Entscheidung für einzelne Aktion - Landgericht Berlin wertet Straßen-Blockade nicht als Nötigung

Mo 12.06.23 | 15:56 Uhr
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ARchivbild:Aktivisten der Gruppierung «Letzte Generation» blockieren die A100 am 24.04.2023.(Quelle:dpa/H.P.Albert)
Bild: dpa/H.P.Albert

Die Berliner Justiz ist mit zahlreichen Verfahren zu Blockaden der Letzten Generation beschäftigt. Das Berliner Landgericht hat eine Aktion nun nicht als Nötigung gewertet. Das Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit sei möglich gewesen.

In der Berliner Justiz gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Straßenblockaden von Klima-Demonstranten als Nötigung zu werten sind. Das Landgericht Berlin hat dies jüngst für eine Aktion der Letzten Generation an der Stadtautobahn A100 verneint, wie aus einem Beschluss von Mai 2023 hervorgeht. Es begründete dies unter anderem mit den "üblichen Stauzeiten" in Berlin und der Möglichkeit, auf den öffentlichen Nahverkehr auszuweichen.

Das Gericht machte aber in seiner Begründung deutlich, dass es bei der Bewertung auf die konkreten Folgen und das Ausmaß der jeweiligen Blockade ankommt. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" berichtet.

Strafbefehle wegen Nötigung und Widerstand

"Es gibt bei uns bislang keine Grundsatzentscheidung", sagte die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, am Montag. Das Amtsgericht Tiergarten habe inzwischen Hunderte Strafbefehle gegen Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation erlassen, die von der Staatsanwaltschaft Berlin beantragt wurden. In der Regel geht es um Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Weil die Klima-Aktivisten die Verurteilung in der Regel nicht akzeptieren, kommt es doch zum Prozess. Inzwischen gibt es wöchentlich mehrere solcher Verhandlungen beim Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nach eigenen Angaben knapp 1.800 (Stand: 10. Mai) Verfahren zu Blockaden der Letzten Generation zu bearbeiten.

Richter: Versammlungfreiheit höheres Gut

Bei dem Beschluss des Landgerichts ging es darum, dass das Amtsgericht einen Strafbefehl nicht erlassen wollte. Der Richter bewertete die Versammlungsfreiheit als höheres Gut als den Vorwurf der Nötigung. Das Festkleben der Hand auf der Fahrbahn sah er nicht als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Weil die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte, bekam das Landgericht den Fall.

Im Fall der Nötigung bestätigte es die Ansicht der Vorinstanz. Mit einer Dauer von gut einer halben Stunde sei die Blockade am 30. Juni 2022 "hinsichtlich der üblichen Stauzeiten" in Berlin moderat gewesen. Da die Letzte Generation zuvor bekannt gemacht habe, dass es an dem Tag Aktionen im Stadtgebiet gebe, sei ein "Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit" (...) generell möglich" gewesen. Den Vorwurf des Widerstands sah das Landgericht aber, so dass es nun zum Prozess kommt.

Details sind oft entscheidend

Wie entscheidend für die strafrechtliche Bewertung der Klimaproteste die Details sind, wird auch durch einen Beschluss des Kammergerichts vom Mai 2023 deutlich. Dies hat als oberstes Berliner Strafgericht ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben, weil aus seiner Sicht Details fehlen, etwa zum konkreten Ausmaß des entstandenen Staus.

Sendung: rbb24, 12.06.2023, 18 Uhr

177 Kommentare

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  1. 177.

    An vielen Kommentaren merkt man immer wieder, Berlin ist zwar nicht sexy, aber "geil" ist es trotzdem, da es so schön realitätsfern daher kommt
    Für Rentner ist diese Stadt die beste Wahl, die perfekte Infrastruktur vorhanden, und die Zugabe aus Politik und Beiträgen der Anhänger und Gegner, die sollte man aber lediglich als Unterhaltung abhacken im imstande sein, nur dann passts.

  2. 176.

    Einfach nochmal lesen! So erspart man sich überflüssige Kommentare und Nachfragen.

    Absichtlich falsch zitiert! DEMNACH könnte nämlich jeder Falschparker wegen Nötigung belangt werden.

    DEMNACH. Nämlich nach der falschen Auslegung von "H. Haas".

  3. 175.

    "Dabei ist allein die Flanke von Wissing sperrangelweit offen. "

    Ihre Dauerwerbung für die FDP hat nur einen Haken, sie ist von vorn bis hinten erstunken und erlogen.

    https://www.tagesspiegel.de/politik/wissing-giftet-gegen-letzte-generation-halte-diese-machenschaften-fur-unertraglich-nicht-tolerabel-und-kriminel-9972339.html

  4. 174.

    "Falschparken" ist eine Ordnungswidrigkeit und wird nach Bußgeldkatalog geahndet.

  5. 173.

    Sie irre: Das Klimaschutzgesetz wurde noch unter Merkel angepasst. Mit den rund zwei Millionen gespendeten Euro hätte die Vereinigung lezte Genreration aber auch erneut die Bundesregierung verklagen können, anstelle die für Sekundenkleber Anwalts- und Gerichtskosten in Strafprozessen etc. zu verschwenden. Nur bekommt man dann weniger Talkshow-Zeit und kann auch weniger oft weinerlich in die Kamera schauen. Dabei ist allein die Flanke von Wissing sperrangelweit offen. Stattdessen über Klimaschutz wird dabei schwerpunktmäßig über Kriminelle diskutiert, die gemeinsam in Serie Straftaten verüben, um politische Ziele zu erreichen. Dass es hier auch zum Strafprozess kommt, haben viele geflissentlich ignoriert.

  6. 172.

    "Unter Nötigung versteht man also das Erzwingen eines bestimmten Verhaltens und dieses wird "mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren" geahndet. "

    Absichtlich falsch zitiert! Demnach könnte nämlich jeder Falschparker wegen Nötigung belangt werden.

  7. 171.

    Nötigung ist eine Straftat, die in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) definiert ist. Dieser Paragraf dient dem Schutz der Freiheit der Willensbildung und –Betätigung, die durch Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich geschützt ist, dass jeder Mensch seine eigenen Entscheidungen treffen darf und niemand ihn zu einer anderen Entscheidung oder zu einer nicht gewollten Tätigkeit drängen – nötigen darf. Unter Nötigung versteht man also das Erzwingen eines bestimmten Verhaltens und dieses wird "mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren" geahndet. Bitte Rechtssprechung ernstnehmen! Aber nach dem Vorschlag dieser Richter lassen also alle ihr Fahrzeug im Stau stehen und sorgen so mit dem Gang zur U-Bahn für tagelange "unübliche" Stauzeiten ohne Auflösung!

  8. 170.

    Das Bundesverfassungsgericht hat recht gesprochen und niemand aus der Politik hält sich daran. Insofern, ist es doch gut, wenn die Klimaschützer auf das Unrecht in Deutschland hinweisen.

  9. 167.

    "Wenn Sie sich mit Ihrem Rad vorschriftsmäßig entsprechend der StVO bewegen, sollten Sie auch gut vorankommen und NICHT im Stau stehen. Vorausgesetzt,Sie beachten die Farben der Ampeln, zwängeln sich nicht durch PKWs hindurch und nutzen Radwege, dort, wo sie vorhanden sind."

    Sind sie sich dass sie auf meinen Kommentar geantwortet haben?

    Stauverursacher, Falschparker, Dauerdrängler und Raser halten mich von meiner Freiheit ab sicher voranzukommen.

    Was hat mein Verhalten mit dem Fehlverhalten von (zu 99 %) Autofahrern zu tun? Ich beachte die StVO, schon im eigenen Interesse werden aber ständig von denen ausgebremst die die StVO für eine unverbindliche Empfehlung halten, s.o.

    Btw. muß ich auch nur Radwege benutzen wenn sie als solche gekennzeichnet sind und zumutbar sind. So muß ich z.B. zugewachsene Pseudoradwege unter 40 cm nicht benutzen, allerdings sind davon die allermeisten eh nicht benutzungspflichtig.

  10. 166.

    ""Was kann der Autofahrer für vollgepi**te U-Bahnhöfe, was für nicht vorhandene Verbindungen im Berliner Randbezirk, was für überfüllte Busse..."
    Das ist auch alles falsch ? "

    Nein, aber maßlose Übertreibungen als Ausrede. Die u-Bahnhöfe die ich kenne/nutze sind nicht vollgepi**t, ich wohne in einem Randbezirk und bin in 20 Minuten in der Innenstadt. Zur Rush Hour könnte man überfülllte Busse vermeiden wenn die nicht im Stau stehen würden, der vom MIV verursacht wird.

    "Also auch Mitverursacher der Staus. " Zu 90 % verursacht der MIV den Stau, gefolgt vom LKW Verkehr.

    "Das wissen sie. " Ich habe ihnen gerade alle widerlegt.

    "Und was jeder für ein Auto fährt, geht sie überhaupt nichts an. " Doch, das geht mich was an wenn sie damit meine Kinder und mich massiv schädigen.

  11. 165.

    Ob diese Klimaaktionisten tatsächlich Recht haben, ist eine reine Meinung. Die Ihrige dazu muss man nicht teilen. Ansonsten helfen die alten Plattitüden leider auch nicht weiter. Unser Staat lebt leider sehr gut aus den diversen Einnahmen, die mit dem Kraftverkehr insgesamt zusammenhängen. Im Gegensatz zur Bahn bezahlt der Verbraucher Staatsstraßen über die LKW-Maut. Da muss der Staat nichts zuschießen, was er nicht vorher bereits aus dem Verkehrssektor eingenommen hat. Kfz-Steuer, Versicherungssteuer und vor allem Energiesteuern kommen dann noch oben drauf. Im Gegensatz dazu ist die Bahn ein reines Zuschussgeschäft, weil die Trassengebühren dort nur den Betrieb finanzieren, nicht den Neubau. Den zahlt der Bund. Es braucht also gar keine Verschwörungstheorien, um zu wissen, warum die Schiene derart stiefmütterlich behandelt wird. Pro Bürger zahlt der Bund für die Schiene gerade mal halb so viel, wie in Schweden und weniger als ein Drittel im Vergleich zur Schweiz.

  12. 164.

    Genau, und auch der Lieferverkehr/die LKW's können doch ganz einfach ihre tonnenschwere Fracht einfach in der S- oder U-Bahn verstauen! Oder in den Bus! Oder einfach Tragen! Kein Problem! Und ZEIT haben Spediteure doch sowieso unendlich viel, da können sie ruhig mal mehr Zeit einplanen! Die stehen doch überhaupt nicht unter Zeitdruck!

    Was die Gerichte hier entscheiden, ist nur noch eine Farce. Diese ganzen Aktionen sind doch langsam alle politisch gewollt.

  13. 163.

    Für wen sprechen diese Richter eigentlich noch Recht?
    Wenn man demnächst in eine Bank reinmaschieiert,einen Zettel vorlegt,man möge einem doch alles Bargeld ausgehändigen, natürlich ohne Gewalt,kann ich es Behalten und werde nicht verfolgt.

    Rein hypoteTisch war ja nur eine Devisen Verschiebung in meinen Sack aus politischen Gründen von Reich zu arm.

    Wenn ich in diesem Stau sitze,der ja nicht explizit angekündigt ist an dieser Stelle,kann ich weder früher aufstehen ,noch die Öffentlichen nehmen. Seit wann beschließen diese Leute über mich und mein Leben und meine Zeit.Das tu ich immer noch selbst und dieses Recht wird auch verteidigt im Rahmen der Gesetze.

  14. 162.

    Da ziemlich häufig auf der Autobahn blockiert wird / wurde, möchte ich gerne wissen, was aus diesen Fällen geworden ist. Denn lt. §18 Abs. 8+9 handelt es sich offenbar um Straftaten derer sich die LG schuldig macht. Oder muss hier der Bürger auch damit rechnen und mehr Zeit einplanen? Danke für hilfreiche Antworten und Anregeungen.

  15. 161.

    "was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt." Das ist natürlich Unsinn! Sonst wären die Cum-Ex-Geschäfte auch nicht illegal gewesen. Sobald geschützte Rechte Dritter verletzt werden, die durch ein legitimes eigenes Recht nicht ausgehebelt werden, ist es nicht mehr legal. Diesen Kniff haben die Richter hier angewendet und einfach ohne Prüfung der Gesamtumstände das Demonstrationsrecht zum schlagenden Recht ernannt, obwohl es sich nicht um Demonstrationen sondern um illegale, weil nicht angemeldete Aktionen handelt.

  16. 160.

    Was sie meinen ist das Leben für LG zu erschweren. Ja soetwas ist im Rahmen der Spielregeln unter Ausschöpfung der Möglichkeiten und dem Zeitmoment möglich.
    Letztendlich entscheiden aber auch hier Gerichte, bei Beschreitung des Rechtsweg, darüber ob die Einstufung, Anordnung und der Vollzug verhältnismäßig sind oder eben nicht´. Die Justizministerin(senatorin) mag das Zeitmoment auf ihrer Seite haben, aber für die endgültige Bewertung und Einordung sind immer noch die Gerichte zuständig.
    Meine persönliche Meinung ist sowieso, dass sich damit irgendwann die höchsten Fach- als auch Verfassungsgerichte beschäftigen werden müssen.

  17. 159.

    Hallo, Max,
    Ihrer Argumentation kann ich nicht zustimmen.
    Wenn Sie sich mit Ihrem Rad vorschriftsmäßig entsprechend der StVO bewegen, sollten Sie auch gut vorankommen und NICHT im Stau stehen. Vorausgesetzt,Sie beachten die Farben der Ampeln, zwängeln sich nicht durch PKWs hindurch und nutzen Radwege, dort, wo sie vorhanden sind. Wenn Sie DAS alles beachten und respektieren, kommen Sie besser voran, als im Stau stehende Autofahrer (oft verursacht von sinnlosen, verwaisten Baustellen. Bleiben Sie gesund.

  18. 158.

    Ja, das kann ich leider nur bestätigen. Ich hatte gerade neulich einen Fall mitbekommen, da überzeugte der Richter den Kläger seine Klage zurückzunehmen. Es findet im Berliner Landgericht keine für den Bürger mehr nachvollziehbare Rechtsprechung statt.

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