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Audio: Antenne Brandenburg | 12.03.2024 | Nachrichten | Quelle: imago images/teutopress

Ostprignitz-Ruppin

Neuruppin beschließt einstimmig neue Feuerwehrgebührensatzung

Wer in Neuruppin die Feuerwehr ruft, obwohl kein Notfall vorliegt, muss künftig deutlich tiefer in die eigene Tasche greifen. Auch wer grob fahrlässig handelt, muss die Kosten selbst tragen. Grundsätzlich kommt die Feuerwehr aber weiter unentgeltlich.

Die Stadtverordnetenversammlung in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) hat am Montagabend einstimming die neue Feuerwehrgebührensatzung beschlossen. Das teilte Stadtsprecherin Michaela Ott dem rbb auf Nachfrage mit.

Grundsätzlich kommt die Feuerwehr Neuruppin ihren hoheitlichen Aufgaben weiter unentgeltlich nach. Glaubt man zum Beispiel, Gas beim Nachbar zu riechen, kann weiterhin ohne Sorge die Feuerwehr gerufen werden - es entstehen keine Kosten.

Wer aber absichtlich die Feuerwehr ruft, obwohl kein Notfall vorliegt, muss künftig sehr viel mehr dafür zahlen als bisher. Auch wer grob fahrlässig handelt, muss die Kosten selbst tragen. Außerdem müssen Tierhalter für die Bergung und Rettung ihrer Tiere tiefer in die eigene Tasche greifen.

Ostprignitz-Ruppin

Feuerwehreinsätze in Neuruppin sollen deutlich teurer werden

Wer absichtlich Rettungskräfte ruft, obwohl es keinen Notfall gibt, muss in Zukunft in Neuruppin deutlich mehr zahlen. Das gilt aber auch für diejenigen, welche die Feuerwehr grob fahrlässigerweise rufen. Für die Erhöhung der Preise hat die Stadt eine Begründung.

Einsätze aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit sind - wie bisher - weiter unentgeltlich. Auch wenn die Feuerwehr durch Heimrauchmelder alarmiert wird, entstehen keine Kosten, auch wenn sie fehlerhaft oder fahrlässig auslösen. Lösen allerdings Brandmeldeanlagen einen Fehlalarm aus, werden Gebühren fällig.

Wenn niemand die Schuld am Ausrücken der Feuerwehr trägt, zahlt weiterhin die Stadt für den Einsatz.

35,40 Euro pro Minute für Einsatzleitwagen

Für einen einstündigen Rettungseinsatz bei einem Verkehrsunfall, ohne dass Menschen zu Schaden gekommen sind, werden laut Kostengegenüberstellung der Stadt [neuruppin.ratsinfomanagement.ne | pdf] künftig knapp 1.900 Euro fällig - statt wie bisher 200 Euro.

Insbesondere die Gebühren für hauptamtliche Einsatzkräfte verteuern sich. Sie steigen von bisher 28,33 Euro auf 326 Euro pro Stunde. Freiwillige Einsatzkräfte kosten künftig statt 7,50 Euro pro Einsatz 91,80 Euro pro Stunde. Der Einsatz eines Einsatzleitwagens kostet statt 39,60 Euro pro Stunde nun 35,40 Euro pro Minute, also 2.124 Euro für die gesamte Stunde.

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Gründe für höhere Gebühren vielfältig

Die Stadt begründet die Erhöhung unter anderem mit der Erneuerung und Modernisierung des Fahrzeugbestands und Investitionen in die Feuerwehrgerätehäuser. "Diese Faktoren tragen neben den zuletzt allgemein gestiegenen Kosten (Tarifsteigerungen, Kosten für Ausrüstung und Betriebsmittel, Kraftstoffkosten etc.) zusätzlich zu Gebührensteigerungen bei", teilte die Stadt Neuruppin auf ihrer Webseite mit [neuruppin.de].

Die Stadtverwaltung rechnet damit, durch die neue Gebührenordnung 345.000 Euro pro Jahr einzunehmen. Das geht aus der Beschlussvorlage [neuruppin.ratsinformationsmanagement.de] hervor.

Möglich geworden sei die Veränderung durch eine Erneuerung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes im Juni 2019, erklärte die Stadt. Derzufolge dürften nun betriebswirtschaftlich kalkulierte Gebühren erhoben werden. Dabei könnten sowohl die Einsatzkosten als auch die sogenannten Vorhaltekosten nach tatsächlichen Einsatzstunden angesetzt werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 12.03.2024, 08:30 Uhr

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