Landgericht Dresden - Drei Angeklagte gestehen Beteiligung an Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe

Di 17.01.23 | 15:02 Uhr
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Archivbild: Ein Angeklagter im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe wird bei der Fortsetzung des Prozess in den Verhandlungssaal im Landgericht geführt. (Quelle: dpa/M. Rietschel)
Audio: rbb24 Inforadio | 17.01.2023 | Anke Michel | Bild: dpa/M. Rietschel

Ein Großteil der Beute wurde zurückgegeben - danach gab es einen sogenannten Deal im Prozess um den Einbruch ins Dresdner Grüne Gewölbe. Nun haben drei der sechs Angeklagten eine Tatbeteiligung eingeräumt, um eine mildere Strafe zu bekommen.

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe vor dem Landgericht Dresden haben drei der sechs Angeklagten am Dienstag umfassende Geständnisse abgelegt. Der Angeklagte Rabieh R. räumte ein, dass er mit einem Mittäter am Tattag im November 2019 in die Räume des Grünen Gewölbes eingedrungen sei, "mit einer Axt" das Glas der Vitrinen zerschlagen und den Schmuck in einen mitgebrachten Sack geworfen habe.

Der Mittäter habe dann einen Feuerlöscher entleert, um DNA-Spuren zu zerstören. Anschließend seien die insgesamt sechs Täter in einem Auto in eine Tiefgarage geflüchtet, hätten dort den Wagen angezündet und seien zurück nach Berlin gefahren, sagte der 29-Jährige in seiner Aussage vor Gericht.

Mildere Strafen für Rückgabe der Beute

Die beiden Angeklagten Wissam R. und Mohamed R. gestanden ebenfalls eine Tatbeteiligung ein. Sie drangen nach den von ihren Anwälten verlesenen Erklärungen nicht selbst in das Grüne Gewölbe ein, sondern sicherten den Einbruch und nahmen die Beute und die Einbruchswerkzeuge entgegen.

Ein vierter Angeklagte kündigte für den nächsten Verhandlungstag am Freitag ebenfalls eine Erklärung an. Den Geständnissen vorausgegangen waren Gespräche zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht stimmte dem sogenannten Deal zu. Im Gegenzug für die bereits erfolgte Rückgabe eines Großteils der Beute aus dem Grünen Gewölbe und glaubhaften Geständnissen wurden den Angeklagten aus dem Berliner Clanmilieu mildere Strafen in Aussicht gestellt.

Ein fünfter Angeklagter ließ am Dienstag über seine Verteidigung erklären, dass er die Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten nicht akzeptiere. Ein sechster Angeklagter will ein Alibi für den Tattag haben.

113,8 Millionen Euro Beute

Mehr als drei Jahre nach dem Einbruch in das Grüne Gewölbe beschlagnahmte die Polizei Mitte Dezember in Berlin einen erheblichen Teil der Beute. Teilweise sind die Schmuckstücke beschädigt oder unvollständig, zudem fehlen einige wertvolle Teile nach wie vor. Der gestohlene Schmuck aus dem frühen 18. Jahrhundert hat einen geschätzten Versicherungswert von insgesamt mindestens 113,8 Millionen Euro.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.01.2023, 13:20 Uhr

22 Kommentare

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  1. 22.

    Jetzt reichts aber langsam ;-)
    Lesen Sie #1 endlich richtig: "Hier wird gute Arbeit geleistet. Der Deal ist dann i.O."

  2. 21.

    Jetzt reichts aber langsam ;-)
    Lesen Sie #1 endlich richtig: "Hier wird gute Arbeit geleistet. Der Deal ist dann i.O."

  3. 20.

    Warum sollte der Rechtsstaat denn bitte Rücksicht darauf nehmen, wie gut und schnell ein Täter seine Beute zu Geld machen konnte? Das ist einzig und alleine das Problem des Täters, wenn er durch die teilweise Verwertung des Schatzes einen unwiederbringlichen Schaden angerichtet hat und dann muss er dafür vollständig gerade stehen. Wenn einer Ihr Auto klaut und Sie bekommen nur den Motor zurück und der ist auch noch unbrauchbar, dann rufen Sie auch nicht nach Strafmilderung, weil Sie ja einen Teil zurückerhalten haben, während der Clan des Täters derweil von der Verwertung der restlichen Teile eine Weile gut seinen Lebensunterhalt bestreitet. Deals sind in der Strafjustiz keine Ausnahme und das ist richtig so. Solange aber keine vollständige Wiedergutmachung erfolgen kann, ist ein deutlicher Strafnachlass einfach nicht vermittelbar und ein fatales Zeichen an Nachahmer.

  4. 19.

    Was für ein Unsinn. Außerdem besteht die Kammer aus mehreren Richtern.

    Der Unterschied zwischen Einzahl und Mehrzahl ist bekannt?

  5. 18.

    Falsch. Täter sind sie erst, wenn sie rechtskräftig verurteilt sind. Ein Geständnis macht aus einem Verdächtigten kein Täter

  6. 17.

    Blüte:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 17.01.2023 um 14:41
    Man kann es so sehen wie Sie. Man kann es aber auch so sehen wie ich: Diebstahl darf sich nicht lohnen."

    1. Ein platter Satz. Denn, was soll das denn heißen?
    Wenn ein Dieb seine Diebesbeute sichert, bevor er geschnappt wird und dann seine Strafe absitzt. Wie wollen Sie dann praktisch verhindern, dass er danach seine Diebesbeute so geschickt verwertet (z.B. im sicheren Ausland), dass Sie nicht an die Beute rankommen?

    2. Sie hätten also auf die Teilrückgabe der Beute verzichtet! Weil ohne Gegenleistung hätten die Diebe NICHTS rausgerückt. Sie hätten also den Dieben gesagt: Wenn ihr uns nicht ALLES wiedergebt, dann braaucht ihr uns auch keine Teile der Beute zurückgeben, denn davon werdet ihr NICHTS, keinerlei Vorteil haben, also behaltet eure Teilbeute, wenn ihr nicht mehr alles zusammenbringt!

  7. 15.

    Aber einige haben ihre Tatbeteiligung zugegeben. Damit sind sie nicht mehr Verdächtige, sondern Täter. Ob mit oder ohne Urteil ....

  8. 14.

    Und dann aber unbedingt den Rest der Strafe in Berlin absitzen lassen, denn man kann doch unseren Ehrenmännern nicht zumuten, im sächsischen Umfeld sich möglicherweise unwohl fühlen zu müssen.

  9. 13.

    Deal oder Nichtdeal. Bei diesen Strukturen gibt es generell nur milde Strafen. Da hat die Justitz eher die Hosen voll, Besuch zu bekommen.

  10. 12.

    Da die Täter als Bande gehandelt haben, hat kein Mitglied die ganze Beute.

    Daher kann jedes Bandenmitglied nur die Beute zurückgeben, die sich in seiner Obhut befindet.

  11. 11.

    Sie haben Recht, das ist auch schon Rassismus indem die Namen veröffentlicht werden. Es dürfte nur noch von Tätern gesprochen werden ohne überhaupt einen Bezug weder zur Herkunft noch den sozialen Hintergründen zu nennen. Das Leben kann so schön einfach sein

  12. 9.

    Da die Beute zumindest zum Teilen wieder aufgetaucht ist sollte man den Angeklagten doch dankbar sein, Milde walten lassen, und sich eventuell auch für die Unannehmlichkeiten die sie durch die Justizbehörden erleiden mussten entschuldigen. Sollte die restliche Beute doch noch auftauchen bzw. übergeben werden, könnte man natürlich über eine Verleihung der Neuköllner-Ehrenbürgerwürde nachdenken.

  13. 8.

    Man kann es so sehen wie Sie. Man kann es aber auch so sehen wie ich: Diebstahl darf sich nicht lohnen. Bitte lesen Sie #1 noch einmal anders, um besser zu verstehen.

  14. 7.

    Ist es sinnvoll, den Nachnamen im Artikel immer abzukürzen mit R. und ihn dann im Audio zu nennen? Die angeklagten Personen sind noch nicht verurteilt, vielleicht sollte man darauf Rücksicht nehmen.

  15. 5.

    Ich habe mal eine Frage an den rbb: Warum dürfen sich die Angeklagten hinter Ordner verstecken oder werden unkenntlich gemacht und wie in dem Falle wird der Polizei- oder Justizbeamte gezeigt?

  16. 4.

    Blüte:
    "Hier wird gute Arbeit geleistet. Der Deal ist dann i.O. wenn die Sachsen ihren Schatz vollständig zurück haben. Denn die Abwägung aus Sicht der Diebe, ob der Rest der Beute für das Leben reicht, darf nicht zu Lasten der wertvollen Kulturgüter gehen."

    Sie hätten also gerne auf den gefundenen Teil der Diebesbeute verzichtet? Denn ohne Deal, wäre dieser Teil nicht rausgerückt worden.

    Natürlich wird bei der Strafbemessung aufgrund des Deals berücksicht werden, das nur ein Teil der Diebesbeute zurückgegeben wurde, es also nur eine Teilwiedergutmachung gibt.

  17. 3.
    Antwort auf [Günther ] vom 17.01.2023 um 13:27

    Günther:
    "So eine aufrechte Reue ist bewundernswert. Diesen Menschen sollte keineswegs ihre Zukunft mit Strafen verbaut werden."

    Da will wohl jemand lustig sein, schafft dann aber nur einen unlustigen, peinlich-dummen Kommentar.

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