rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Audio: rbb24 Inforadio | 17.07.2022 | Detlef Löschmann | Quelle: imago images/Martin Müller

"Bedrohung vor allem durch Rechtsextreme"

Woidke unterstützt Pläne für Verfassungstreuecheck von Beamten

Der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke unterstützt das Vorhaben, Beamte auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen.

"Wir wollen klarstellen, dass der Öffentliche Dienst selbstverständlich kein Betätigungsort sein darf für Verfassungsfeinde." Die Bedrohung gehe vor allem vom Rechtsextremismus aus, sagte Woidke.

Überprüfung ist Teil einer Strategie gegen Rechtsextremismus

Der Verfassungstreue-Check ist Bestandteil eines Strategiepapiers gegen Rechtsextremismusvon von Landesinnenminister Michael Stübgen (CDU). Es war in Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz und der Stadt Potsdam erarbeitet worden. Bei diesem Check soll bei angehenden Beamten vor ihrer Einstellung geprüft werden, ob es Zweifel gibt, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.

Laut Stübgen besteht dieser Check aus zwei Punkten. Einmal werden Menschen vor ihrer Beamtenlaufbahn überprüft, Überprüfungen sollen aber auch bei bestimmten Auffälligkeiten stattfinden können. In der Vergangenheit hatte es in Brandenburg einige Fälle von Rechtsextremismus unter Beamten gegeben. Laut Stübgen seien es einmal
ein Richter und einmal ein Lehrer gewesen, aber auch unter Polizisten habe es solche Fälle gegeben. "Wir gehen in dieser Frage rigoros vor", betonte der Innenminister.

Das Vorhaben des Innenministeriums ist nicht unumstritten. So hatte sich zum Beispiel Grünen-Landeschefin Julia Schmidt grundsätzlich skeptisch gegenüber dem Instrument gezeigt, aber auch offen für eine Beratung darüber. Woidke sagte, manche Bedenken könne er mit Blick auf den Radikalenerlass in Westdeutschland in den 1970er Jahren verstehen, die vorgesehene Überprüfung nun aber grenzte er davon ab.

Parallelen zum Radikalenerlass

Mit den Parallelen zum sogenannten "Radikalenerlass" ist eine umstrittene Regelung zur Gesinnungsprüfung in der Bundesrepublik der 70er Jahre gemeint. 1972 unterzeichnete Bundeskanzler Willy Brandt "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im Öffentlichen Dienst", was zuvor von den Ländern diskutiert und abgesegnet worden war. Befürchtet wurde in dieser Hochzeit des Kalten Krieges "eine kommunistische Unterwanderung des Staates", wie es damals hieß.

Rund 3,5 Millionen Westdeutsche wurden in der Folge auf ihre politische Gesinnung durchleuchtet, tausende Verfahren geführt, hunderte aus dem Staatsdienst entlassen und vielen wurde mit Verweis auf ihre Gesinnung der Berufsweg in den Öffentlichen Dienst, etwa die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer, versperrt. Kritisiert wurde die Gesinnungsprüfung als "Berufsverbot". Im Laufe der späten 70er Jahre stieß der "Radikalenerlass" damit auf immer mehr Unmut in der Bevölkerung. Die Politik reagierte. Die mittlerweile von Helmut Schmidt (SPD) geführte Bundesregierung verabschiedete 1976 geänderte und abgeschwächte Regelungen, und vor allem zunächst die SPD-regierten Länder hoben die Regelungen in darauf folgenden Jahren gänzlich auf.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.07.2022, 8:20 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 18.07.2022 um 20:20 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

Artikel im mobilen Angebot lesen