Deal mit Angeklagten - Gericht schlägt in Prozess um Grünes Gewölbe mehrjährige Haftstrafen vor

Di 10.01.23 | 16:54 Uhr
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Das Juwelenzimmer im Historischen Grünen Gewölbe im Dresdner Schloss der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD). (Quelle: dpa/Sebastian Kahnert)
Video: rbb24 Abendschau | 10.01.2023 | Ina Klemnow | Bild: dpa/Sebastian Kahnert

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe wurde mit den Angeklagten ein Deal geschlossen. Für die Rückgabe des Schmucks sollen die Männer eine geringere Strafe erhalten. Die Stücke sind teils unvollständig oder beschädigt.

  • Deal mit Angeklagten sieht mehrjährige Haftstrafen vor
  • Vier Geständnisse angekündigt
  • Einige der mittlerweile wieder aufgetauchten Schmuckstücke schwer beschädigt

Der Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden soll für fünf der sechs Angeklagten mit einer Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Kammer zu Ende gehen.

Vier von ihnen stimmten am Dienstag einem entsprechenden Vorschlag des Gerichts zu, der fünfte will sich bis zum nächsten Prozesstag entscheiden. Für die Rückgabe des Großteils der Beute und Geständnisse sollen die Beschuldigten eine geringere Strafe erhalten, wie der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel nach einem Gespräch mit den Beteiligten sagte.

Haftstrafen zwischen knapp sechs und und knapp sieben Jahren

Nach vorheriger Ankündigung soll es Haftstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie sechs Jahren und neun Monaten für drei Beschuldigte geben, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Das Strafmaß bei den anderen soll zwischen vier Jahren und drei Monaten sowie fünf Jahre nach Jugendstrafrecht liegen. Vier Angeklagte kündigten daraufhin Geständnisse für den nächsten Verhandlungstag an.

Einige Schmuckstücke wohl schwer beschädigt

Am 25. November 2019 waren aus dem Grünen Gewölbe Schmuckstücke mit
insgesamt 4.300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen worden. Einige der zurückgegebenen Schmuckstücke sind offenbar erheblich beschädigt.

Die Restauratorin Eve Begov von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) berichtete am Dienstag bei ihrer Zeugenvernehmung am Landgericht Dresden von abgebrochenen Stücken, Deformationen und Schäden durch Feuchtigkeit.

Spitze von Bruststern abgetrennt

Beim "Bruststern des Polnischen Weißen Adler-Ordens" sei beispielsweise eine Spitze abgetrennt worden. Bei der "Hutagraffe" diagnostizierte die Restauratorin etwa Rostablagerungen und Feuchteinträge zwischen Fassung und Steinen. Sie könnten entweder von der Lagerung oder einem Reinigungsversuch stammen. Kondensbildung habe dazu geführt dazu, dass die Steine schwarz aussehen. Unklar sei noch, wie sich die Feuchtigkeit langfristig auswirke.

Die Expertin wurde vom Gericht auch nach einer möglichen Restaurierung der beschädigten Stücke gefragt. Dazu wollte sie sich nicht detailliert äußern. Es gehe um die Frage, wie weit man eine Restaurierung treiben wolle. Das müsse im Team entschieden werden. Deformierungen werde man so rückgängig machen, dass die Stücke wieder präsentiert werden können. Die Restauratorin äußerte sich auch zu den Stücken, die bislang noch fehlen. Dazu gehört die Epaulette mit dem "Sächsischen Weißen", einem Brillanten von fast 50 Karat. Der Brillant werde zu den weltweit wichtigsten Diamanten gerechnet, sagte Begov.

Einbruch sorgte international für Aufsehen

Der Einbruch sorgte international für Schlagzeilen. In dem Fall sind sechs junge Männer unter anderem wegen Bandendiebstahls und schwerer Brandstiftung angeklagt. Sie sind Deutsche und stammen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie.

Rund drei Jahre nach dem Einbruch in die Schatzkammer war kurz vor Weihnachten 2022 der Großteil der Beute wieder aufgetaucht. 31 Einzelteile aus dem Diebstahl wurden in Berlin sichergestellt und wieder nach Dresden gebracht. Der Rückkehr der Juwelen ging eine Absprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft unter Einbeziehung des Gerichts voraus.

Sendung: rbb24 Inforadio, 10.01.2023, 12:32 Uhr

23 Kommentare

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  1. 23.

    Ich habe selbst in verschiedenen Museen gearbeitet. Man verdienst nicht viel. Trotzdem macht mich das alles fassungslos. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum der Ministerpräsident von Sachsen nach wie vor seine schützenden Hände über diese Totalversager hält. Das Sicherheitskonzept war eine Lachnummer. Ausgedacht von Leuten mit Doktortitel, Professoren und LKA-Experten und ein paar Rotzlöffel mit Hauptschulabschluss kippen das ganze Ding, ohne mit der Wimper zu zucken. Es ist nicht alles wieder da. Die große Freude über das Weihnachtswunder weicht schnell einer Ernüchterung, wenn man erfährt, dass der wichtigste und teuerste Diamant (Weißer Sachse) fehlt. Jeder normale Mensch hätte nachts Hunde in dem Museum gehabt. Die funktionieren auch bei Stromausfall. Schon als das Fenstergitter aufgesägt wurde, hätte der Hund angeschlagen. Kampfhunde beißen auch bei Dunkelheit. Die Qualität der Filmaufnahme hatte DDR-Qualität. Und jetzt Jugendstrafrecht - ein Witz, eine Realsatire!

  2. 22.

    Das Signal, was hier von der Justiz ausgeht, ist einfach nur fatal und kann als Justizversagen aufgefasst werden. Solange nicht alle Stücke vollständig wieder ans Tageslicht kommen und damit immer noch Schmuck im Millionenwert einfach verschwunden bleibt, ist das für die Angeklagten immer noch ein sehr lohnender Deal. Diese Täter müssen nicht nur eine angemessene Freiheitsstrafe für eine dermaßen die Gesellschaft schädigende Straftat bekommen sondern auch den verbleibenden Schaden vollständig abarbeiten, selbst wenn das heißt, dass sie ein Leben lang nicht mehr auf die Beine kommen. Strafe dient nicht nur der Sühne, sie soll auch abschreckend für Nachahmer sein. Letzteres scheint unsere Justiz in letzter Zeit vergessen zu haben.

  3. 21.

    Ich finde den gesamten Vorgang unsäglich. Ein "Deal" des Staates mit Vertretern des organisierten Verbrechens.
    Welches Signal soll davon ausgehen? "Macht ruhig weiter, am Ende wird es nicht so schlimm?"

  4. 20.

    Natürlich ist man auf kurze Haftstrafen aus, man hat Interessen auf „beiden“ Seiten. Entlastung der Justiz, sowie die Lücken „Jobs“ in der OK zu schließen …..denn Facharbeiter sind Mangelware.

  5. 19.

    Die Haftbefehle werden nicht aufgehoben, sondern, wie ich geschrieben habe, ausgesetzt. O Ton Staatsanwaltschaft. Tell des deals. Bis zum Haftantritt sind die Herrschaften nach Urteil auf freiem Fuß. Abendschau gestern .

  6. 18.

    Wie kommen Sie auf die Idee, dass die Haftbefehle aufgehoben werden?

    Übrigens berät die Kammer gemeinsam und geheim über das Urteil

    Warten wir das Urteil ab

  7. 17.

    Die Anwälte wurden wohl den Angeklagten beigeordnet. Das ist bei solchen Verfahren normal.

    Wenn die Angeklagten schuldig gesprochen werden, müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Falls kein Geld da ist, springt die Staatskasse ein.

  8. 16.

    Bei einem Vermögensdelikt wie diesem gehört zu einer Haft-/Geldstrafe als Nebenfolge immer eine Einziehung des Tatertrages bzw, des Wertersatzes. Ob das in diesem Fall eintreibbar ist, vermag ich nicht einzuschätzen. Ich gehe davon aus, dass die Gelder für die Anwälte oftmals von anderen Personen aus der Familie kommen. Gegenwärtig wird gegen ein anderes Mitglied dieser Familie gerade der Einzug von acht Immobilien im Wert von mehreren Millionen Euro betrieben, siehe:

    https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/av7/immobilien-prozess-gegen-mitglied-des-remmo-clans-gestartet.html

  9. 15.

    Die Angeklagten sind alle deutsche Staatsbürger, es gilt Art 16 Abs. 1 Grundgesetz: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."

  10. 14.

    Da sie Strafverfolgung und Ahndung scheinbar nur aus finanzieller Sicht sehen, wäre es doch aus Kostengründen zielführender, die Angeklagten frei zu sprechen. Da spart man noch mehr. Der Deal war die Rückgabe der Beute, nicht eines Teils. Sollte trotzdem die Absprache bestand haben, hat sich die Staatsanwaltschaft Vera..... Lassen. Aber vielleicht wird noch Reisegeld gebraucht. Denn nach Urteilsverkündung werden die Haftbefehle ausgesetzt. Mal sehen wer alles nicht antritt.

  11. 13.

    Warum kann man schweren Straftaten eigentlich nicht die Staatsbürgerschaft auf Lebenszeit entziehen? Das wäre eine gerechte Strafe zusätzlich zur Haftstrafe.

  12. 12.

    Es sollte keine der Strafen unter 2 Jahren ausfallen. Und natürlich Schadenersatz für beschädigte Stücke von den dann Verurteilten gefordert werden.

  13. 11.

    Nach meiner Rechtsauffassung ist ein Deal nur dann zu rechtfertigen, wenn zum einen die gestohlenen Kunstwerke vollständig zurückgegeben werden und der darüber hinaus entstandene Schaden komplett durch die Täter ersetzt wird. Geld ist ja da, wenn man sich die teuersten Anwälte leisten kann.

  14. 10.

    Hoffentlich werden die Restaurierungskosten ins Strafmaß einbezogen.

  15. 9.

    Die Absprache ist gültig.

    Nur jemand, der keine Ahnung vom Strafrecht hat, kann etwas gegen Absprachen haben. Immerhin wird ein Teil der Beute zurückgegeben und der Steuerzahler spart einige Monate Haftkosten.

    Das sich ein Geständnis strafmildend auswirkt, ist auch wichtig

  16. 8.

    Es ist üblich und gewollt, dass es in solchen Fällen Strafnachlass gibt.

    Das hat nichts mit kuscheln ect zutun, sondern ist ganz logisch und sorgt dafür. dass einige Schmuckstücke wieder zurückgegeben werden.

    Übrigens sind Verständigungen im Strafprozess nichts neues und bietet für alle Beteiligten Vorteile

  17. 7.

    Danke Mathias für den sachlichen Beitrag. Und Dank an die Ermittler für ihre beharrliche Arbeit !

  18. 6.

    Hurra und hier ist wieder der Kuschelkurs der Gerichtsbarkeit.

  19. 5.

    Der große Stein dürfte vielleicht schon jetzt in viele kleinere geschnitten worden sein. Da wird nur zurückgegeben, was nicht flüssig gemacht werden konnte. Wie naiv man aber bisher gedacht hat. 113 Mio. Wert waren scheinbar nicht gut genug gesichert.

  20. 4.

    Kann Frau Roth nicht den Sachsen helfen? Wenigstens moralisch?

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