rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Quelle: picture alliance/Flashpic

Frist läuft Ende Januar ab

Erst Zweidrittel der Brandenburger Grundsteuererklärungen eingereicht

Wie in ganz Deutschland kommen Immobilienbesitzer in Brandenburg nur schleppend der Aufforderung nach, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das könnte für die Betroffenen nach Ablauf der Frist kommende Woche allerdings teuer werden.

Kurz vor Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen am kommenden Dienstag sind erst knapp Zweidrittel der Erklärungen eingegangen. Mit Stand vom Freitag seien 804.842 Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen - das entspreche knapp Zweidrittel der Einheiten, teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit.

Damit haben die Eigentümer in der Woche vor Ablauf der Frist noch einen Schlussspurt hingelegt. Am vergangenen Dienstag wurden erst 747.550 Erklärungen registriert, ein Anteil von nur knapp 60 Prozent. Also wurden seitdem noch 57.292 Dokumente eingereicht.

Berlin und Brandenburg

Kurz vor der Deadline ist erst die Hälfte der Grundsteuererklärungen abgegeben

Rund die Hälfte der Immobilienbesitzer:innen in Berlin und Brandenburg hat die Grundsteuererklärung bisher abgegeben - zwei Wochen vor der Abgabefrist ist das allerdings nicht gerade viel. Bei dem Thema stellen sich offenbar viele Fragen.

Zunächst Erinnerungsschreiben, dann 25 Euro pro Monat

An die Eigentümer, die bis Dienstag ihre Erklärungen nicht abgegeben haben, solle zunächst ein Erinnerungsschreiben geschickt werden, erklärte ein Ministeriumssprecher. Es stehe im Ermessen des Finanzamts, bei verspäteten Einreichungen einen Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro je angefangenem Monat festzusetzen. "Bei der Festsetzung eines möglichen Verspätungszuschlages spielt also die Länge der Fristüberschreitung eine Rolle", erklärte der Sprecher. Deshalb sei es ratsam, so schnell wie möglich zu handeln.

Grundsteuer für Kommunen besonders wichtig

Weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsmethode für die Grundsteuer als unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gekippt hatte, soll ab 2025 eine Reform greifen. Zur Vorbereitung wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer in ganz Deutschland verpflichtet, Grundsteuererklärungen mit zahlreichen Informationen abzugeben. Das lief von Anfang an schleppend, worauf die Abgabefrist von Ende Oktober um drei Monate bis zum kommenden Dienstag (31. Januar) verlängert wurde.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte vor der Corona-Krise etwa 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen, aus denen dann etwa Schulen und Kitas, Straßenbau oder Schwimmbäder finanziert werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28.01.2023, 8 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen