Kabel in Berlin-Rummelsburg zerstört - Tausende Pyur-Kunden ohne Internet - Reparaturarbeiten ziehen sich in die Länge

Fr 11.08.23 | 15:12 Uhr
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Symbolbild: Office der Vertriebsmarke Pur der Tele Columbus AG in Berlin (Quelle: IMAGO/Siegra Asmoel)
Audio: rbb 88.8 | 10.08.2023 | Matthias Bartsch | Bild: IMAGO/Siegra Asmoel

Nach einer Großstörung beim TV- und Internetanbieter Pyur in Berlin-Rummelsburg, haben die ersten Haushalte wieder Fernseh- und Internetempfang. Wie das Unternehmen Tele Columbus, zu dem die Marke gehört, mitteite, hatten am Freitagnachmittag 58.000 der 100.000 betroffenen TV-Haushalte wieder Empfang, von 25.000 Internetanschlüssen konnten 11.000 Anschlüsse wieder in Betrieb gehen.

Nach Angaben von Tele Columbus von Freitagnachmittag sollen die Reparaturarbeiten voraussichtlich noch bis Sonntagvormittag dauern. Zuvor hatte das Unternehmen den Abschluss der Reparatur für Freitag in Aussicht gestellt. Es werde weiterhin im 24-Stunden Schichtbetrieb an der Entstörung gearbeitet, so das Unternehmen.

2,2 Kilometer Glasfaser müssen erneuert werden

Vom Netz getrennt wurden die Pyur-Kunden bereits am Mittwochabend. Bei Tiefbauarbeiten Dritter seien im Bezirk Lichtenberg zwei große Glasfaserkabel auf einer Länge von rund 200 Metern zerstört worden. "In den darüber angebundenen Liegenschaften kam es zu einem Ausfall sämtlicher Dienste", hieß es.

Zur Reparatur müssten 2,2 Kilometer Glasfaser neu eingezogen werden. Da der Schaden von einer Fremdfirma verursacht wurde, werde man Schadenersatz verlangen. Wie ein Pyur-Sprecher dem rbb am Freitagmorgen sagte, haben Mitarbeiter des Unternehmens etliche der zertrennten haardünnen Glasfasern händisch wieder verbunden.

Sendung: rbb 88.8, 11.08.2023, 7:45 Uhr

81 Kommentare

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  1. 81.

    Vorletztes Jahr hatte ich sechs Wochen lang kein Fernsehen, Telefon und WLAN über Pyür. Und das im Lockdown, wo ich auf WLAN im Home Office angewiesen war. Zig Telefonate bei der Kundenhotline (mit teils stundenlanger Wartezeit) brachten nichts. Jedes Mal wurde mir etwas anderes erzählt. Der Techniker kam nicht zum vereinbarten Termin. Später erzählte mir ein Mitarbeiter, dass eine Mitarbeiterin einen Fehler gemacht habe. Ich habe dann umgehend gekündigt und bin seitdem bei der Telekom. Dort zahle ich etwas mehr, aber alles funktioniert seitdem. Das war mir eine Lehre. You get what you pay for.

  2. 80.

    Oh das ist ja lieb von Dir. DANKE ;-)

    Ja mir lag es auf dem Herzen die Verbraucher*innen hier und dort über ihre Rechte aufzuklären. Wie man deutlich erkennen kann, tummeln sich hier auch die Rechtsverdreher vom Pyurkonzern herum und vergreifen sich. Damit die Leute keine Schadensersatzansprüche stellen. Ich denke jedoch, dass die Betroffenen Geschädigten in Scharen kündigen, denn das werden wir nie mehr vergessen. Alles Gute !!!!!

  3. 79.

    Das ist erst einmal so weit richtig, diese von der Bundesnetzagentur zitierte Regelung zur Ausfallentschädigung greift prinzipiell auch in diesem Fall. Allerdings setzt sie zum einen voraus, dass der jeweilige zu entschädigende Verbraucher die Störung auch direkt bei PYUR gemeldet hat. Wer das nicht getan hat, hat auch keinen Anspruch auf Entschädigung. Des weiteren beginnt die Frist von 2 Kalendertagen mit dem Tag nach der Meldung. D.h. im vorliegenden Fall, dass (bislang) nur jemand, der bereits am Mittwoch die Störung bei PYUR gemeldet hat und bei dem die Störung am Samstag nach 0:00 Uhr noch bestand, überhaupt Anspruch auf eine Entschädigung hat.

  4. 78.

    Wir haben übrigens seit heute 14 Uhr wieder TV Signal im Haus . Es hat bei uns als fast auf die Minute genau 72 Stunden kein TV gegeben . Gott sei Dank ist der Fußballnachmittag und Abend gerettet .

  5. 77.

    Zitat Bundesnetzagentur: Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche AUSFALLENTSCHÄDIGUNG von ihrem Anbieter verlangen, wenn

    - der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
    oder
    - der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.
    Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:
    Am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist.
    Ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
    Usw.usw.usw.

  6. 76.

    Das betraf 2019 die Salvador-Allende-Brücke und die liegt im tiefsten Köpenick, aber nicht in Adlershof. ;-)

  7. 75.

    Ändert nichts an der Tatsache, dass wir als Privatkunden keine 100% Versorgungssicherheit garantiert bekommen. Ausserdem fällt dieser Ausfall unter Force Majeure, auch höhere Gewalt genannt. Aber keine Sorge, als Vodafone-Kunde kann ich ihren Leidensdruck sehr gut nachvollziehen. ;-)

  8. 74.

    Die Informationsfreiheit ist ja nicht eingeschränkt worden. Das ist höhere Gewalt und wurde nicht absichtlich verwehrt. Also halten Sie mal die Luft an. Hier ist ja nicht China, Nordkorea oder Russland, wo Kanäle von oben abgewürgt werden.
    Oder halten Sie den verantwortlichen Baggerfahrer für einen ausgebildeten Saboteur...?

  9. 73.

    Das Recht, dass sie zitieren, wird ihnen ja nicht genommen, nur weil ihr Kabelanschluss temporär defekt ist. Sie können auch über DVB-T2 die ÖR-Sender frei empfangen, gegen kleines Entgeld auch Privatsender oder bei ihren Freunden fernsehen, in der Bibliothek Zeitung lesen oder über ihr Smartphone aufs Internet zugreifen. Seien sie mir nicht böse, aber wenn sie das tatsächlich einklagen wollen, werden sie vor dem Amtsrichter ausgelacht.

  10. 72.

    Laber mich nicht voll mit Deinem Blabla ohne Beweise!
    Deinen Aussagen zur Folge, komme ich zu dem Schluss dass Du für Pyur tätig bist. Lass mich in Ruh!

  11. 71.
    Antwort auf [Sascha1] vom 12.08.2023 um 11:19

    Das Recht des Menschen auf Informationsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz (kurz: GG) ist geschützt. Darin heißt es:
    „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
    Es gibt Gesetze, die bei der Frage nach dem Recht auf Fernsehempfang Anwendung finden. Dazu zählt der § 535 Bürgerliches Gesetzbuch.

  12. 70.

    Dieses Datenvolumen ist aber beim Streaming schnell verbraucht. Auch haben viele nur einen prepaid Tarif von 3 GB der schnell Verbraucht ist. 1 oder 2 Tage ohne Internet gehen ja noch. Aber jetzt ist die Störung seit den 09.08.23 durchgängig und kein Ende in Sicht.

  13. 69.
    Antwort auf [Jessy] vom 12.08.2023 um 11:02

    Meine Güte, entspannen sie sich mal. Ihrer Postleitzahl zu urteilen, tangiert sie der Ausfall eh nicht persönlich, dafür poltern sie hier aber mächtig rum.

  14. 68.

    Auch wenn diesmal Pÿur nicht Schuld am Ausfall hat, was ist mit den anderen male. Ständige Wartungsarbeiten am Telefon und Internetnetz führen zum Ausfall. Auch wenn dies in den Nachtstunden passiert ist Pÿur hierfür verantwortlich. So einen schlechten Telefon und Internetanbieter hatte ich noch nie. Wer billig kauft kauft zweimal. Also auf zu Telekom.

  15. 67.

    Über mögliche Schadensersatzforderungen wird jeder Provider nur müde lächeln. Im Vertrag ist eine 100%ige Versorgung ausgeschlossen. Schon deshalb laufen etwaige Forderungen ins Leere. Homeoffice und Verdienstausfälle als Begründung werden auch ausgewiesen, da solche Anschlüsse nur zur Privatnutzung gedacht sind. Verdienstausfälle lassen sich nur geltend machen, wenn entsprechende Tarife für gewerbliche Kunden abgeschlossen wurden. Die sind jedoch um einiges teurer, als der 19,99€-Tarif für privat daheim, garantieren aber auch wiederum eine annähernde 100%-Versorgung, aber immer noch keine 100%ige. Wenn als Privatkunde der Anschluss monatelang ausfällt, ok. Aber nicht, wenn für einige Tage das Internet ausfällt, keine Chance.

  16. 66.

    "Nicht, dass noch jemand auf die Idee kommt, damit zu arbeiten oder es zu gewerblichen Recherchen zu nutzen."

    In der heutigen Zeit hat jedes Smartphone ausreichend Datenvolumen oder eine Flatrate. Per Bluetooth auf dem Smartphone einen Hotspot erstellt und schon können sie auf Tablet, Notebook oder PC weitersurfen. Aber psst, den Tipp haben sie nicht von mir. ;-)

  17. 65.

    Einige Tage ohne Internet auskommen zu müssen, ist in unserer heutigen Zeit natürich die absolute Vollkatastrophe. Dann muss man ja wieder am echten Leben vor der Haustür teilnehmen und mit echten Menschen kommunizieren. Ist ja nicht so, dass heutige Smartphones kein Internet haben, mit ausreichend Datenvolumen oder Flatrate. Zur Not gibt es Internetcafes.

    Ja, dieses echte Leben kann manchmal sehr grausam sein. ;-)

  18. 63.

    Danke für diesen Beitrag. Wie schön, wenn etwas nur ärgerlich und temporär ist. Erstaunlicherweise habe ich drei Tage ohne Fernsehen und WLAN überlebt...
    Ein schönes Wochenende, Jean-Claude!

  19. 62.

    Pyuir ist schlichtweg eine Scheißfirma.

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