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Quelle: imago images/Kirchner Media

Kitas in Brandenburg

Deutlich mehr Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung

Die Zahl von Verdachtsfällen von Gefährdung des Kindeswohls in Kindergärten und -horten Brandenburgs ist im vergangenen Jahr sprunghaft gestiegen.

Wie das Sozialministerium in Potsdam auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mitteilte, wurden im vergangenen Jahr 245 Vorkommnisse in den Einrichtungen gemeldet, 76 mehr als ein Jahr zuvor. Das führte zu 33 Strafanzeigen, sechs mehr als im Jahr 2021. Die mutmaßlichen Opfer waren Kinder, jünger als acht Jahre alt.

Kindeswohlgefährdung in Kitas und Krippen

"Man muss sich klar machen, dass es einem selbst auch passieren kann"

Immer wieder geraten Erzieherinnen in den Verdacht, Schützlinge in Kindergärten misshandelt zu haben. So wurden jüngst in einer Potsdamer Kita zwei Mitarbeiterinnen vorerst freigestellt. Doch wie können Betreuungseinrichtungen vorbeugend handeln? Von Lisa Steger.

Ministerium sieht anderes Meldeverhalten

Die Angaben stammen aus der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik. Demnach registrierten die Behörden im Jahr 2012 nur acht Vorkommnisse, die alle zu einer Strafanzeige führten. 2018 waren es bereits 136 Meldungen und 12 Strafanzeigen. Von 2012 bis zum vergangenen Jahr wurden insgesamt 1.234 Ereignisse gemeldet, die zu 236 Strafanzeigen führten.

Den Schub im vergangenen Jahr führt das Ministerium auf das seit Juni 2021 geltende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zurück, "das offenbar zu einer Änderung des Meldeverhaltens der Einrichtungsträger und der Jugendämter geführt hat".

Mutmaßliche Kindeswohlgefährdung

Staatsanwaltschaft schaltet sich wegen Vorwürfen gegen Neuruppiner Kita ein

Die Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung gegen eine Neuruppiner Kita beschäftigen nun auch die Staatsanwaltschaft. Die prüft erst einmal, was die Ermittlungen der Polizei ergeben. Die Stadtverwaltung hatte zuvor Strafanzeige erstattet.

Wie das Ministerium erläutert, sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtet, sogenannte Vorkommnisse zu melden, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können. Dazu gehörten auch Kita-Leitungen und mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auch die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bei den gemeldeten Angaben handele es sich um Verdachtsfälle, mutmaßlich begangen von Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen. Das Ministerium habe statistisch nicht ausgewertet, ob bei diesen Meldungen Straftatbestände erfüllt worden seien, hieß es.

AfD: "Ministerium fehlt der Überblick"

Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, kritisert das. "Dem Ministerium fehlt der Überblick darüber, wie viele Erzieher Tatverdächtige sind, wie viele Straftaten in den Kitas begangen wurden", sagte Hohloch. Er forderte, dass das Ministerium eine eigene Statistik darüber führen müsse, um Handlungsschwerpunkte in der Prävention zu erkennen.

Derweil mahnte Elske Hildebrandt, Sprecherin für frühkindliche Bildung der SPD-Fraktion, eine Stärkung des Kinderschutzes durch qualifizierte Fachkräfte an. Sie betonte, dass verbindliche Schutzkonzepte in Kitas wichtig seien. Diese müssten seit Sommer 2021 nach einer Bundesgesetzesreform alle Kita-Träger vorlegen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten.

Auf und Ab bei Gewalttaten

Laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik gab es bei den Gewalttaten in Kindergärten und -horten in den letzten Jahren ein ständiges Auf und Ab. Im Jahr 2012 lag ihre Zahl bei 37, das waren drei Fälle mehr als 2021. Angaben für das vergangene Jahr werden erst im März veröffentlicht.

Zudem entsprechen die Zahlen der ans Jugendministerium gemeldeten Fälle von Gewalt gegen Kita- und Hortkinder nicht der Zahl erfasster Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes. Die liegt niedriger und schwankte in den vergangenen Jahren in einem mittleren zweistelligen Bereich. Die höchste Zahl erfasster Fälle lag 2019 bei 57 Gewaltdelikten, die niedrigste lag 2014 bei 31 Taten. Unter die laut Polizeilicher Kriminalstatistik erfassten Delikte fallen etwa Körperverletzungen, sexueller Missbrauch, Misshandlungen oder die Verletzung der Fürsorgepflicht.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 28.02.2023, 19:30 Uhr

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