein Loch im Dach entstanden sein und es dadurch hineinregnen, muss der Hauseigentümer dafür sorgen, dass keine Folgeschäden entstehen. Rechnungen für provisorische Reparaturen sollten aufgehoben werden.

3. Der Schaden sollte umfangreich fotografiert werden, und zwar bevor die Aufräumarbeiten beginnen. Damit man im Dialog mit Versicherungen genug Beweise parat hat. Bei mehreren Schäden gilt: Schadensliste erstellen.

4. Überprüfen, welche Leistungen die einzelnen Versicherungen implizieren und gegebenenfalls nachbessern und zum Beispiel Sturmrisiken einschließen.

Sendung: Radioeins, 18.02.2022, 07:20 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Keine Angst, die Versicherungen werden schon Mittel und Wege finden nicht zahlen zu müssen.

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