rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Audio: Inforadio | 04.03.2022 | Juliane Kowollik | Quelle: dpa/Stefan Puchner

Mehr 3G, Großveranstaltungen, private Treffen

Diese Corona-Lockerungen gelten seit Freitag in Berlin und Brandenburg

Am Freitag treten in Berlin und Brandenburg neue Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. In der Gastro, Hotellerie und im Theater gilt wieder die 3G-Regel. Zudem werden bei Konzerten mehr Zuschauer zugelassen und Clubs dürfen wieder öffnen.

Nach monatelangen Corona-Beschränkungen fallen in Berlin und Brandenburg ab Freitag weitere Maßnahmen weg. In der Gastronomie und Hotellerie gilt künftig die 3G-Regel, nach der auch Ungeimpfte mit negativem Test zum Beispiel ins Lokal dürfen.

Auch Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen - dort gilt die 2G-Plus-Regel. Es sind also nur Genesene und Geimpfte mit Test oder mit dritter Impfung zugelassen. In Berlin gilt die Ausnahme, dass die Testpflicht auch für Personen mit Booster-Impfung gilt.

In Kinos und Theatern ist drinnen wie draußen nun ein Zutritt auch mit Test (3G-Regel) möglich.

3G statt 2G ab Freitag

Berliner Hallenbäder erhöhen Zahl der Eintrittstickets

Aufgrund der jüngsten Corona-Lockerung können ab Freitag wieder mehr Besucher in Berliner Hallenbäder. Laut Bäderbetriebe werden dann "doppelt so viele" Tickets wie bisher verkauft. Zudem ist Ungeimpften mit Testnachweis der Zutritt wieder gestattet.

Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen

Außerdem gelten auch neue Personenobergrenzen bei Großveranstaltungen. In geschlossenen Räumen sind in Berlin und Brandenburg maximal 60 Prozent der Höchstkapazität des jeweiligen Veranstaltungsorts zulässig - im Freien sind es maximal 75 Prozent (in Berlin maximal jedoch 25.000 Personen).

In der Hauptstadt gilt außerdem die 2G-Plus-Bedingung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch am fest zugewiesenen Platz. Für geboosterte Personen entfällt die Testpflicht. Für sie gilt die 2G-Bedingung.

In Brandenburg gilt weiterhin: 2G-Regel, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen.

3G-Regel in Schwimmbädern und Fitnessstudios

In Sporthallen, Schwimmbädern, Tanzstudios, Saunen, Thermen und Fitnesscentern ist drinnen die 3G-Regel vorgesehen, nicht mehr 2G. Draußen ist für alle Sportarten dann kein Nachweis mehr nötig.

Die 3G-Regel gilt außerdem für Volkshochschulen, Musikschulen oder Fahrschulen.

Diese Lockerungen gelten für Berlin und Brandenburg.

Corona-Lockerungen ab Montag

Berliner Eltern dürfen Kitas wieder betreten

Die 3G-Regel gilt in Berlin ab Freitag außerdem für Dienstleistungen, wie beispielsweise in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios und Massagepraxen.

Größere private Treffen

In Berlin sind ab Freitag zudem private Treffen ohne Beschränkung der Personenanzahl erlaubt, sofern nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Kinder unter 14 Jahren müssen nicht geimpft oder genesen sein, um an privaten Treffen teilnehmen zu können. Nimmt nur eine nicht geimpfte oder genesene Person an einem privaten Treffen teil, gilt weiterhin die Beschränkung auf einen Haushalt und bis zu zwei Personen aus einem anderen Haushalt.

"Alle tiefgreifenderen" Maßnahmen sollen ab 20. März entfallen

Die neue Eindämmungsverordnung gilt in Berlin und Brandenburg bis einschließlich 19. März. Ab dem 20. März sollen "alle tiefgreifenderen" Maßnahmen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Sogenannte Basisschutzmaßnahmen, wie die Maskenpflicht in Innenräumen sollen aber bestehen bleiben.

Sendung: Abendschau, 04.03.2022, 19:30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen